1213/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freun- de haben am 6. Juli 2007 unter der Nr. 1219/J an mich eine schriftliche parlamentari- sche Anfrage betreffend die Gebarung des Zukunftsfonds der Republik Österreich ge- richtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 17:
Ø Im Jahresbericht 2006 ist in der Einleitung die Aufteilung der Beträge aus dem Versöhnungsfonds in Cirka-Beträgen dargestellt. Wie hoch waren die exakten Beträge?
a) Wie hoch war der exakte Betrag, der dem Zukunftsfonds vom Versöhnungs- fonds zur Verfügung gestellt wurde?
b) Wie hoch war der exakte Betrag, der dem Zukunftsfonds für nicht erledigte Zwangsarbeiter-Fälle zur Verfügung gestellt wurde?
c) Wie hoch war der exakte Betrag, der dem Zukunftsfonds für humanitäre Projek-
te zur Verfügung gestellt wurde?
d) Wie hoch war der exakte Betrag, der dem Zukunftsfonds an Verwaltungskosten für die Abwicklung der Restagenden des Österreichischen Versöhnungsfonds im ersten Jahr der Tätigkeit des Zukunftsfonds zur Verfügung gestellt wurde?
e) Wie hoch war der exakte Betrag, der für verspätete Zwangsarbeiter-Fälle von Partnerorganisationen der deutschen Stiftung zur Verfügung gestellt wurde?
Ø In der Einleitung des Jahresberichts werden unter 4. die Cirka-Summen für den Zukunftsfonds aufgelistet:
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Betrag aus dem Versöhnungsfonds für den Zukunftsfonds |
20,000.000,00 |
Cirkasumme |
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Nicht erledigte Zwangsarbeiter-Fälle |
3,137.000,00 |
Cirkasumme |
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Humanitäre Projekte |
1,633.000,00 |
Cirkasumme |
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Verwaltungskosten für die Abwicklung der Restagenden des Österreichischen Versöhnungsfonds |
660.000,00 |
Cirkasumme |
|
Partnerorganisationen deutsche Stiftung |
200.000,00 |
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GESAMTSUMME |
25.630.000,00 |
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Im Bericht ist hingegen zu lesen, dass dies einen Gesamtbetrag von cirka Euro 25,575.000 ergibt. Unter 3., die Finanzordnung des Zukunftsfonds, wird angegeben, dass der Zukunftsfonds am 31.12.2006 über Euro 23,233.813,05 verfügt.
a) Wie erklären Sie die Differenz von Euro 55.000? Geben Sie bitte die exakte Gesamtsumme auf Grund der exakten Beträge an.
b) Wie kann es zu solchen Ungenauigkeiten in der Berechnung kommen?
c) Welches Controlling wird im Zukunftsfonds durchgeführt?
Zu den Verwaltungskosten:
a) Was fällt alles unter den Punkt Verwaltungskosten des Zukunftsfonds? Bitte schlüsseln Sie die exakten Beträge für die jeweiligen Posten im Detail auf.
b) Welche exakten Kosten fallen dem Zukunftsfonds für die Vorsitzende des Kura- toriums des Zukunftsfonds Frau Landeshauptmann a.D. Waltraud Klasnic an? Wie hoch waren die exakten Beträge und für was wurden diese ausgegeben?
c) Verfügt Frau Landeshauptmann a.D. Waltraud Klasnic über ein persönliches Verfügungs- und Spesenbudget? Wenn ja, wie hoch ist dieses dotiert?
Ø Rechnet man die im Jahresbericht angegebenen eingehenden Summen (25,575.000, Spende österreichischer Firma 944.444,44, Zinsen 724.756,01) zusammen, so ergibt dies einen Gesamtbetrag von Euro 27,299.200,5. Die Summe der im Bericht genannten Ausgaben beträgt (ZwangsarbeiterInnenzahlung 64.610,47, Projekte 1,292.266,90) Euro 1,356.877,37. Ausgehend von den im Jahresbericht genannten Verfügungsmitteln des Zukunftsfonds am 31.12.2006 von Euro 23,233.813,05 ergibt dies einen Be- trag von Euro 2,708.510,08, der im Bericht nicht nachgewiesen ist.
a) Wofür wurden die Euro 2,708.510,08 verwendet?
b) Wie hoch war der Kontostand mit Beginn der operativen Tätigkeiten des Zu- kunftsfonds am 2. Jänner 2006?
