1216/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0080 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 30. AUG. 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen vom 4. Juli 2007, Nr. 1136/J,
betreffend Weingesetz – Zahlen und Fakten 2006
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Juli 2007, Nr. 1136/J, betreffend Vollziehung Weingesetz – Zahlen und Fakten 2006, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
2006 gab es 22.533 Betriebe, davon
16.668 Betriebe kleiner als 3 ha,
3.705 Betriebe zwischen 3 ha und 10 ha,
816 Betriebe zwischen 10 ha und 20 ha und
188 Betriebe größer als 20 ha.
Zu Frage 2:
Die ertragsfähige Weingartenfläche betrug 2006 43.950 ha. Das bedeutet gegenüber 2005 einen Rückgang von ca. 4 %. Seitens der Statistik Austria wurden bis 1995 nur die ertragsfähigen Rebflächen ausgewertet. Es wurden daher auch in den Folgejahren immer die ertragsfähigen Flächen für Vergleichszwecke ausgewertet.
Zu Frage 3:
Wie aus Frage 2 ersichtlich, sank die ertragsfähige Rebfläche (von 45.733 ha auf 43.950 ha). Der Rückgang der Fläche als auch der Rückgang an Kleinstbetrieben ist auf eine Gesundung der Strukturen, insbesondere der Betriebsgröße zurückzuführen und spiegelt die derzeit sehr zufrieden stellende Absatz- und Marktsituation für die österreichische Qualitätsweinproduktion wider.
Zu Frage 4:
|
Plan/ Region |
Umstrukturierung |
Rodung (i. R. d. Umstellung) |
Betrag Euro insgesamt |
||
|
ha |
Euro |
ha |
Euro |
||
|
Niederösterr. |
921,12 |
2.866.161,20 |
286,64 |
208.309,38 |
3.074.470,58 |
|
Burgenland |
673,05 |
2.041.045,18 |
137,81 |
100.149,57 |
2.141.194,75 |
|
Steiermark |
225,36 |
1.165.951,88 |
47,20 |
34.302,31 |
1.200.254,19 |
|
Wien |
7,04 |
32.253,94 |
2,44 |
1.775,33 |
34.029,27 |
|
Sonstige |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Insgesamt |
1826,57 |
6.105.412,20 |
474,09 |
344.536,59 |
6.449.948,79 |
Im Jahr 2006 wurden ca. 6,5 Mio. Euro im Rahmen der Umstellung und Umstrukturierung für insgesamt rund 1.700 Umstellungspläne ausbezahlt (die Anzahl der Förderungswerber liegt etwas unter der Anzahl der Umstellungspläne, da manche Förderungswerber mehrere Pläne z.B. Bewässerung und Weingartenumstellung eingereicht hatten).
Zu Frage 5:
Die Umstellungsförderung bewirkt eine beschleunigte und nachhaltige Anpassung der österreichischen Weinproduktion an die gegebene Nachfragesituation und dadurch ein gesichertes Absatzpotential für die heimische Weinproduktion. Dies geschieht durch folgende konkrete Maßnahmen:
- Weingartenumstellung: Der Betrieb kann aus mehreren Möglichkeiten (Sortenumstellung, Änderung der Bewirtschaftungstechnik, Verlegung des Weingartens in eine Hanglage – auch in Kombination) die für seine Marktverhältnisse am besten geeignete(n) Maßnahme(n) wählen. Für die Neuanlage eines Weingartens im Rahmen eines Kommassierungsverfahrens existieren darüber hinaus erhöhte Beihilfensätze.
- Anlage von Böschungs- und Mauerterrassen: Hierbei wird die Anlage von Weingärten in exponierter Hanglage gefördert und solcherart die Nutzung von höchstqualitativen Rebflächen ermöglicht.
- Bewässerung: Durch die Förderung der Errichtung von Bewässerungsanlagen wird (v.a. in den Trockenregionen im burgenländischen Seewinkel oder im niederösterreichischen Weinviertel) einerseits das gesicherte Anwachsen einer neu gepflanzten Junganlage ermöglicht und andererseits werden Ertragsschwankungen (und somit auch marktstörende Angebotsschwankungen) vermieden. Durch die gesicherte Wasserversorgung werden auch Überbeanspruchungen des Rebstockes während lang anhaltender Trockenphasen, welche die Qualität des Traubenmaterials mindern, vermieden.
- Schutz vor Wildverbiss: Diese Teilmaßnahme wurde 2005 neu in die Umstellungsmaßnahmen aufgenommen; sie umfasst die Errichtung von Elektrozäunen und Wildschutzgitter. Durch die Verhinderung des in letzter Zeit stark zunehmenden Wildverbisses wird die Qualität und Krankheitsbeständigkeit der Rebstöcke – und somit auch des Lesegutes – gesteigert.
Zu Frage 6:
Die wirtschaftliche Effizienz der Fördergelder wurde bereits im vorhinein bei der Erstellung eines ausgefeilten und genau auf die österreichischen (kleinstrukturierten) Bedürfnisse zugeschnittenen Programms gesichert. Jede mögliche Einzelmaßnahme (siehe Frage 5) wurde auf der Basis von Expertisen durchkalkuliert und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der GMO Wein (Beihilfesatz max. 50% bzw. in Ziel-1-Gebieten 75% der Maßnahmenkosten) sowie unter zusätzlicher Abwägung grundsätzlicher weinbaupolitischer Überlegungen wie z.B. der Akzeptanzerhöhung für anspruchsvolle Maßnahmen (Kommassierung, Terrassenanlage) der Fördersatz festgelegt. Im Rahmen einer Überprüfung der österreichischen Umstellungsaktion durch den europäischen Rechnungshof (Oktober 2003 und März 2004) wurde diese Vorgangsweise vollinhaltlich akzeptiert.
Zu Frage 7:
Der Konsument kann aus einem ausgeweiteten Angebot qualitativ hoch stehender und – da im Rahmen der Umstellung grundsätzlich auch vermehrt herkunftstypische Sorten ausgepflanzt werden – regionaltypischer heimischer Weine wählen. Das verstärkte Auspflanzen von Rotweinsorten ermöglicht insbesondere die Befriedigung der vermehrten Nachfrage nach heimischen Rotweinen.
Zu Frage 8:
Wie bereits auch unter Frage 5 dargestellt, sichern eine Reihe von Maßnahmen die Steigerung der Qualität der heimischen Weinproduktion:
- Die Umstellungsaktion ist ausschließlich auf Qualitätsweinrebsorten beschränkt.
