1224/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.09.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete zum Nationalrat Barbara Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 4. Juli 2007 an mich unter der Zl. PA-1149/J eine schriftliche Anfrage betreffend „Diebstähle einer Asylwerberin mit Tochter“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Ja, der Vorfall ist bekannt.
Zur Frage 2:
Der Antrag auf internationalen Schutz wurde von der Mutter am 20.05.1998 gestellt, der des in Österreich nachgeborenen Kindes am 11.08.2004.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Die Einreise in das Bundesgebiet erfolgte am 20.05.1998 über unbekannte Länder unter Umgehung der Grenzkontrollen.
Zur Frage 6:
Nein, die betreffende Person legte keine Ausweispapiere vor.
Zur Frage 7:
Als Asylgründe wurden Probleme im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Tschetschenien vorgebracht.
Zur Frage 8:
Das Verfahren der Mutter wurde in II. Instanz rechtskräftig positiv, jenes der Tochter in I. Instanz rechtskräftig positiv entschieden.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Grundsätzlich stehen Asylwerbern für die Rechtsberatung Flüchtlingsbetreuer (§ 66 AsylG 2005) und im Zulassungsverfahren Rechtsberater (§ 64 AsylG) zur Verfügung. Die Kosten der Rechtsberatung werden teils vom Bund und teils aus Mitteln der Europäischen Union getragen. Die Kostenberechnung erfolgt gesamthaft, sodass eine Bezifferung der Kosten der Rechtsberatung für eine Person nicht möglich ist.
Zu den Fragen 12 und 13:
Von einer Beantwortung dieser Fragen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen.
Zu den Fragen 14 bis 18:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.