c) Welche Einnahmen konnte der Zukunftsfond bis 31. Dezember 2006 verbu- chen? Bitte geben sie alle Posten detailliert und mit exakten Summen an.
d) Welche Ausgaben tätigte der Zukunftsfonds zwischen 2.1.2006 und 31.12.2006? Listen Sie diese detailliert unter Angabe des jeweiligen Zahlungsgrunds auf. (ZwangarbeiterInnenentschädigungen, humanitäre Projekte, Projektkosten, Personalkosten nach Personen und Vollzeitäquivalenten, Betriebskosten des Büros, Reisekosten, Wirtschaftsprüfer, EDV-Kosten, Kommunikationskosten, Aufwandsentschädigungen etc.)
e) Erhalten die Mitglieder des Kuratoriums für ihre Tätigkeit eine Aufwandsent- schädigung oder sonstige Remuneration?
f) Wenn ja, in welcher Höhe?
g) Werden den Mitglieder des Kuratoriums für ihre Tätigkeit Sachkosten (Telefon, Reisekosten etc.) ersetzt?
h) Wenn ja, in welcher Höhe?
Ø In der Einleitung des Jahresberichts für 2006 wird auf die Spende einer öster- reichischen Firma in der Höhe von 1,7 Millionen an den zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierenden Versöhnungsfonds verwiesen. Unter Berufung auf den Be- schluss des Versöhnungsfonds über die Aufteilung der Mittel wurden diese in einem Verhältnis 4 (Zukunftsfonds) : 5 (Stipendienstiftung) aufgeteilt. Diese Auf- teilung ist unter Berufung auf den Beschluss nicht nachzuvollziehen. Dem Be- schluss folgend ergibt sich ein Schlüssel mit folgenden Beträgen:
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6 Partnerorganisationen des Österreichischen Versöhnungsfonds |
Verhältnis 3,15 |
Euro rd. 536.841 |
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Allgemeiner Entschädigungsfonds |
Verhältnis 2,10 |
Euro rd. 357.894 |
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Stipendienstiftung |
Verhältnis 2,63 |
Euro rd. 447.366 |
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Zukunftsfonds |
Verhältnis 2,10 |
Euro rd. 357.894 |
a) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser Beschluss gefasst?
b) Welches Organ hat diesen Beschluss, da der Versöhnungsfonds nicht mehr existierte, gefasst?
c) Waren die ehemaligen Partnerorganisationen in den Beschluss eingebunden?
d) Waren die Organe der Stipendienstiftung eingebunden?
e) Weshalb wurden die Partnerorganisationen entgegen dem Beschluss des Ku- ratoriums des Zukunftsfonds nicht berücksichtigt?
f) Weshalb wurde der Entschädigungsfonds entgegen dem Beschluss des Kura- toriums des Zukunftsfonds nicht berücksichtigt?
g) Wann werden die auf Grund des genannten Beschlusses des Kuratoriums des Österreichischen Versöhnungsfonds die den Partnerorganisationen und dem Ent- schädigungsfonds zustehenden Summen ausgezahlt?
Ø Unter 1., allgemeine Informationen betreffend den Zukunftsfonds der Republik Österreich, wird darauf hingewiesen, dass die jährlichen Förderungsmittel pro Projekt Euro 100.000 nicht übersteigen dürfen. Zu Beginn der Tätigkeit war diese Summe noch mit Euro 150.000 angegeben.
a) Welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, dass diese Grenze herab- gesetzt wurde?
b) Wie viele Projekte wurden eingereicht, die eine jährliche Höchstsumme von Euro 150.000 budgetiert hatten?
c) Wie viele dieser Projekte wurden abgelehnt?
d) Wie viele Projekte wurden eingereicht, die eine jährliche Höchstsumme von Euro 100.000 budgetiert hatten?
e) Wie viele dieser Projekte wurden abgelehnt?
f) Wie viele dieser Projekte wurden genehmigt?
g) Wie viele dieser Projekte sind in der Bearbeitung noch offen?
Ø Ebenfalls unter 1., allgemeine Informationen betreffend den Zukunftsfonds der Republik Österreich, wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinien laufend ge- ändert werden.
a) Welche Änderungen wurden seit Beginn der Tätigkeit vorgenommen? Listen Sie diese bitte auf und fügen Sie die jeweiligen Richtlinien mit Datum hinzu.
b) Wie viele Änderungen wurden seit Beginn der Tätigkeit vorgenommen?
c) Warum wurde welche Änderung vorgenommen, und wie sind diese sachlich zu begründen?
d) Wie gewährleistet der Zukunftsfonds, dass nur jene Richtlinie zur Beurteilung herangezogen wird, die zum Zeitpunkt der Projektantragstellung Gültigkeit hatte?
e) Warum wurde bei der Erstellung der Richtlinien nicht auf Kenntnisse und Erfah- rungen anderer projektfördernder Stellen zum Beispiel aus dem Wissenschafts- und Bildungsbereich zurückgegriffen, um so ständige Veränderungen zu vermei- den?
