1212/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.09.2007
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möglich.
BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0215-I/A/4/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1185/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Die Kosten der Inserate betrugen 564.644,81 €.
Frage 2:
Es wurden die nachstehenden Inserate geschalten:
|
Medium: |
Datum |
Kosten (€): |
|
Kronenzeitung |
15.6., 24.6., 1.7. |
98.589,96 |
|
Kurier |
15.6., 24.6., 1.7. |
28.803,60 |
|
Kleine Zeitung |
23.6., 30.6 |
65.398,96 |
|
OÖ Nachrichten |
23.6., 30.6 |
33.502,59 |
|
Sbg. Nachrichten |
23.6., 30.6 |
19.986,12 |
|
Tiroler TZ |
23.6., 30.6 |
40.887,94 |
|
Vorarlberger NR |
23.6., 30.6 |
29.354,74 |
|
Standard |
23.6., 30.6 |
16.761,38 |
|
Presse |
23.6., 30.6 |
22.062,60 |
|
NÖN/BVZ |
27. KW, 28. KW |
28.862,56 |
|
Südösterreich Woche (Stmk/Ktn) |
27. KW, 28. KW |
24.644,60 |
|
TIPS (OÖ) |
27. KW, 28. KW |
18.996,14 |
|
Wann und Wo (Vbg.) |
27. KW, 28. KW |
6.000,02 |
|
Salzburger Fenster |
27. KW, 28. KW |
5.216,40 |
|
Bezirksjournal Wien und NÖ |
26. KW, 27. KW |
19.494,04 |
|
Österreich |
28.6. |
11.214,00 |
|
Die ganze Woche |
27.6. |
8.545,62 |
|
HEUTE |
28.6. |
12.337,92 |
|
Journal Graz |
27.6. |
2.825,55 |
|
Bezirksblatt |
Nr. 11/07 |
5.544,00 |
|
MONAT |
10.7. |
2.832,89 |
|
Behinderte Menschen |
28.9. |
930,93 |
|
LEBEN + HELFEN |
15.9. |
2.772,00 |
|
Hand in Hand |
31.8. |
2.205,00 |
|
ÖZIV-INFO des Österr. Zivil-Invalidenverbandes |
4.9. |
1.375,92 |
|
KOBV des Kriegsopfer- und Behindertenverband WNB |
23.8. |
1.121,72 |
|
Vorarlberger Kriegsopferzeitung |
24.9. |
460,00 |
|
Stmk. Kriegsopferzeitung |
15.8. |
860,00 |
|
GESUND & VITAL |
28.9. |
3.402,00 |
|
Das Rote Kreuz |
29.10. |
6.184,08 |
|
BALANCER |
20.8. |
408,00 |
|
Österreichische Ärztezeitung |
15.8. |
2.268,00 |
|
Geriatrie Praxis Österreich |
30.9. |
2.872,80 |
|
Österreichische Pflegezeitschrift |
17.8. |
1.197,00 |
|
Vitale Senioren |
1.8. |
2.520,00 |
|
Österreichische Krankenhauszeitung |
17.7. |
2.583,00 |
|
GESÜNDER LEBEN |
9.7. |
3.036,60 |
|
Medical Tribune |
4.7. |
4.208,40 |
|
Steirischer Seniorenkurier |
10.9. |
960,00 |
|
Unsere Generation |
2.7. |
7.308,00 |
|
Bgld. Feierabend, Ktn. Seniorenzeit, Mach Mit (NÖ), Treffpunkt
Wir Senioren (OÖ), Senior Vital (Sbg.), |
im September, |
14.711,13 |
|
Barrierefreies Leben – Broschüre |
Juli |
1.398,60 |
Frage 3:
Da die Planung,
Durchführung und weitere Abwicklung der Informationskampagne mit
hauseigenen Kräften durchgeführt werden konnten, sind zusätzlich
keinerlei
externe Kosten für Agenturen, Druck etc. angefallen.
Frage 4:
Die Kosten für die Einrichtung der Website www.pflegedaheim.at durch die APA beliefen sich auf 15.120 €. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Website nicht, wie es die Fragestellung andeutet, zur Bewerbung der 24-Stunden-Betreuung im Juni dieses Jahres, sondern bereits im Jahr 2006 als Informationsplattform für pflegende Angehörige eingerichtet wurde und seither wichtige Informationen zum Thema Pflege zuhause ‑ und daher natürlich auch zur 24-Stunden-Betreuung ‑ anbietet.