- In vielen Fällen kommt es zu einer Erhöhung der Stockzahl pro ha (verringerte Belastung des einzelnen Stockes und somit erhöhte Qualität des Traubenmaterials) sowie zu einer Erhöhung der Laubwand (bessere Ausnutzung der Sonneneinstrahlung).
- Durch die in der Hanglage erhöhte Förderintensität sowie durch die zusätzlichen Förderungen für Terrassen werden vermehrt Weingärten in qualitativ hochwertigen Lagen ausgepflanzt.
- Die Errichtung von Bewässerungsanlagen verhindert qualitätsmindernde Trockenschäden an den Trauben.
- Die Maßnahmen zum Schutz vor Wildverbiss sichern die Weingärten und die Qualität des Lesegutes vor allem in den ersten Jahren nach dem Auspflanzen des Weingartens.
Zu Frage 9:
Die oben dargestellte Sicherung der wirtschaftlichen Effizienz bewirkt in Verbindung mit den qualitätssteigernden Auswirkungen ein Höchstmaß an qualitativer Effizienz dieser Fördermaßnahme.
Zu den Fragen 10 und 11:
Vorweg darf angemerkt werden, dass die Betrachtung eines Einzeljahres nur ein sehr verzerrtes Bild der durch die Umstellungsmaßnahmen ausgelösten Entwicklungen in der österreichischen Weinwirtschaft bieten würde. Aus diesem Grund findet sich folgend eine Darstellung der Sortenbilanz (Auspflanzungen minus Rodungen im Rahmen der Umstellungsaktion) für alle seit Beginn der Maßnahmen eingebrachten Umstellungsanträge, aus der die Entwicklungen deutlich abzulesen sind:
§ Im Rahmen der Umstellungsmaßnahmen wurden in Österreich bereits mehr als 15.100 Anträge (ca. 6.800 Betriebe) über mehr als 9.100 ha Rebfläche (weiters 3.520 ha Bewässerung, 139.000 lfm Böschungsterrassen, 58.700 m2 Mauerterrassen und 5.400 ha Rodung) im Gesamtausmaß von ca. 70,8 Mio. Euro (davon bereits 62,2 Mio. Euro ausbezahlt) eingebracht. Damit sind bereits fast 20% der österreichischen Rebfläche von Umstellungsmaßnahmen betroffen. Die Umstellungsmaßnahmen sind nach wie vor fixer Bestandteil der GMO Wein und sollen auch nach der Reform der GMO weitergeführt werden.
§ Rechnet man die Sortenbilanz (Auspflanzung minus Rodung) aller bis dato eingereichten Umstellungsanträge, so wird sich die österreichische Rotweinfläche um ca. 4.300 ha vermehren (Zweigelt mit +2.160 ha, weiters Blaufränkisch +676 ha, St. Laurent +382 ha, Merlot +424 ha). Die Weißweinfläche vermehrt sich geringfügig (+188 ha), weniger Anbaufläche bei Grüner Veltliner (-625 ha) und Müller Thurgau (-268 ha); Zuwächse gibt es v.a. bei Chardonnay (+343 ha), Sauvignon Blanc (+328 ha) und Rheinriesling (+207 ha). Welschriesling bleibt praktisch unverändert. Gemischter Satz wird im Ausmaß von 1,64 ha gerodet.
§ Rotweinbedarf: Österreich produziert derzeit Rotwein und Weißwein im Verhältnis 30:70, der Konsum zeigt jedoch ein Verhältnis von ca. 45:55, mit Tendenz zu 50:50. Rein rechnerisch besteht in Österreich derzeit ein zusätzlicher Bedarf an ca. 6.000 bis 7.000 ha Rotwein, welcher nur zum Teil durch die Umstellungsmaßnahmen geschlossen werden wird (Österreich importierte im Jahr 2006 mehr als 313.000 hl Rotwein).
Zu Frage 12:
Durch die weltweite Überproduktion zeigten die Preise 2006 weltweit eine eher sinkende Tendenz. Für Frankreich, Spanien, Italien und Griechenland wurden im Jahr 2005 im Rahmen der EU-Interventionsmaßnahmen der Gemeinsamen Marktorganisation Wein Krisendestillationen beschlossen, um das Überangebot zu eliminieren und die sinkenden Preise für 2006 zu stabilisieren.
Zu Frage 13:
Der Druck ausländischer Weine im Lebensmittelhandel steigt, österreichische Weine können sich aber weiterhin gut behaupten; der Anteil österreichischer Weine im Lebensmittelhandel liegt stabil bei 75%.
Zu den Fragen 14 und 15:
Für Trauben wurden ca. 20 Cent und für Wein ca. 30-40 Cent erzielt. Regionale Unterschiede am freien Markt (keine Traubenübernahmeverträge, keine schlagkräftige genossenschaftliche Struktur) sind marginal, siehe nachfolgende Tabelle:
|
|
Tafelwein in 100 l, weiß |
Tafelwein in 100 l, rot |
|||||||
|
|
Burgenland |
Niederösterreich |
Burgenland |
Niederösterreich |
|||||
|
Monat |
Erzeuger-preis in Euro |
Handels- |
Erzeuger- |
Handels- |
Erzeuger- |
Handels- |
Erzeuger- |
Handels- |
|
|
Jänner |
30,00 |
gering |
35,00 |
gering |
30,00 |
mittel |
26,00 |
gering |
|
|
30,00 |
gering |
35,00 |
gering |
30,00 |
mittel |
26,00 |
gering |
||
|
Februar |
30,00 |
gering |
35,00 |
gering |
35,00 |
mittel |
26,00 |
gering |
|
|
30,00 |
gering |
35,00 |
gering |
35,00 |
mittel |
26,00 |
gering |
||
|
März |
35,00 |
gering |
35,00 |
gering |
35,00 |
mittel |
26,00 |
gering |
|
|
35,00 |
gering |
35,00 |
gering |
35,00 |
mittel |
26,00 |
gering |
||
|
April |
35,00 |
gering |
35,00 |
gering |
35,00 |
mitel |
26,00 |
gering |
|
|
35,00 |
gering |
35,00 |
gering |
35,00 |
mittel |
26,00 |
gering |
||
|
Mai |
35,00 |
gering |
30,00 |
gering |
35,00 |
gering |
26,00 |
gering |
|
|
35,00 |
gering |
30,00 |
gering |
35,00 |
gering |
26,00 |
gering |
||
|
Juni |
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
26,00 |
gering |
|
|
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
26,00 |
gering |
||
|
Juli |
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
26,00 |
gering |
|
|
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
26,00 |
gering |
||
|
August |
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
26,00 |
gering |
|
|
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
26,00 |
gering |
||
|
September |
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
26,00 |
gering |
|
|
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
26,00 |
gering |
||
|
Oktober |
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
26,00 |
gering |
|
|
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
26,00 |
gering |
||
|
November |
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
• |
|
|
|
30,00 |
gering |
28,00 |
gering |
30,00 |
gering |
• |
|
||
|
Dezember |
40,00 |
mittel |
40,00 |
gering |
40,00 |
mittel |
• |
|
|
|
40,00 |
mittel |
40,00 |
gering |
40,00 |
mittel |
• |
|
||
|
2006 |
32,08 |
gering |
32,67 |
gering |
32,50 |
gering |
27,00 |
gering |
|
Zu Frage 16:
2006 reichten 5.656 Weinbaubetriebe zur staatlichen Prüfnummer ein.
