1225/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.09.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                  

                                                                                                                  

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Barbara Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 4. Juli 2007 an mich unter der Zl. PA-1152/J eine schriftliche Anfrage betreffend „Messerattacke in der Innsbrucker Nordafrikanerszene“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Die Informationen aus dem Zeitungsartikel lassen eine hundertprozentige Zuordnung zu einer konkreten Person nicht zu, weisen aber Parallelen zu einem hier bekannten Vorfall auf. Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf diesen Vorfall.

 

Zur Frage 2:

Der Antrag auf internationalen Schutz wurde am 20.04.2006 gestellt.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Die Einreise in das Bundesgebiet aus Algerien erfolgte über Italien unter Umgehung der Grenzkontrollen am 20.04.2005. Österreich war auf Grund der Minderjährigkeit des Asylwerbers zur Prüfung des Asylantrages zuständig.

 


Zur Frage 6:

Die betreffende Person legte keine Dokumente vor.

 

Zur Frage 7:

Es wurden wirtschaftliche Gründe im Asylverfahren vorgebracht.

 

Zur Frage 8:

Das Verfahren befindet sich infolge einer Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Grundsätzlich stehen Asylwerbern für die Rechtsberatung Flüchtlingsbetreuer (§ 66 AsylG 2005) und im Zulassungsverfahren Rechtsberater (§ 64 AsylG) zur Verfügung. Die Kosten der Rechtsberatung werden teils vom Bund und teils aus Mitteln der Europäischen Union getragen. Die Kostenberechnung erfolgt gesamthaft, sodass eine Bezifferung der Kosten der Rechtsberatung für eine Person nicht möglich ist.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Von einer Beantwortung dieser Fragen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen.

 

Zu den Fragen 14 bis 18:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.