Die Betreuungskosten der Website beliefen sich im Jahr 2006 auf 648 €, für 2007 werden von der APA für die Betreuung monatlich 486 € verrechnet.
Die Kosten der Einrichtung einer Telefon-Hotline belaufen sich auf ca. 150 €. Die monatlichen Kosten für die Hotline (ab 7/07) betragen ca. 400 €.
Frage 5:
Die Aussage „Der erste Schritt stimmt“ ist zunächst vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten lediglich ein, wenn auch wichtiger und vorrangig einer Lösung geharrt habender, Teil des gesamten Pflegekomplexes ist.
Das aktuelle Regierungsprogramm sieht ja zahlreiche
Maßnahmen zur Neugestaltung des Pflegevorsorgesystems im Sinne einer
leistbaren Pflege und Betreuung vor, wie etwa die Weiterentwicklung von
bedarfsgerechten Betreuungs- und Pflegemodellen nach den Bedürfnissen der
Betroffenen und deren Angehörigen. Jede/r
Betreuungs- bzw. Pflegebedürftige soll eine bestmögliche Form der
Betreuung nach seinen/ihren Vorstellungen erhalten können. Pflege in den
eigenen vier Wänden soll
genauso möglich sein wie Pflege im Heim. Die zahlreichen Möglichkeiten
von Selbst- und Angehörigenpflege, über mobile Versorgung zu Hause,
Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause und betreute Wohnformen, bis hin zu
teilstationären und stationären Angeboten im Akut-, Übergangs-
und Langzeitbereich sollen möglichst flächendeckend verfügbar
sein. Mit dieser Neugestaltung sollen Lösungen im Interesse einer
bestmöglichen Zufriedenheit der pflegebedürftigen Menschen und ihrer
pflegenden Angehörigen gefunden werden, die sämtliche Bereiche
betreffen.
Entsprechend diesem Programm der Bundesregierung wurde in meinem Ressort am 26. Februar 2007 auch eine Arbeitsgruppe unter dem Titel „Neugestaltung der Pflegevorsorge“ eingerichtet, die sich mit den verschiedensten Problembereichen des bestehenden Pflegevorsorgesystems auseinander setzt, um insgesamt zu einem nachhaltig gesicherten System legaler, leistbarer und qualitätsgesicherter Betreuung und Pflege zu gelangen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden in den letzten Monaten die Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung zuhause diskutiert bzw. entwickelt.
Als erster Schritt der Neugestaltung der Pflegevorsorge im Sinne des Regierungsprogramms für die XXIII. Gesetzgebungsperiode wurden nun die Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten, und zwar für meinen Ressortbereich durch die Schaffung eines Fördermodells zur 24-Stunden-Betreuung zuhause mit einer entsprechenden Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, geschaffen. Die Ausweitung des Fördermodells auch auf Personen mit einem Pflegegeldanspruch der Stufen 3 und 4 habe ich in diese Betrachtung bereits mit eingeschlossen, da die diesbezügliche Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ja, wie meiner Beantwortung der Frage 6 zu entnehmen ist, bereits in der 25. Sitzung des Nationalrates am 6. Juni 2007 in Form des Initiativantrages Nr. 253/A - 188 d. B. (XXIII. GP) - der Abg. Csörgits, Mag.a Lapp und GenossInnen eingebracht wurde. Diese Ausweitung des Fördermodells des § 21b BPGG auch auf Pflegegeldanspruchsberechtigte der Stufen 3 und 4 ist nunmehr am 31. Juli 2007 mit BGBl. I Nr. 51/2007 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und ebenfalls mit 1. Juli in Kraft getreten. Ich habe allerdings schon vor der Kundmachung dieser jüngsten Novelle zum BPGG im Bundesgesetzblatt, wie in meiner Beantwortung zu Frage 10 ausgeführt, selbstverständlich im Interesse der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen sowie ihrer Angehörigen veranlasst, dass auch Anspruchsberechtigten auf Pflegegeld der Stufen 3 und 4 bereits seit 1. Juli 2007 der Zugang zum Fördermodell für die 24-Stunden-Betreuung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes offen steht.