Zu Frage 17:
2006 wurden 168.042.970 l Wein geprüft.
Zu Frage 18:
2006 wurden 42.239 Anträge mit insgesamt 178.717.580 Litern positiv erledigt und 6.559 Anträge mit insgesamt 21.110.603 Litern negativ beschieden.
(Anm.: aufgrund noch ausständiger Bescheiderledigungen aus dem Vorjahr differiert die Gesamt-Litermenge zu Frage 17).
Zu den Fragen 19 und 20:
Die Kosten betragen ca. 1.000.000,-- Euro. Der Weinkonsument profitiert in mehrfacher Hinsicht vom staatlichen Prüfnummersystem:
Primär wird sichergestellt, dass als Qualitätswein bezeichneter Wein tatsächlich die sensorischen und analytischen Kriterien eines Qualitätsweines aufweist. Weiters werden im Rahmen der Prüfung, vorwiegend im Verdachtsfall, allfällige gesundheitliche und hygienische Risken abgeklärt und problematische Weine bereits vor der Inverkehrbringung ausgeschieden. Das Prüfnummersystem beurteilt seit 2003 auch den Herkunftscharakter eines Weines (zB. DAC Weinviertel, DAC Mittelburgenland) und ermöglicht dadurch dem Konsumenten die Auswahl aus einer breiten Palette von Weinen mit staatlich geprüfter regionaler Typizität.
Zu den Fragen 21 und 22:
Die Bundeskellereiinspektion (BKI) verursachte 2006 Kosten in der Höhe von 1,819.833,47 Euro.
Die BKI leistet mit ihren Kontrollen einen wichtigen Beitrag zur allgemein anerkannten hohen Qualität des österreichischen Weines und vor allem zur Produktsicherheit der in Österreich erhältlichen Weine. Der Konsument wird vor gesundheitsschädlichen und verfälschten Produkten bewahrt und hat die Möglichkeit, ein hochwertiges, streng kontrolliertes Produkt zu erwerben.
Wie bei einer anonymen Umfrage im Jahr 2002 unter mehr als 300 Weinproduzenten festgestellt wurde, wird die Rolle der BKI für die Weinqualität in Österreich sehr hoch eingeschätzt.
Im Rahmen einer Kundenbefragung auf der Messe für Weinbau und Kellerwirtschaft – Oenotec 2002 vom 4. -7. Mai 2002 hat die Bundeskellereiinspektion angeschlossene Beurteilung erhalten. Insgesamt wurden an diesen vier Tagen 343 Personen aus der Weinbranche befragt, wobei die Auswahl dieser Personen nach dem Zufallsprinzip geschah. Die Befragung wurde durch das unabhängige Institut für Verwaltungsmanagement der Universität Innsbruck durchgeführt und das Ergebnis kumuliert rückgespiegelt.

Zu Frage 23:
Die BKI sichert mit ihren tausenden Kontrollen einheitliche gerechte Marktbedingungen, stellt mit ihren hunderten entnommenen Proben die Einhaltung der weingesetzlichen Vorschriften sicher und ist nicht zuletzt beratend tätig, um Delikte aus Unwissenheit und damit wirtschaftlichen Schaden bereits im Vorfeld zu verhindern.
Zu den Fragen 24 und 25:
Die BKI hat mit ihrem neuen Kontrollkonzept, welches seit Sommer 2005 umgesetzt wird, auf die neuen Herausforderungen durch die veränderten Marktbedingungen reagiert und unter anderem eine neue, überregionale Kontrollebene zusätzlich installiert. Das bedeutet, dass zwei Kontrollorgane über die Grenzen der Weinaufsichtsgebiete hinweg Kontrollen im gesamten Lebensmitteleinzelhandel (LEH) durchführen. Diese Spezialisten werden eingesetzt, um der Verlagerung des Weingeschäfts hin zum LEH Folge zu leisten. Bei den Kontrollen werden in- und ausländische Weine überprüft. Dabei wird vor Ort die Bezeichnung überprüft und nach Probenentnahme die Verkehrsfähigkeit der Weine analytisch überprüft. Bei den Bezeichnungen treten hauptsächlich Mängel in den Abfüllerangaben auf, analytisch kommt es bei österreichischen Qualitätsweinen fallweise zu Abweichungen in der Prüfnummernidentität. In allen Beanstandungsfällen arbeiten die beiden „LEH Spezialisten“ mit den im jeweiligen Abfüllergebiet zuständigen BKI eng zusammen. Dieser übernimmt die weitere Bearbeitung des Falles. Bei Bezeichnungsmängeln werden diese richtig gestellt, bei analytischen Beanstandungen werden die Weine aus dem LEH zurückgeholt. Die gesetzlich vorgesehenen Anzeigen werden jeweils gegen den Abfüller erstattet.
Es muss jedoch klar festgehalten werden, dass, soweit der BKI bekannt, derzeit ein analytischer Nachweis von Most oder Weinkonzentrierung genauso wenig möglich ist, wie der Einsatz von Holzchips oder Auszüge aus diesen. Auch Aromatisierung und Säurezusatz (soweit dieser überhaupt verboten ist) kann analytisch kaum mit forensischer Sicherheit nachgewiesen werden.