Ø Unter 3., die Finanzordnung des Zukunftsfonds, und hier unter Finanzielle Situa- tion des Zukunftsfonds wird der Betrag von 3.272,679,34 Euro für Auszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter zweckgewidmet. Zu Beginn des Berichts wird le- diglich ein Betrag von 3,137.000,00 genannt.
a) Wieso hat sich dieser Betrag trotz Auszahlung an ZwangsarbeiterInnen in der Höhe von Euro 64.610,47 und deren Erben erhöht?
b) Werden die Zinsen für den von Anfang der operativen Tätigkeit des Zukunfts- fonds zur Verfügung stehenden zweckgewidmeten Betrag gesondert diesem zu- gerechnet?
c) Wie viele Auszahlungen an ehemalige ZwangsarbeiterInnen und in welcher Höhe sind in Hinkunft zu erwarten?
d) Wie lange wird dieser Betrag zweckgebunden bleiben?
e) Ist daran gedacht, diesen Betrag in Zukunft den ehemaligen Zwangsarbeiter- Innen, die bereits eine Gestenzahlung erhalten haben, zukommen zu lassen?
Ø An Zinsen wurden 2006 insgesamt Euro 724756,91 lukriert.
a) Wie wurden die Beträge veranlagt?
b) Mit welchen Laufzeiten wurden die Beträge veranlagt?
c) Wer und auf Basis welcher Kenntnisse hat die Veranlagung durchgeführt?
d) Wurden verschiedene Veranlagungsmöglichkeiten und -angebote geprüft?
Ø Unter II., Arbeitsweise des Kuratoriums und Projektförderungsbeirates, wird auf die Projektanträge Bezug genommen.
a) Was ist unter einem nicht gesetzeskonformen Antrag zu verstehen?
b) Wie viele „nicht gesetzeskonforme Anträge" wurden gestellt?
c) Was ist unter „Anträge, die wohl gesetzeskonform, aber für die Aufgabenstel- lung des Zukunftsfonds unter Berücksichtigung der begrenzten finanziellen Mittel bzw. gesetzter Prioritäten von keinem oder geringen Interesse waren" zu ver- stehen?
d) Wie viele dieser Anträge wurden gestellt?
e) Was waren die jeweiligen Gründe der Ablehnung pro Projekt?
f) Welche gesetzten Prioriäten sind hier gemeint?
g) Wer hat die Prioritäten gesetzt?
h) Wurden diese Prioritäten den AntragstellerInnen zugänglich gemacht?
i) Wurden diese Prioritäten auf der Homepage veröffentlicht?
j) Haben sich diese Prioritäten im Verlauf des Jahres 2006 verändert?
k) Werden pädagogische und andere Projekte, etwa auch aus dem Bereich Film oder Kunst, von externen Fachgutachterlnnen - also nicht notwendigerweise Wis- senschafterlnnen - beurteilt?
I) Wenn ja, nach welchen Kriterien werden diese ausgesucht? m) Wenn nein, warum nicht?
n) Falls Fachgutachterlnnen beauftragt werden, nach welchen Kriterien erfolgt die Begutachtung?
o) Werden, falls es Gutachten gibt, diese den AntragstellerInnen anonym - wie im Wissenschaftsbetrieb üblich - zur Kenntnis gebracht?
p) Wenn nein, warum nicht?
q) Wenn ja, gibt es im Falle der Ablehnung die Möglichkeit, den Antrag nach et- waiger Einarbeitung der Vorschläge und Beurteilungen der Fachgutachterlnnen noch einmal einzureichen?
r) Erhalten die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Projektförderungsbeirats für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung oder sonstige Remuneration?
s) Wenn ja, in welcher Höhe?
t) Erhalten die Fachgutachterlnnen für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung oder Remuneration?
u) Wenn ja, in welcher Höhe?