In diesem Sinne ist auch die Aussage „Der erste Schritt stimmt“ zu verstehen. Wenngleich es, wie ich bereits im Rahmen der Debatte zum Pflegepaket in der 27. Sitzung des Nationalrates am 4. Juli 2007 betont habe, zwar keinen generellen Pflegenotstand in Österreich gegeben hat, war ein solcher aber in den letzten Jahren doch im Bereich der 24-Stunden-Betreuung vorhanden, da die Betroffenen in einer großen Zahl von Fällen gezwungen waren, illegale Methoden anzuwenden. Mit diesem ersten Schritt in der Neugestaltung der Pflegevorsorge wurden diese Lücken geschlossen. Damit stimmt sowohl die Richtung als auch der erste Schritt auf dem Weg der Neugestaltung der Pflegevorsorge.
Selbstverständlich werden diesem ersten Schritt in Entsprechung des Regierungsprogramms aber, wie meiner Beantwortung der Frage 6 zu entnehmen ist, auch noch weitere folgen, um das österreichische Pflegevorsorgesystem weiterzuentwickeln und nachhaltig zu sichern.
Frage 6:
Zu dieser Frage möchte ich eingangs betonen, dass es nur möglich war, das nun vorliegende Paket zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten einschließlich des entsprechenden Fördermodells in rund vier Monaten zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, weil tatsächlich alle Beteiligten gemeinsam gegangen sind und miteinander versucht haben, diese komplexe Thematik einer bestmöglichen Lösung zuzuführen.
Im Rahmen der bei der Beantwortung der Frage 5 bereits erwähnten Arbeitsgruppe wurden die Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung zuhause entwickelt. Dabei war mir ein auf breiter Basis angelegter Diskussionsprozess, in den sowohl die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden als auch die Sozialpartner und Interessensvertretungen eingebunden waren, besonders wichtig, um Lösungen unter Berücksichtigung dieser verschiedenen Interessenslagen zu erarbeiten.
In weiterer Folge wurde im Ministerrat vom 25. April 2007 von der Bundesregierung beschlossen, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, dem Nationalrat zur verfassungsgemäßen Behandlung vorzulegen. Auch hier sind beide Koalitionspartner „gemeinsam gegangen“.
Am 6. Juni 2007 wurde sodann der vorgenannte Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird – 82 d.B. (XXIII. GP) - vom Nationalrat in seiner 25. Sitzung mehrheitlich – mit den Stimmen der Regierungsparteien - beschlossen. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist am 21. Juni 2007 erfolgt.
Von der Bundesregierung wurde nahezu zeitgleich in einem weiteren Entwicklungsschritt ebenfalls gemeinschaftlich Einigung darüber erzielt, auch Personen mit einem Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 und 4 in das Fördermodell des § 21b Bundespflegegeldgesetz (BPGG) einzubeziehen. Der gegenständliche Initiativantrag Nr. 253/A – 188 d.B. (XXIII. GP) - wurde am 6. Juni 2007 von den Abgeordneten Csörgits, Mag.a Lapp und Genossinnen in der 25. Sitzung des Nationalrates eingebracht.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde der im Antrag 253/A enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages AA-32 der Frau Abg. Mag.a Christine Lapp und des Herrn Abg. Werner Amon MBA in der 27. Sitzung des Nationalrates am 4. Juli 2007 teils einstimmig und teils mit Stimmenmehrheit der SPÖ, der ÖVP, der Grünen und des BZÖ beschlossen, so dass wohl unstrittig ist, dass über die Parteigrenzen hinweg auch auf parlamentarischer Ebene „gemeinsam gegangen“ und die komplexe Thematik miteinander einer ersten Lösung zugeführt wurde.
Was die übrigen Gebietskörperschaften angeht, waren sowohl die Länder als auch die Gemeinden in die Arbeitsgruppe Neugestaltung der Pflegevorsorge beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz stets eingebunden und haben sich auch in die konkrete Ausgestaltung des Fördermodells zur 24-Stunden-Betreuung zuhause inhaltlich eingebracht. Die vorliegende Unterstützungsmöglichkeit, deren finanzielle Bedeckung für die ersten sechs Monate der Bund allein übernommen hat, gilt vorerst bis 31. Dezember 2007. Ich habe darüber hinaus die Absicht, mit den Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung abzuschließen; einen ersten Entwurf für eine solche Vereinbarung habe ich den Ländervertretern bereits bei der Landessozialreferent/inn/enkonferenz am 28./29. Juni 2007 übergeben. Ich bin durchaus zuversichtlich, dass es in den kommenden Monaten gelingen wird, auch in dieser durchaus sensiblen Angelegenheit miteinander Lösungen zu finden und „gemeinsam zu gehen“.