Da im neuen, den Empfehlungen des Rechnungshofes folgenden, Berichtswesen die Kontrollen nicht mehr getrennt nach kontrollierten Betriebsarten statistisch erfasst werden, liegen die Daten nicht in der geforderten Form vor. Zur exakten Beantwortung der Frage wäre die händische Durchsicht von rund 1000 Akten erforderlich. Um diesen erheblichen Aufwand im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung zu vermeiden, dürfen hier ungefähre Zahlen angegeben werden. In den gefragten Jahren wurden rund 200 Kontrollen im LEH durchgeführt und etwa 1000 Proben entnommen.
Zu Frage 26:
Wie sich bereits im Vorfeld der Osterweiterung der EU abzeichnete, entstanden durch das wirtschaftliche Wachstum in den neuen Mitgliedsländern in erster Linie neue Absatzchancen für österreichischen Wein. So konnte im Außenhandel im Jahr 2005 ein Rekord beim Exportwert aufgestellt werden, es wurden Weine für 83 Mio. Euro exportiert. Dieses Niveau konnte 2006 gehalten werden. Der Export entwickelte sich wie folgt:
2003: Export 831.000 hl, Exportwert 69 Mio. Euro
2004: Export 738.000 hl, Exportwert 83 Mio. Euro
2005: Export 710.000 hl, Exportwert 83 Mio. Euro
2006: Export 560.000 hl, Exportwert 83 Mio. Euro.
Dieses Verhältnis spiegelt deutlich den Anstieg des Flaschenweinexportes und den Rückgang des Fassweinexportes wieder – die Menge des in Flaschen exportierten Weines konnte von 2000 bis 2006 mehr als verdoppelt werden.
Ländersituation 2006: Hauptexportmarkt ist nach wie vor Deutschland mit 362.000 hl und einem Exportwert von 42,2 Mio. Euro. Diese Zahlen bedeuten einen leichten Rückgang der Exporte nach Deutschland gegenüber 2005 sowohl mengenmäßig (2005: 397.000 hl) als auch wertmäßig (2005: 44 Mio. Euro).
An zweiter Stelle der Ausfuhrmärkte liegt die Tschechische Republik mit 81.000 hl um 4,1 Mio. Euro; trotz rückläufiger Tendenz (2005: 194.000 hl; 8,7 Mio. Euro) ist Tschechien für Österreich der bedeutendste Ostmarkt.
Die Schweiz mit 12.400 hl und ca. 8,8 Mio. Euro sowie die USA mit ebenfalls rund 14.100 hl und ca. 7,6 Mio. Euro sind an dritter und vierter Stelle der Exportmärkte (beide Märkte sind gegenüber 2005 gewachsen), gefolgt von den Niederlanden, Dänemark und Norwegen.
Siehe dazu folgende Graphik über Exportmengen und Wert in den Jahren 2005 und 2006:
![]() |
Diese Exporte in die Tschechische Republik sind zwar (noch) überwiegend Verarbeitungsweine für die Versektung, viele Exporteure berichten aber auch von weitergehendem Interesse der tschechischen Partner z.B. am Export von Qualitätswein in der Flasche.
Österreich importierte 2006 insgesamt 674.000 hl (134 Mio. Euro); dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2005 (Importmenge auf 676.000 hl, 139 Mio. Euro) einen leichten Rückgang der Importe.
Auf der Importseite spielen die neuen Mitgliedsländer praktisch keine Rolle; Hauptlieferland ist Italien mit 401.000 hl, gefolgt von Frankreich mit 36.000 hl und Spanien mit 29.000 hl. Die Neue Welt ist in Österreich 2006 nur in geringem Umfang vertreten: Australien mit 13.000 hl, USA mit 6.600 hl, Chile mit 8.500 hl und Südafrika mit 4.700 hl.
Zu Frage 27:
Für alle neuen Mitgliedstaaten gilt das Weinrecht der EU (GMO Wein) in vollem Umfang. Die wenigen gewährten Ausnahmen (z.B.: temporäre Befreiung Ungarns von der Verpflichtung der Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung) betreffen in erster Linie Fragen der Marktverwaltung. Derartige Ausnahmen in der Markt- und Interventionsverwaltung sehen auch die Beitrittsverträge für Bulgarien und Rumänien vor. Das EU-Weinrecht gilt selbstverständlich auch für alle Drittlandsweine, die in der EU in Verkehr gesetzt werden. Jeder Drittlandswein ist beim Import in die EU von einem Analysenzeugnis (das sog. VI-1-Dokument) begleitet, das von einem von der EU anerkannten Labor im jeweiligen Drittland ausgestellt wurde und die qualitative Kontrolle und Rückverfolgbarkeit der Weine sicherstellt. Selbstverständlich unterliegen alle importierten Weine der Kontrolle durch die BKI.
Zu Frage 28
2004 wurde ein slowenischer Qualitätswein mit der Bezeichnung „Extract of Styria“ in Österreich und in Deutschland in Verkehr gesetzt. Nach Einschreiten der BKI sowie der deutschen Weinkontrollorgane wurde dieser Wein vom Markt genommen und der Produzent von der slowenischen Behörde verwarnt. 2005 wurde von der BKI ein slowenischer Wein mit der Herkunftsbezeichnung „Luttenberg“ (die deutsche Übersetzung von Ljutomere) vom Markt genommen; seitdem sind keine derartigen Fälle angezeigt worden.
Zu Frage 29:
Entspricht der Vorjahresantwort.
Zu den Fragen 30 und 31:
Die Rebfläche in Ungarn beträgt 87.000 ha; die Aufteilung beträgt rund 23% Rotweinsorten und 77% Weißweinsorten. Die wichtigsten Sorten sind Blaufränkisch (6.920 ha), Welschriesling (6.660 ha), Furmint (3.490 ha), Müller Thurgau (3.290 ha) und Ezerjo (3.160 ha). Es gibt ca. 1.540 ha Grüner Veltliner und 2.250 ha Zweigelt.
Die slowenische Weinbaufläche beträgt ca. 16.600 ha, die sich im Verhältnis 3:1 auf Weiß- und Rotweinsorten aufteilen. Die Hauptsorte Sloweniens ist der Welschriesling (2.630 ha), gefolgt von Refosco (1.200 ha), Merlot (1.000 ha) und Zamentova (940 ha). Es existieren weiters 590 ha Blaufränkisch und 16 ha Zweigelt; Grüner Veltliner wird in Slowenien nicht ausgepflanzt.