Ø Unter II., Arbeitsweise des Kuratoriums und Projektförderungsbeirates, wird da- rauf Bezug genommen, dass der Zukunftsfonds nun selbst Themen ausschreibt.
a) Weshalb werden inhaltliche Verengungen vorgenommen, wenn andererseits die Ablehnung von Projekten nicht aus inhaltlichen, sondern mit begrenzten finanziellen Mitteln begründet werden?
b) Wie hoch sind die Mittel, die für die zwei gewählten Schwerpunkte vorgesehen sind?
c) Mit welcher Begründung wurden die beiden ausgeschriebenen Themen ge- wählt?
Ø Unter II., Arbeitsweise des Kuratoriums und Projektförderungsbeirates, wird da- rauf hingewiesen, dass das Projekt „Die biographische Erfassung der 1938-1945 hingerichteten ÖsterreicherInnen" ausgeschrieben wurde.
a) Wurde dieses Projekt tatsächlich ausgeschrieben?
b) Wurde dieses Projekt bereits vom Versöhnungsfonds zur Gänze finanziert?
c) Wenn ja, wieso wird es als Projekt des Zukunftsfonds genannt?
d) Wurde ein weiteres Projekt gleichen Inhalts vom Zukunftsfonds beauftragt?
e) Wenn ja, wer wird dieses Projekt durchführen?
Ø Unter 1., Projektanträge gemäß §2 Z 1 des Zukunftsfonds-Gesetzes, fassen Sie eine Statistik zusammen. Im Anhang liegt die Liste der genehmigten Projekte des Zukunftsfonds per 31.12.2006 bei. Die letzte dort genannte Projektnummer ist 118, auf Seite 7 hingegen ist von 119 Projekten die Rede.
a) Wie viele Projekte wurden tatsächlich bis 31. 12. 2006 bearbeitet, 118 oder 119?
b) Warum wurde die Differenz von 127 zu 119, also 8 Anträge im Jahr 2006, vom Zukunftsfonds nicht bearbeitet?
c) Warum wurde die Differenz von 119 zu 108, also 11 Projekte/Projektanträge, 2006 nicht abgeschlossen?
d) Welche Gründe waren für das jeweilige Projekt ausschlaggebend, dass es von Seiten des Zukunftsfonds nicht abgeschlossen wurde?
e) Wie viele und welche der 70 genehmigten Projekte erhielten die gesamte beim Zukunftsfonds beantragte Summe?
f) Wie viele und welche der 70 genehmigten Projekte erhielten weniger als die beim Zukunftsfonds beantragte Summe?
g) Wie hoch war die für jedes einzelne der 70 genehmigten Projekte in einer Ge- genüberstellung genehmigte und beantragte Summe?
h) Was waren die für jedes einzelne Projekt sachlichen Gründe, um geringere als beantragte Beträge zu genehmigen?
i) Wie viele der 70 Projekte konnten eine zusätzliche Finanzierung durch andere Stellen nachweisen?
j) In welche Höhe waren diese Beträge für jeweils jedes Projekt?
k) Worauf führen Sie das Nichteinlangen zu unterschreibender Verträge zurück? I) Inwieweit wird in der Vertragsgestaltung auf verminderte genehmigte Summen gegenüber der höheren beantragten Summe und dem damit verbundenen Leis- tungsumfang Bezug genommen?
m) Wie wird die auf Grund der - zum Teil erheblich - geringer genehmigten Mi- tteln verminderte Leistung der AntragstellerInnen festgelegt, die sich ja dann vom ursprünglichen Leistungsumfang unterscheiden muss?
n) Wie wird durch die - zum Teil erheblich - geringer genehmigten Mitteln ge- währleistet, dass die Intentionen des Projekts tatsächlich umgesetzt werden kön- nen?
o) Gibt es Projektförderungen für Vorhaben, für die kein Projektantrag gestellt wurde?
p) Wenn ja, warum?
q) Wenn ja, auf welcher Basis wurde hier entschieden?
r) Wenn ja, welche Vorhaben waren das?
s) Wenn ja, in welcher Höhe wurden diese Projekte gefördert?
t) Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antragstellung bis zur Genehmigung eines Projektantrages?
u) Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antragstellung bis zur Ablehnung eines Projektantrages?
Ø Geht man davon aus, dass die Auszahlung für mehrjährige Projekte in gleichen Jahresraten erfolgt, wurde vom Zukunftsfonds für das Jahr 2006 lediglich ein Be- trag von rund Euro 1,440.000,00 genehmigt. Die genannte Summe von Euro 2,211.266,9 bezieht sich ja auf mehrere Jahre und kann daher nicht als Basis herangezogen werden.