Es ist beabsichtigt, in weiterer Folge die Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der Pflegevorsorge beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz im Herbst 2007 zwecks Erarbeitung von Lösungen zur Umsetzung der übrigen zum Bereich der Pflegevorsorge paktierten Ziele des Regierungsprogramms wieder einzuberufen; auch hier ist mir natürlich die größtmögliche Einbeziehung aller Gebietskörperschaften, der Sozialpartner und Interessenvertretungen besonders wichtig, um letztlich zu nachhaltig wirkenden gemeinsam entwickelten Lösungen im Interesse der betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen zu gelangen, so dass ich meinem Grundsatz „gemeinsam gehen, miteinander lösen“ auch weiterhin treu bleiben werde.
Fragen 7 und 8:
Das im Rahmen der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung entwickelte Fördermodell verfolgt das Ziel, der pflegebedürftigen Person oder der/m Angehörigen einer pflegebedürftigen Person in einer pauschalen Form die Mehrkosten aus Mitteln der öffentlichen Hand zur Verfügung zu stellen, die sich aus der Legalisierung ergeben. Die in den von mir auf der Basis des § 21b des Bundespflegegeldgesetzes erlassenen Richtlinien vorgesehene Höhe der Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung orientiert sich daher bei der unselbständigen Beschäftigung von Betreuungskräften an den vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträgen und bei der selbständigen Ausübung an den vom Gewerbetreibenden zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen.
Einer durchschnittlichen Alterspension von € 1.115,- (Wert 2006), einem Pflegegeld von € 1.170,- (Stufe 6) und einem Zuschuss von € 800,- (daher monatlich € 3.085,- ohne Sonderzahlungen) stehen angenommene Kosten für die legale Beschäftigung zweier Betreuer/innen im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes von ca. € 2.500,- bis € 2.600,- gegenüber. Die unter Berücksichtigung durchschnittlicher Lebenshaltungskosten auftretende Differenz von rund € 300,- wird in manchen Fällen einen gewissen Beitrag von Familienangehörigen erfordern; dies gilt in erhöhtem Maße bei Bezieher/inne/n von Ausgleichszulagen.
Dazu darf ich zum einen darauf hinweisen, dass auch zu den Kosten einer stationären Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen in der Regel Beiträge der Familie zu leisten sind und zum anderen betonen, dass diese aus der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung erwachsende Mehrbelastung sehr häufig durch die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung entweder durch den pflegebedürftigen Menschen selbst oder durch eine/n Angehörige/n ausgeglichen wird.
Frage 9:
Wie bereits in der Begründung zum Abänderungsantrag AA-32 der Frau Abg. Mag.a Christine Lapp und des Herrn Abg. Werner Amon MBA zum Gesetzesentwurf Nr. 253/A – 188 d.B. (XXIII. GP) - ausgeführt wurde, wird davon ausgegangen, dass bis zum Vorliegen konkreter Ergebnisse aus dem Fördermodell 2007 und unter Berücksichtigung der zu erwartenden angemessenen Beteiligung der Gebietskörperschaften im Jahr 2008 mit der im Bundesfinanzgesetz 2008 vorgesehenen Überschreitungsermächtigung von 34 Mio. € das Auslangen gefunden werden kann, so dass von einer Ausweitung dieser Überschreitungsermächtigung für das Jahr 2008 Abstand genommen werden konnte.
Frage 10:
Hierzu möchte ich feststellen, dass die Ausweitung des Fördermodells des § 21b BPGG auf Pflegegeldanspruchsberechtigte der Stufen 3 und 4 mittlerweile am 31. Juli 2007 mit BGBl. I Nr. 51/2007 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und rückwirkend mit 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt wurde. Selbstverständlich habe ich schon vor dem Inkrafttreten dieser Novelle zum Bundespflegegeldgesetz im Interesse der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen sowie ihrer Angehörigen veranlasst, dass auch Anspruchsberechtigten auf Pflegegeld der Stufen 3 und 4 im Hinblick auf die damals bereits zu erwarten gewesene rückwirkende Inkraftsetzung der entsprechenden Novelle zum Bundespflegegeldgesetz seit 1. Juli 2007 der Zugang zum Fördermodell für die 24-Stunden-Betreuung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes offen steht. Dies sahen auch schon die von mir unter Anhörung des Bundesbehindertenbeirates erlassenen Förderrichtlinien zu § 21b BPGG so vor.
Frage 11:
Ja.
Mit freundlichen Grüßen