In der Slowakei werden 21.100 ha Rebfläche bewirtschaftet. Die Hauptsorte ist – wie in Österreich - der Grüne Veltliner (3.950 ha), gefolgt von Welschriesling (3.130 ha), Müller Thurgau (1.960 ha), Blaufränkisch (1.690 ha), St. Laurent (1.400 ha) und Zweigelt (126 ha).
In der tschechischen Republik beträgt die Weinbaufläche 14.300 ha. Die Hauptsorten sind Grüner Veltliner (17,1% der Gesamtfläche), gefolgt von Müller Thurgau (16,5%), Welschriesling (12,9%) und Svatovavrinecke (= St. Laurent, 9,6%). Der Anteil der Zweigeltrebe beträgt 2,9%, der von Blaufränkisch 4,9%.
Bulgarien und Rumänien gaben beim Beitritt zur EU am 1.1.2007 folgende Daten bekannt:
Bulgarien: Gesamte bepflanzte Fläche 135.760 ha, davon Qualitätswein 14.400 ha (18%) und Tafelwein 11.300 ha (82%). Bulgarien verfügt über 12.800 ha Wiederbepflanzungsrechte, welche derzeit von den Produzenten gehalten werden und hat 4.200 ha Pflanzrechte in der Reserve. Die Rebsorte mit dem größten Flächenanteil ist Pamid mit 22.200 ha (16%), gefolgt von Cabernet Sauvignon mit 19.500 ha (14%) und Rkaziteli mit 19.300 ha (14%) und Merlot mit 18.900 ha (14%).
Rumänien: Die gesamte bepflanzte Fläche beträgt 178.100 ha, davon entfallen 20.880 ha auf Qualitätswein und 157.220 ha auf Tafelwein. Die rumänischen Produzenten verfügen über 3.813 ha Wiederbepflanzungsrechte und in der rumänischen Reserve befinden sich 15.880 ha. Die wichtigste Sorte ist Feteaska regala mit 16.800 ha (9,5%), gefolgt von Merlot mit 9.700 ha (5,5%), Feteaska alba mit 9.300 ha (5,3%) und Welschriesling mit 7.400 ha (4,2%).
Zu Frage 32:
Über die erzeugten Bioweinmengen gibt es seitens der Biokontrolle der Bundesländer keine Daten. Eine grobe Schätzung erhält man über die Bioweinfläche, wenn man die über das ÖPUL geförderte Fläche mit den Durchschnittserträgen multipliziert.
Die im ÖPUL geförderte Bioweinfläche betrug im Jahr 2005 1.852 ha; bei einem Durchschnittsertrag von 5.000 l/ha ergibt sich somit eine Produktion von rund 95.000 hl.
Zu Frage 33:
Es erfolgten 5.467 Absichtsmeldungen für Prädikatsweine.
Zu Frage 34:
Es wurden insgesamt 10.423.499 kg Prädikatsweintrauben vorgeführt. Die statistische Erfassung erfolgt in kg, eine Umrechnung in Liter mit dem Faktor 75% Ausbeute (etwas ungenau,
da höhere Prädikate eine geringere Ausbeute ergeben, allerdings nur mit wenigen kg enthalten sind) ergibt rund 75 000 hl, somit rund 3% einer durchschnittlichen österreichischen Weinernte.
Zu den Fragen 35 und 36:
Im Jahr 2006 wurden 26 MostwägerInnen eingesetzt. Die Kosten betrugen 18.589,64 Euro.
Zu den Fragen 37 und 38:
Wie bereits bei den parlamentarischen Anfragen 2004 , 2005 und 2006 zum selben Thema ausführlich dargestellt, konnten die Ausgaben für die Mostwäger in den letzten Jahren drastisch gesenkt werden. Dies war vor allem Dank eines neuen flexiblen Beschäftigungsmodells und gestraffter Einsatzorganisation möglich. Durch diese Ausgabensenkung konnte der Deckungsgrad seit 1995 von Anfangs 50% auf zwischenzeitlich weit über 200% gesteigert werden.
Der Steuerzahler muss keinen Beitrag zu den Mostwägerkosten leisten. Selbstverständlich werden alle Ausgaben und Einnahmen erfasst, dies garantiert schon die Anwendung des Haushaltsverrechnungsprogramm SAP.
Zu Frage 39:
Wie bereits zu Frage 24 erwähnt, wird seit Sommer 2005 ein neues Kontrollkonzept der BKI umgesetzt. Dies folgt selbstverständlich den Empfehlungen des Rechnungshofes.
Die zentrale Weindatenbank des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) wurde inzwischen von verschiedenen europäischen Weinkontrolldiensten studiert und überaus gelobt. Zwei Länder bekunden großes Interesse am Ankauf der Software.
Zu Frage 40:
Dem Konsumenten wird dadurch eine dauerhafte hohen Qualität sowie Fehlerfreiheit und Einhaltung der analytischen Voraussetzungen der inländischen Weine gewährleistet. Einhergehend mit der hohen Qualität der Weine bedeutet dies gleichzeitig eine langfristige Sicherung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze auf dem Sektor Weinbau.
Zu Frage 41:
Es wurden 10.971 Betriebskontrollen vorgenommen. Dabei wurden Winzer, Weinhändler, Genossenschaften, Vinotheken, Lebensmittelhandel und Gastronomie überprüft. Eine getrennte statistische Erfassung der Kontrollen von Herstellerbetrieben erfolgt nicht, jedoch entfällt der Großteil der Kontrollen auf diese Betriebskategorie.
Zu Frage 42:
In 206 Betrieben wurden 1502 Proben entnommen, es erfolgt ebenfalls keine getrennte statistische Erfassung der Herstellerbetriebe.
Zu Frage 43:
Die Untersuchungen wurden von der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg sowie dem Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt durchgeführt.
Zu Frage 44:
Im Jahr 2006 wurden 286 Proben beanstandet. Die Beanstandungsgründe waren:
Falsche Bezeichnung, nicht vorhandene Prüfnummernidentität, falsche Angaben bei der Prüfnummerneinreichung, Grenzwertüberschreitungen bei Anreicherung, flüchtige Säure, Restsüßeherstellung, SO2 frei und gesamt, Kupfer, Sorbinsäure, unbefugte Prüfnummernverwendung, widerrechtliche Restsüßeherstellung, sensorische Beanstandungen.
