125/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.01.2007
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BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen
haben am 30. November 2006 unter der Nr. 138/J-NR/2006 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend österreichisch-slowenische Historiker- und
Juristenkommission gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Für die Historikerkommission wurden bisher € 26.000 aus staatlichen Mitteln
aufgewendet, und zwar

2004: €19.000

2005: €7.000.

Zu Frage 2:

Das Arbeitsprogramm der Historikerkommission wurde nicht veröffentlicht.


Zu den Fragen 3 und 4:

Keine.

Zu Frage 5:

An Univ.-Prof. Dr. Arnold SUPPAN wurde im Jahr 2004 ein Pauschalbetrag (Honorar
und Aufwandsentschädigung) in der Höhe von € 4.000 bezahlt. An Univ.-Prof. Dr.
Stefan KARNER wurde im Jahr 2005 ein gleichartiger Pauschalbetrag in der Höhe von
€ 7.000 bezahlt.

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
und den Mitgliedern sowie den Vorsitzenden der Historikerkommission wurde in Form
von Werkverträgen getroffen.

Zu Frage 8:

Die Budgetierung erfolgte aus dem Ansatz 1/20008, Kapitel 20, Äußeres.

Zu Frage 9:

Es fanden bisher drei formelle Sitzungen der gemischten Historikerkommission statt.


Zu Frage 10:

Neben den drei formellen Sitzungen der Historikerkommission fanden zahlreiche
interne Beratungen unter den österreichischen Vorsitzenden und österreichischen
Mitgliedern der Historikerkommission sowie einige Sitzungen der Unterkommissionen
statt. Die Aktivitäten der österreichischen Mitglieder der gemischten Kommission
bestanden aus wissenschaftlichen Recherchen, Archivarbeiten, dem Verfassen von
umfangreichen Manuskripten gemäß dem gemeinsam erarbeiteten Inhaltsplan, der
Koordinierung und Abhaltung von gemeinsamen Besprechungen, der Zusammenfügung
und Abgleichung der österreichischen Beiträge sowie schließlich in der Redaktion der
österreichischen Beiträge.

Zu Frage 11:

Die österreichischen wissenschaftlichen Ergebnisse befinden sich im Stadium der
Endredaktion durch die Vorsitzenden. Die Publikation soll in diesem Jahr erfolgen.

Zu Frage 12:

Die Historikerkommission wird ihre Tätigkeit dieses Jahr beenden.

Zu den Fragen 13 und 14:

Es gibt keine formellen Fristsetzungen von Seiten des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten. Das Außenministerium hat aber die österreichischen
Mitglieder der Historikerkommission wiederholt um zügige Erledigung ihres Auftrages
ersucht und zuletzt Einvernehmen erzielt, die Aktivitäten in diesem Jahr abzuschließen.


Zu Frage 15:

Im Zusammenhang mit der Arbeit der Juristenkommission fielen lediglich Reise-,
Tagungs- und Dolmetschkosten in der Höhe von € 4.022 an.
2002:               € 1.200

2003:               € 2.822

Die österreichischen Mitglieder der Juristenkommission (Vorsitzender o. Univ. Prof.
Dr. Gerhard Hafner sowie em. o. Univ. Prof. Dr. Karl Zemanek und Univ. Prof.
Dr. Wolfgang Benedek) haben ihre Tätigkeit ohne Honorar ausgeübt.

Zu Frage 16:

Das Arbeitsprogramm der Juristenkommission wurde nicht veröffentlicht.

Zu den Fragen 17 und 18:

Keine.

Zu Frage 19:

Österreichischer Vorsitzender war Univ.-Prof. Dr. Gerhard Hafner, slowenischer
Vorsitzender war Univ.-Prof. Dr. Ivan Kristan.

Zu den Fragen 20 bis 22:

Die österreichischen Mitglieder der Juristenkommission haben ihre Tätigkeit ohne
Honorar ausgeübt. Sie wurden vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
gebeten, diese Tätigkeit auszuüben und erklärten sich dazu bereit.


Zu Frage 23:

Die Budgetierung erfolgte aus dem Ansatz 1/20008, Kapitel 20, Äußeres.

Zu Frage 24:

Es fanden drei Sitzungen statt.

 

Zu Frage 25:

Neben den drei Sitzungen der Juristenkommission haben die Mitglieder Positionen zu
den einzelnen Themenbereichen ausgearbeitet und der jeweils anderen Seite zur
Stellungnahme übermittelt, die hierauf wiederum schriftlich replizierte.

Zu den Fragen 26 bis 29:

Aufgrund der stark divergierenden Rechtsauffassungen zu den einzelnen
Themenbereichen zwischen den österreichischen und slowenischen Mitgliedern kamen
Bundesministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner und der damalige slowenische
Außenminister Ivo Vajgl bei einem Treffen am 8. September 2004 überein, dass die
Tätigkeit der Juristenkommission als beendet anzusehen sei. Aufgrund der genannten
divergierenden Rechtsauffassungen gibt es auch keinen gemeinsamen Endbericht der
Juristenkommission.