Die auf Grund der genannten Gründe noch nicht ausgezahlten Beträge sind in einer Berechnung nicht zu berücksichtigen.
a) Wieso wurde angesichts der genehmigten Projekte, die deutlich weniger als die eingereichten Beträge erhielten, die vorgesehene Summe von Euro 2,000.000,00 nicht vergeben?
b) Was ist mit den nicht vergebenen EURO 560.000,00 angesichts des Um- stands, dass nicht mehr als 2 Mio. Euro jährlich - und die restlichen Beträge auf die genannte Vergabesumme von 2,211.266,90 sind dann den jeweiligen Bud- getjahren zuzurechnen - vergeben werden dürfen, geplant?
c) Wie werden diese Mittel zweckgewidmet in Zukunft verwendet?
Ø Unter 2., Abwicklung der restlichen Agenden des Österreichischen Versöhnungs- fonds, wird auf die humanitären Projekte (Gesamtaufwand Euro 30 Mio.) hinge- wiesen.
a) Wann ist mit der Beendigung der Überprüfung der Partnerorganisationen zu rechnen?
b) Wie hoch sind die Kosten der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsorganisationen?
c) Werden diese Kosten aus den Euro 660.000,00, die für die Abwicklung der Restagenden des Österreichischen Versöhnungsfonds vorgesehen waren, ge- tragen?
d) Wie hoch ist der Betrag, der aus dieser Dotation mit 1. Jänner 2007 noch zur Verfügung steht?
e) Wenn die Kosten nicht aus dieser Dotation beglichen werden, aus welchem Budgetteil des Zukunftsfonds werden sie dann beglichen?
f) Wie viele schriftliche Anfragen von Personen, „denen während des NS-Regimes Unrecht widerfahren ist", wurden an den Zukunftsfonds gestellt?
g) Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Antworten an die Anbrin- genstellerInnen?
h) Gibt es bezüglich der schriftlichen Anfragen Koordination mit anderen Stellen, wie etwa dem Nationalfonds, dem Entschädigungsfonds, aber auch etwa dem Do- kumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes oder der Israelitischen Kultusgemeinde?
i) Wer kommt für allfällige Reisekosten im Zusammenhang mit der Vortragstätig- keit des Generalsekretärs und der MitarbeiterInnen des Zukunftsfonds auf?
Ø Für humanitäre Projekte standen zu Beginn der Tätigkeit des Zukunftsfonds zu- sätzliche zirka Euro 1,633.000 zur Verfügung.
a) Wurden aus dieser zweckgewidmeten Dotation humanitäre Projekte finanziert?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn nein, wie soll dieser Betrag in Zukunft genützt werden?
d) Wenn ja, welche Projekte wurden aus dieser Dotation genehmigt?
e) Auf welcher Grundlage wurden diese Projekte genehmigt?
f) Wie hoch war der Betrag, mit dem jedes einzelne Projekt finanziert wurde?
g) Wieviel Geld steht für humanitäre Projekte mit 31. Dezember 2006 noch zur Verfügung?
Ø Laut Zukunftsfonds-Gesetz wird der Bericht des Zukunftsfonds veröffentlicht. Wo und wann ist das geschehen?
Ø Was halten Sie von den Reformvorschlägen, welche auch Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (z.B. Ö1-Morgenjournal, 8. 3. 2007) vertritt, den Zukunftsfonds in den Nationalfonds der Republik Österreich zu integrieren?
Die gegenständliche parlamentarische Anfrage bezieht sich auf die Gebarung des Zu- kunftsfonds für das Jahr 2006. Der Zukunftsfonds wurde durch das Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz), BGBl. I Nr. 146/2005 als Einrichtung der Republik Österreich mit eigener Rechtsper- sönlichkeit geschaffen. Da dem Bundeskanzler im Hinblick auf diesen Fonds bloß di- verse Nominierungsrechte zukommen, sich die gegenständliche Anfrage allerdings nicht auf diese Nominierungsrechte, sondern auf die Gebarung des Fonds bezieht, die nicht in den Vollziehungsbereich des Bundeskanzlers fällt, wird um Verständnis darum gebeten, dass von einer Beantwortung der Anfrage abgesehen wird.
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass gemäß § 17 des Zukunftsfondsgesetzes der Vorsitzende des Kuratoriums u.a. dem Hauptausschuss des Nationalrates über jedes Geschäftsjahr einen Bericht zu erstatten hat