Alle genannten Gründe kommen vielfach, teils mehrere bei einer Probe vor.
Zu Frage 45:
Im Jahr 2006 wurden 273 Strafverfahren eingeleitet.
Zu Frage 46:
482 Strafverfahren wurden im Jahr 2006 rechtskräftig abgeschlossen.
Zu Frage 47:
Aus Strafen erzielte der Bund Einnahmen in der Höhe von 57.027,25 Euro.
Zu Frage 48:
sechs Weinproben;
je 1 Weinprobe aus Tirol (Wörgl) u. NÖ (Wr. Neudorf - Import aus Chile)
je 2 Weinproben aus NÖ (Langenlois) u. Bgld. (Mönchhof).
Zu den Fragen 49 und 50:
2006 wurde in keiner Probe Ochratoxin A oder die Überschreitung des Grenzwertes nachgewiesen.
Zu den Fragen 51 bis 53:
Es wurde 2006 keine Traubenmostproben auf Ochratoxin A untersucht oder Ochratoxin A nachgewiesen und auch keine Überschreitung des Grenzwertes festgestellt.
Zu den Fragen 54 und 55:
Siehe dazu die Beantwortung der Frage 26 sowie nachstehende Grafik über die österreichischen Weinimporte 2006:
Österreich importierte 2006 insgesamt 674.000 hl (134 Mio. Euro); dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2005 (Importmenge auf 676.000 hl, 139 Mio. Euro) einen leichten Rückgang der Importe.
Hauptlieferland ist Italien mit 401.000 hl, gefolgt von Frankreich mit 36.000 hl und Spanien mit 29.000 hl. Die Neue Welt ist in Österreich 2006 nur in geringem Umfang vertreten: Australien mit 13.000 hl, USA mit 6.600 hl, Chile mit 8.500 hl und Südafrika mit 4.700 hl.
Zu Frage 56:
Die Absatzsegmente im heimischen Weinsektor werden jährlich durch Fessel-GfK (im Auftrag der ÖWM) erhoben.
Zum Ab-Hof-Verkauf: Der mengenmäßige Absatz Ab-Hof geht bereits seit Ende der 90er-Jahre zurück, er sank von rund 50% auf 23% im Jahr 2006. Gleichzeitig jedoch ist der Durchschnittspreis der Ab-Hof-Verkäufe von 2,47 Euro pro Liter im Jahr 2000 auf 3,41 Euro im Jahr 2006 gestiegen. Der - bereits seit längerem anhaltende - Trend ist somit eindeutig: Ab-Hof wird weniger Menge, aber höhere Qualität und somit höherer Wert verkauft.
Zur Gastronomie: Auch hier ist der Gesamtabsatz seit 2000 rückläufig, wobei sich dieser Trend mit dem gesamten alkoholischen Getränkemarkt deckt (auch Spirituosen und Bier sind rückläufig). Die Gründe dafür werden von Fessel-GfK mit dem gestiegenen Gesundheitsbewusstsein und dem anhaltenden Trend zu Wellness und Sport angegeben. Sicherlich spielt auch die Absenkung des Höchstwertes für den Blutalkoholgehalt beim Autofahren eine Rolle. Wichtig für die heimische Weinproduktion ist jedoch, dass der Anteil österreichischen Weines in der Gastronomie stabil hoch bei 86 - 87% liegt (Weisswein über 90%, Rotwein über 75%).
Zu Frage 57:
Bundesamt für Weinbau: 11.318 Privatproben;
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
3.340 Privatproben.
Zu Frage 58:
Bei 102 Proben (incl. Weinbehandlungsmittel) wurden eine oder mehrere Beanstandungen ausgesprochen. Die häufigsten Beanstandungsgründe liegen im analytischen Bereich (Grenzwertüberschreitungen, Nichtidentitäten).
Beanstandungsgründe und Aufschlüsselung:
A. Analytische Ablehnungen
(Grenzwertüberschreitungen hinsichtlich freier und gesamter schwefliger Säure, flüchtige Säure, Citronensäure, Kupfer, Gesamtalkohol, natürlicher Alkoholgehalt und Kohlensäureüberdruck, weiters Saccharosezusatz):
Tafelweine Österreich
Tafelwein EU-Verschnitt
Niederösterreich (Müller Thurgau, Grüner Veltliner, Zweigelt)
Donauland (Chardonnay)
Burgenland (Traminer, Welschriesling)
Neusiedlersee (Welschriesling)
Steiermark (Welschriesling)
Weinland (Neuburger, St. Laurent)
Perlweine Österreich
Apfelmost (anonym)
Traubenmost Österreich
Sturmproben Österreich
B. Nichtidentität zur ursprünglich vergebenen staatlichen Prüfnummer:
Niederösterreich (Grüner Veltliner, Müller Thurgau)
Kamptal (Rheinriesling, Welschriesling, Grüner Veltliner)
Burgenland (Blaufränkisch, Weißwein)
Neusiedlersee (Chardonnay, Welschriesling)
Mittelburgenland (Blaufränkisch)
Steiermark (Rheinriesling, Weißburgunder, Weißwein)
Südoststeiermark (Sauvignon Blanc, Weißwein)
C. Sensorische Ablehnung:
Niederösterreich (Grüner Veltliner, Rotwein)
Burgenland (Blaufränkisch)
D. Nichtkonformität zu den Etikettierungsvorschriften (Alkohol – und Restzuckerangaben, Verkehrsbezeichnung)
Kamptal (Traminer, Zweigelt)
Burgenland (Weißburgunder, Chardonnay)
Neusiedlersee (Neuburger, Zweigelt)
Steiermark (Sauvignon Blanc)
Weinland (Weißwein, Zweigelt)
Steirerland (Weißwein, Blauer Wildbacher)
Sekt Österreich
Arom. weinhaltiges Getränk Österreich
E. Unbefugte Verwendung der staatlichen Prüfnummer
Niederösterreich (Zweigelt)
Kamptal (Neuburger)
F. Weinbehandlungsmittel: bei 31 Proben wurden Beanstandungen ausgesprochen (fehlende Aufbrauchfrist, keine Meldung, analytische Über- bzw. Unterschreitungen).
Zu Frage 59:
Die Einnahmen betrugen:
Bundesamt für Weinbau: 272.975,-- Euro;
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
44.800,-- Euro.
Zu Frage 60:
Im Bundesamt für Weinbau waren im Jahr 2006 83 Planstellen (inklusive Planstellen für begünstigte Behinderte) besetzt.
In der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
1,5 Vollbeschäftigungsäquivalente für Privatproben.
Zu Frage 61:
Die Personalkosten im Bundesamt für Weinbau beliefen sich 2006 auf ca. 2.500.000,-- Euro;
in der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg auf ca. 4.300.000,-- Euro.
Zu Frage 62:
Es wurden im genannten Zeitraum keine Planstellen frei.
Zu Frage 63:
Zukünftige Personalentscheidungen sind nach Anlass zu treffen. Auf den Ministerratsbeschluss vom 22. März 2007, dass der natürliche Abgang lediglich beschränkt nachbesetzt werden soll, wird verwiesen.
Zu Frage 64:
Die Probekosten betrugen:
Bundesamt für Weinbau: 63,57 Euro;
Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg: 27,14 Euro.
Zu Frage 65:
Eine derartige Ausgliederung ist aus keinem Mitgliedstaat bekannt. Die amtliche Weinuntersuchung und -begutachtung erfolgt im gesamten EU-Bereich durch öffentliche Verwaltungseinrichtungen.
Beim internationalen Vergleich sind die verschiedenen nationalen Weinrechtssysteme grundsätzlich zu berücksichtigen. Das sogenannte „germanische“ Weinrecht ist nur in den Ländern Österreich, Deutschland und Luxemburg realisiert. In Deutschland obliegt die Weinkontrolle jedoch im Unterschied zu Österreich den Bundesländern, wird jedoch immer durch staatliche Anstalten vollzogen.
In den romanischen Weinbauländern definiert sich der Qualitätswein weitgehend durch seine geographische Herkunft. Bei der Weinkontrolle übernehmen daher regionale, halbstaatliche Organisationen, die sogenannten „Interprofessionen“, wichtige Aufgaben im Vorfeld der Vermarktung. Der Grundsatz der Selbstbestimmung findet auch Entsprechung in einer weitreichenden Selbstverwaltung des Wirtschaftssektors. Jedenfalls verbleibt aber in allen europäischen Systemen die Verantwortung für die Kontrolltätigkeit den staatlichen Behörden.
Zu Frage 66:
Im Jahr 2006 waren 20 Bundeskellereiinspektoren zur Kontrolle eingesetzt.
Zu Frage 67:
Ja.
Zu den Fragen 68 und 69:
Österreich war Projektpartner des EU-Projektes „EU-Weindatenbank zum Nachweis von Verfälschungen“ (koordiniert von JRC – Joint Research Center der EK in ISPRA bei Mailand mit den Themen Herstellung von authentischen Proben von Weinen, Durchführung von Grundanalysen, Vorbereitung von Isotopenanalysen). Dieses Projekt dient der Weiterentwicklung der EU-Weindatenbank, die dem Nachweis von Herkunft, Authentizität, aber auch von unerlaubten Zusätzen und unerlaubten Verfahren dienen soll.
Zu den Fragen 70 und 71:
Die länderübergreifende Zusammenarbeit der Weinkontrollorganisationen der einzelnen Mitgliedstaaten ist in der Verordnung Nr. 2729/2000 vom 14. Dezember 2000 geregelt. Die Kontaktstelle im Verzeichnis 1999/C 4601 ist das BMLFUW. Darüber hinaus gibt es hervorragende informelle Kontakte zwischen der österreichischen Bundeskellereiinspektion und den Weinkontrollstellen der deutschen Bundesländer. Diese Kontakte werden durch intensiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Kontrollen deutscher und österreichischer Kontrollorgane ständig verbessert. Mit den Weinkontrollstellen in Tschechien, wichtigster österreichischer Hoffnungsmarkt nach der Osterweiterung, und Ungarn, vermutlich das interessanteste Beschaffungsland für den österreichischen Weinhandel, sowie der Slowakei und Slowenien bestehen ebenso Kontakte.
Die Weinkontrolle der Schweiz arbeitet seit Jahren direkt und intensiv mit der österreichischen Bundeskellereiinspektion zusammen.
Auch die zentrale Weindatenbank des BMLFUW dient den genannten Ländern als Vorbild für die künftige Organisation der Weinkontrolle.
Bei länderübergreifenden Beanstandungen informieren sich die Weinbehörden obiger Länder (zusätzlich zum offiziellen Weg gem. 2729/2000) direkt und sofort.
Spektakuläre internationale Großfälschungen traten in den letzten Jahren nicht auf, was vor allem auf die präventiven Maßnahmen der Weinkontrolle zurückzuführen ist.
Zu Frage 72:
Das EU/USA Abkommen besteht aus zwei Phasen, von denen die erste nun abgeschlossen wurde. Nach diesem Grundsatzbeschluss der Agrarminister treten die Verhandlungen zu dem Abkommen in eine zweite Phase. Die Europäische Kommission hat bereits mit ersten Gesprächen mit den US-Behörden über den Verhandlungsfahrplan und die Verhandlungsinhalte in dieser zweiten Phase des Abkommens begonnen. Es wird dann an den entsprechenden Beschlüssen der Agrarminister über die Verhandlungsführung der Europäischen Kommission in der zweiten Phase des Abkommens liegen, die europäische Position zu stärken und die europäische Sichtweise einer naturverbundenen, von Boden- und Klimagegebenheiten bestimmten Weinproduktion stärker im Abkommen zu verankern. Österreich wird sich dafür in höchstem Maße einsetzen.
Zu den Fragen 73 und 74:
Um Doppelbeantwortungen zu vermeiden, wird auf die bereits zu diesem Thema getätigten Antworten verwiesen, darüber hinaus hat sich die Position nicht geändert.
Zu Frage 75:
Die Vorteile des Abkommens sind in erster Linie für die österreichische Weinwirtschaft spürbar; für den österreichischen Konsumenten treten durch das Abkommen keine Änderungen ein.
Die USA sind für europäische Weine der wichtigste Exportmarkt. Deshalb haben die EU den USA bereits seit langem Ausnahmen hinsichtlich der Herstellungsverfahren für die hier in Europa vermarkteten amerikanischen Weine gewährt. In den Verhandlungen über ein umfassendes Weinabkommen war die EU bemüht, endlich auch Gegenleistungen der USA für diese Ausnahmen zu erhalten. Der EU-Agrarministerrat hat daher im Dezember 2005 dieses seit langem verhandelte Weinabkommen beschlossen.
Obwohl mengenmäßig unbedeutend, sind die Vereinigten Staaten von Amerika wertmäßig der zweitwichtigste Exportmarkt für österreichischen Wein. Aus diesem Grund erachtet Österreich geordnete Handelsbeziehungen mit den USA grundsätzlich für sehr erstrebenswert.
Hinsichtlich der den USA gewährten Ausnahmeregelungen im Bereich der önologischen Verfahren bestehen jedoch für Österreich grundlegende Bedenken. Wein ist aus österreichischer Sicht ein Naturprodukt, in dessen natürliche Produktionsbedingungen nur sehr behutsam eingegriffen werden sollte. Die Voraussetzungen und Regeln für diese Eingriffe sollten im Gleichklang internationaler Forschungsarbeit festgelegt werden und nicht von Handelsinteressen einzelner Produzentenländer bestimmt werden.
Einseitige Zugeständnisse schaffen Wettbewerbsverzerrungen, in diesem Fall zum Nachteil der europäischen Produzenten, welche Wein immer noch als traditionelles Kulturgut betrachten und ihre Produktionsbedingungen dem entsprechend definiert haben. Aus diesem Grund hat sich Österreich (gemeinsam mit Deutschland und Portugal) schlussendlich gegen das Abkommen in seiner derzeitigen Form ausgesprochen.
Zum USA Abkommen im Einzelnen:
Bereits seit 1984 bestehen in der EU Ausnahmen für amerikanische Weine, welche mit in der EU nicht zugelassenen Weinherstellungsverfahren erzeugt wurden bzw. nicht EU-konform etikettiert waren. Beinahe ebenso lange werden auch Verhandlungen über den Abschluss eines Weinabkommens zwischen der EU und den USA geführt. In der Vergangenheit wurden von der EU Zugeständnisse gemacht, während die USA zu keinerlei Verpflichtungen gegenüber der EU bereit waren.
Dieses Abkommen verpflichtet nun erstmals auch die USA, der EU in sehr wichtigen Fragen (Schutz der Herkünfte, Frage der semigenerischen Bezeichnungen, z.B. Burgundy, Champagne, Tokay, Sherry, etc.) entgegen zu kommen.
Die grundsätzliche Frage ist jedoch, wie sich die Handelsbeziehungen (USA ist mit Abstand der bedeutendste Absatzmarkt für europäische Weine) zukünftig ohne den Abschluss eines Abkommens gestalten würden. Hier ist eindeutig USA im Vorteil, da es die restriktiven EU-Bestimmungen z.B. im Bereich der Weinherstellungsverfahren oder des Bezeichnungsrechtes (Schutz für traditionelle Bezeichnungen in der EU) als Handelshemmnis bei der WTO geltend machen könnte.
Was haben die EU und die USA mit dem Abkommen erreicht?
- Verbesserter Schutz der europäischen Herkunftsbezeichnungen am amerikanischen Markt.
- Eindämmung der Verwendung europäischer sog. semigenerischer Begriffe (z.B. Champagen, Burgundy, Chianti) durch US Produzenten - das entsprechende amerikanische Gesetz wird aufgehoben.
- Wegfall der Lizenzierungspflicht beim Import europäischer Weine in die USA (Lizenzierung wird von schwerfälliger US-Zollverwaltung geregelt, Probleme wären zu erwarten – sehr wichtig für den reibungslosen Export österreichischer Weine nach den USA).
- USA verpflichten sich im Abkommen zur Fortführung der Verhandlungen, die weiteren Schutz von EU Begriffen (traditionelle Verfahren) bringen werden.
- Grundsätzlich: Start geregelter Beziehungen mit dem wichtigsten Absatzmarkt für europäischen Wein.
- USA erhalten Anerkennung der EU für US önologische Verfahren (z.B. Holzchips, Fraktionierung, Wasserzusatz bis max. 7% in ganz bestimmten Fällen).
- USA müssen semigenerische Begriffe nicht ganz aufgeben, ihre Verwendung wird aber eingeschränkt (österreichische Begriffe sind nicht betroffen). Auch bestimmte traditionelle Begriffe des EU-Weinbezeichnungsrechtes dürfen von den USA weiter verwendet werden.
Zu Frage 76:
Die Auswirkungen der neuen europäischen Weinmarktordnung auf die österreichische Weinwirtschaft sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar, da die Beratungen dazu erst begonnen haben und es sich bereits jetzt zeigt, dass wesentliche Elemente der Reform von vielen Mitgliedstaaten nicht in der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Form akzeptiert werden. Die österreichische Position zu den Kernelementen der Reform stellt sich wie folgt dar:
Österreich sieht - wie die EK - die dringende Notwendigkeit zur Reform der derzeit bestehenden europäischen Weinmarktordnung, insbesondere zur Abschaffung der derzeitigen Instrumente für die Beseitigung der Weinüberschüsse, wie z.B. Destillationsaktionen oder Förderung der Lagerhaltung von Wein. Österreich ist aber sehr enttäuscht über die dem Vorschlag zugrunde liegende grundsätzliche Orientierung der zukünftigen europäischen Weinbaupolitik; der Vorschlag zielt nämlich in seiner Gesamtheit auf eine Industrialisierung des europäischen Weinsektors nach dem Vorbild der Neuen Welt ab, was aus österreichischer Sicht der falsche Weg zur Lösung der Probleme in Europa ist.
Zu den Fragen 77 bis 84:
Kontrollen im LEH werden erst seit der Implementierung des neuen Kontrollkonzeptes im Jahr 2005 durch die BKI durchgeführt. Davor erfolgte dort die Überwachung durch die Lebensmittelinspektoren. Die Anzahl der Kontrollen, der entnommenen Proben und deren Ergebnisse in den Jahren 2005 und 2006 wurde bereits abgefragt und auch weiter oben beantwortet.
Die Kontrollen im Weinhandel und der Herstellerbetriebe werden, wie schon bei den Antworten zu den Fragen 41 und 42 dargestellt, seit Implementierung des neuen Berichtswesens (in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Rechnungshofes), nicht mehr gesondert statistisch erfasst und sind somit in den Gesamtkontrollen enthalten.
Der Bundesminister: