1217/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.09.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am       September 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0067-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1133/J vom 04. Juli 2007 der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Kollektivvertrag und Personal­situation an den Universitäten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. a und b:

Medienberichten zu Folge rechnen die Universitäten bzw. Rektor Univ. Prof. Dr. Rudolf Adelt mit Zusatzkosten von bis zu 50 Mio. € pro Jahr für den Kollektivvertrag. Diese Mehrkosten ergeben sich vor allem auf Grund der geplanten höheren Anfangsgehälter für junge Mitar­beiter. Der Kollektivvertrag wurde dem Bundesministerium für Finanzen nicht übermittelt und daher kann auch keine Auskunft über die Methode, die dieser Berechnung zu Grunde liegt, gegeben werden.

 

Zu 2. und 3.:

Eine Vereinbarung, dass der Bund die aus dem Kollektivvertrag entstehenden Zusatzkosten trägt, ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt. Den Universitäten wurde für die Leistungsvereinbarungsperiode 2007 bis 2009 ein Betrag in der Höhe von jährlich ca. 2,1 Mrd. € - plus Bezugserhöhung für Beamte und Vertragsbedienstete – zur Verfügung gestellt. Zusatzkosten für die in Eigenverantwortung getroffenen Vereinbarungen sind im Rahmen der Globalbudgets von den Universitäten zu bedecken. Die erforderlichen Mittel für die Globalbudgets gem. § 12 Universitätsgesetz 2002 wurden auf Ansatz 1/14038-7344900 bereitgestellt.

 

Zu 4. und 6.:

Der Kollektivvertrag wurde zwischen dem Dachverband der österreichischen Universitäten und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst als Kollektivvertragspartner abgeschlossen. Daher sind auch sämtliche Bestimmungen von den Kollektivsvertragspartnern zu verantworten. Der Bund kann keine Garantie für eine budgetäre Absicherung von Vereinbarungen übernehmen, an deren Zustandekommen er nicht beteiligt ist. Eine derartige Garantie zur finanziellen Ab­sicherung eines Kollektivvertrags durch den Bund würde negative Anreize liefern, zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Verträge abzuschließen.

 

Zu 5.:

Es gibt keine Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und dem Bundesministerium für Finanzen bezüglich Kollektivvertrag für Universitätsbe­dienstete. Aus diesem Grund ist mir auch nicht bekannt, wann der Kollektivvertrag in Kraft tritt.

 

Zu 7.:

Der Globalbetrag gem. § 12 Universitätsgesetz 2002 für die Leistungsvereinbarungsperiode 2007 bis 2009 wurde 2005 im „Vertrag zur Stärkung der Universitäten“, welcher zwischen der Rektorenkonferenz und der Republik Österreich abgeschlossen wurde, festgelegt. Die Aufteilung des Globalbetrages auf die einzelnen Universitäten bzw. die Aufteilung für For­schung und Lehre ist Teil der Leistungsvereinbarungen, die das zuständige Bundesminis­terium für Wissenschaft und Forschung mit den Universitäten abgeschlossen hat. Das Bun­desministerium für Finanzen ist an der Aufteilung der Mittel und den einzelnen Leistungsver­einbarungen nicht beteiligt.

 

Zu 8.:

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt die Forschungsquote bis 2010 auf 3% des BIP zu steigern und schon dieses Jahr kann eine Quote von 2,54% des BIP erreicht werden. Um die Zahl der Forscherinnen und Forscher in Österreich weiter zu erhöhen stellt die Bundes­regierung 335 Mio. € für das Jahr 2007 und weitere 375 Mio. € für das Jahr 2008 an Forschungs- und Entwicklungs- Sondermitteln zur Verfügung. Die Umsetzung dieser Mittel in einer Weise, dass die Zahl der Forschenden in Österreich steigt, obliegt den drei für For­schung zuständigen Ressorts (Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Bundes­ministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesministerium für Verkehr, Technologie und Innovation).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.