1245/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0117-I/A/3/2007

Wien, am      31. August 2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1233/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Im BMGFJ kommt nach wie vor keine Überwachungssoftware zum Einsatz (siehe meine Beantwortung der Frage 3), es entstand daher kein ressortspezifischer Handlungsbedarf. Auch von einer koordinierten Vorgangsweise kann nicht gesprochen werden, da ein Bericht des BKA an den Datenschutzrat nicht bekannt ist.

 

Frage 2:

Ich verweise auf die Anfragebeantwortung des Bundeskanzleramtes.

 

Frage 3:

Seitens meines Ressorts wurden weder kommerzielle Software noch so genannte Behördentrojaner zur Mitarbeiterüberwachung angekauft.

 

Frage 4:

In der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend gibt es eine Abteilung, die mit der Koordination des Datenschutzes befasst ist. Mangels positivrechtlicher, gesetzlicher Normierung des Institutes "Datenschutzbeauftragter" ist es aber nicht zulässig, eine physische Person mit der Funktion des "Datenschutzbeauftragten" zu beauftragen. Dieses Defizit wurde vom BMGFJ und anderen Ressorts in der genannten ao. Sitzung vom 21.07.2004 gegenüber dem Datenschutzrat verbalisiert und ein gesetzgeberischer Bedarf in dieser Frage angemeldet.

 

Frage 5:

Es gab keine derartigen Fälle.

 

Frage 6:

Nein.

 

Fragen 7 bis 11:

Eine Vorgangsweise betreffend Beschaffung bzw. Einsatz wäre im Anlassfall (mit Rücksicht auf gesetzliche Anhörungs-/Mitwirkungsrechte) festzulegen.

 

Fragen 12 und 13:

Ich verweise auf die Anfragebeantwortung des Bundeskanzleramtes.

 

Fragen 14 und 15:

Betreffende Daten sind für die Bediensteten entweder in Applikationen direkt abrufbar oder können in der Personalabteilung eruiert werden. Richtigstellungen und Löschungen erfolgen im Wege der Personalabteilung. Die diesbezügliche Vorgangsweise ist den ressortinternen Erlässen zu entnehmen.

 

Frage 16:

Mein Ressort wird sich für eine einheitliche und datenschutzrechtlich korrekte  Vorgehensweise in der österreichischen Bundesverwaltung einsetzen.

 

Frage 17:

Ich trete dafür ein, dass diese Themen in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe behandelt werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin