1236/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gradner, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2007 unter der Nr. 1306/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Migrantinnenbericht gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Warum wurde der Migrantinnenbericht, der seit Jänner 2007 fertig gestellt ist, bis dato von Ihnen noch nicht veröffentlicht?

Ø      Beabsichtigen Sie überhaupt eine Veröffentlichung des Migrantinnenberichtes?

Der Migrantinnenbericht ist zur Aktualisierung an die AutorInnen weitergeleitet wor-den und wird Mitte Oktober veröffentlicht.

Zu den Fragen 3 bis 7:

Ø      Haben Sie sich mit den Ergebnissen des Migrantinnenberichtes schon auseinan-dergesetzt?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wenn ja, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Migran-tinnen lassen sich daraus ableiten?

Ø      Beabsichtigen Sie, in Ihrer Amtszeit frauenspezifische Projekte für Migrantinnen durchzuführen?

Ø      Wenn ja, welche konkreten Projekte werden Sie für Migrantinnen durchführen?

 

Selbstverständlich habe ich mich mit den Ergebnissen des Migrantinnenberichtes auseinandergesetzt. Als erste Maßnahme habe ich sofort veranlasst, die Interministerielle Arbeitsgruppe Migrantinnen einzusetzen.


Die Ergebnisse des Migrantinnenberichtes werden als Grundlage für die Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Migrantinnen herangezogen werden. Dieser Rahmen ermöglicht ressortübergreifende Vernetzungsprozesse und die Nutzung von Synergieeffekten für die gemeinsame Entwicklung bedarfsgerechter Projekte.

Zu den Fragen 8 bis 10:

Ø      Welche Projekte für Migrantinnen werden sie im heurigen Jahr mit welchen För-dersummen fördern?

Ø      Wie viele Budgetmittel haben Sie für dieses Jahr für frauenspezifische Migrantin-nenprojekte reserviert?

Ø      Wie viele migrantinnenspezifische Einrichtungen werden durch die Frauensektion des Bundeskanzleramts, mit welchen Fördersummen und in welchen Bundeslän-dern gefördert?

Mit Stand Ende Juli wurde im Jahr 2007 für 25 frauenspezifische Migrantinnenprojek-te sowie für zwei migrantinnenspezifische Frauenservicesteilen das Förderverfahren eingeleitet, wobei sich die Verteilung auf die Bundesländer wie folgt darstellt: 14 Pro-jekte und zwei Frauenservicesteilen in Wien, jeweils drei Projekte in Niederösterreich und Tirol, zwei Projekte in der Steiermark, jeweils ein Projekt in Oberösterreich, Vor-arlberg und Salzburg.

Es wird im Jahr 2007 jedenfalls ein Betrag in zumindest gleicher Höhe wie im Vorjahr für die Förderung von frauenspezifischen Migrantinnenprojekten bereitgestellt.

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø      Ist die Anzahl der migrantinnenspezifischen Beratungseinrichtungen im Bundes-länderspiegel ausreichend?

Ø      Wenn nein, beabsichtigen Sie bei der Ausweitung der Beratungseinrichtungen für Migrantinnen seitens der Frauensektion des Bundeskanzleramts unterstützend mitzuwirken?

Grundsätzlich halte ich es für notwendig, dass auch die Länder und Gemeinden ihre Verantwortung in diesem wichtigen Bereich wahrnehmen. Hier ist es mir ein großes Anliegen durch gemeinsame Kraftanstrengungen, die Verbesserung der Lebenssituation von Migrantinnen zu gewährleisten.


Zu den Fragen 13 bis 16:

Ø      Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Frauensektion des Bundes-kanzleramts mit migrantinnenspezifischen Agenden betraut?

Ø      Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben selbst einen Migrations-hintergrund?

Ø      Was sind die genauen Agenden dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Ø      Ermöglichen Sie diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen von Migrations- und Integrationsfragen?

In der für Frauenservice und Grundsatzfragen der Migrantinnnen zuständigen Abtei-lung sind derzeit insgesamt 5 Mitarbeiterinnen beschäftigt, zwei davon haben einen unmittelbaren Migrationshintergrund; darüber hinaus besteht eine enge Zusammen-arbeit mit allen anderen Organisationseinheiten der Frauensektion. In erster Linie wurde diese Abteilung als Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe für alle frauen-und/oder migrantinnenspezifischen Anliegen eingerichtet, welche unterstützend wirkt und jene Institutionen bekannt gibt, die in der jeweiligen Situation konkret weiterhel-fen können. Die Informationen werden auch in kurdischer, türkischer, russischer und ukrainischer Sprache angeboten. Eine Nulltarifnummer ermöglicht aus ganz Öster-reich die unentgeltliche Kontaktaufnahme und es besteht auch die Möglichkeit einer (anonymen) Online-Anfrage über die Homepage des BKA. Das zweite große Arbeits-feld besteht in einer engen Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen und Institutionen, die auf dem Gebiet der Migrantinnen tätig sind. Diese Kooperation fin-det sowohl mit NGOs als auch mit Ressorts, die in ihren jeweiligen Aufgabengebie-ten mit Migrantinnen befasst sind, statt. Selbstverständlich wird allen Mitarbeiterin-nen des Bundeskanzleramtes die Teilnahme an bedarfsgerechten Fortbildungsmaß-nahmen ermöglicht.

Zu den Fragen 17 bis 21:

Ø      Koordiniert sich die Frauensektion des Bundeskanzleramts in Migrations- und In- tegrationsagenden mit anderen Bundesministerien?

Ø      Wenn ja, mit welchen Bundesministerien, zu welchen Themen und auf welche Weise?

Ø      Planen Sie die Durchführung der von der damaligen Bundesministerin für Ge-sundheit und Frauen, Maria Rauch-Kallat, initiierten interministeriellen Arbeits-gruppe für Migranten- und Migrantinnenfragen zur besseren und schnelleren Koordinierung migranten- und migrantinnenspezifischer Agenden zwischen den Bundesministerien ?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø       Wenn ja, haben bereits Besprechungen stattgefunden und was sind die Ergebnis-se dieser?


Wie bereits erwähnt, halte ich ressortübergreifende Vernetzungsprozesse und die Nutzung von Synergieeffekten für die Entwicklung bedarfsgerechter Projekte für un-abdingbar. Daher habe ich bereits im März die Einberufung der interministeriellen Arbeitsgruppe Migrantinnen veranlasst.

Zu den Fragen 22 und 23:

Ø      Fördern Sie für Mitarbeiterinnen von frauenspezifischen Beratungseinrichtungen die Teilnahme am Lehrgang für interkulturelles Konfliktmanagement, das im Jahr 2006 vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen gemeinsam mit dem Österreichischen Integrationsfonds und dem Bundesministerium für Inneres ent-wickelt und beauftragt wurde?

Ø      Wenn ja, wie viele Beraterinnen - aufgelistet nach Beratungseinrichtungen und Bundesländern - haben diesen Lehrgang bereits erfolgreich absolviert?

Der zweite Lehrgang für interkulturelles Konfliktmanagement wurde federführend durch den Österreichischen Integrationsfonds betreut. Auf Anfragen wurden Interes-sentinnen entsprechende Informationen über den Lehrgang für interkulturelles Kon-fliktmanagement gegeben. Eine Evaluierung dieses Lehrganges liegt zurzeit nicht vor.

Zu den Fragen 24 bis 29:

Ø      Fördern Sie Deutschkurse für Migrantinnen und Frauen mit Migrationshinter-grund?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wenn ja, in welchem Ausmaß?

Ø      Von welchen Einrichtungen werden diese Sprachkurse angeboten?

Ø      Welche Qualifikationen weisen diese Einrichtungen für die Durchführung von Sprachkursen auf?

Ø      In welchen Bundesländern werden Sprachkurse, die Sie fördern, angeboten?

Fast alle aus den Frauenprojektfördermitteln geförderten migrantinnenspezifischen Vereine bieten auch Deutschkurse an. Diese Maßnahmen werden in der Regel - den Zuständigkeiten entsprechend - aus Mitteln der Erwachsenenbildung, im Zuge von Integrationsmaßnahmen oder über das AMS auf Bundes- und Landesebene, geför-dert. Die Festlegung und Überprüfung von Qualitätskriterien für die Durchführung von Sprachkursen liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, sondern bei den jeweili-gen Institutionen und Hauptfördergebern (z.B: AMS, Länder etc.).


Zu den Frage 30 bis 34:

Ø      Welche Projekte gegen Zwangsverheiratung werden derzeit von Ihnen durch-geführt?

Ø      Welche Projekte gegen Zwangsverheiratung fördern Sie derzeit?

Ø      Wurden diese Förderungen bereits an die durchführenden Organisationen ausbe-zahlt?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wenn ja, in welcher Höhe wurden Förderungen an diese Einrichtungen ausbe-zahlt?

Der aus Mitteln der Frauenprojektförderung unterstützte Verein Orientexpress bietet Beratung und Betreuung für von Zwangsehe betroffene und bedrohte Frauen und Mädchen an. Die entsprechenden Vorkehrungen für die finanzielle Unterstützung dieses Projekts aus Mitteln der Frauenprojektförderung in Höhe von 17.000,--wurden bereits eingeleitet.

Zu den Fragen 35 bis 40:

Ø      Welche Projekte zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung werden derzeit von Ihnen durchgeführt?

Ø      Welche Projekte zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung fördern Sie derzeit?

Ø      Wurden diese Förderungen bereits an die durchführenden Organisationen aus-bezahlt?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wenn ja, in welcher Höhe wurden Förderungen an diese Einrichtungen ausbe-zahlt?

Ø      Um welche Einrichtungen handelt es sich dabei?

Die Beratungsstelle gegen Genitalverstümmelung, die vom Verein Afrikanische Frau-enorganisation betrieben wurde und im Vorjahr mit 10.000,- aus Frauenprojektfördermitteln mitfinanziert wurde, wird auch weiterhin in dieser Höhe gefördert.