1258/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0019-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

 

Wien,      31. August 2007

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1215/J-NR/2007 betreffend die längst fällige Umfahrung der Gemeinde Bergheim und deren Autobahnanschluss im Ortsteil Hagenau, die die Abgeordneten Dr. Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wann ist definitiv mit dem Bau des Autobahnanschlusses Hagenau zu rechnen bzw. was steht der Realisierung entgegen?

 

Antwort:

In der Prioritätenreihung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und der ASFINAG ist für die Anschlussstelle Hagenau ein geplanter Baubeginn für 2008 und eine voraussichtliche Verkehrsfreigabe für 2009 angeführt.

 

Derzeit arbeitet das Amt der Salzburger Landesregierung im Einvernehmen mit der ASFINAG an der erweiterten strategischen Analyse der geplanten Anschlussstelle. 

Wenn diese positiv ausfällt, alle projektbeteiligten Stellen sich betreffend der Realisierung einig sind, die Kostentragung und Kostenaufteilung geklärt ist, das UVP-Verfahren ohne nennenswerte Einsprüche durchgeführt wird und auch die materienrechtlichen Behördenverfahren und Grundeinlösungen ohne Verzögerungen bzw. unvorhersehbare Auflagen zum Abschluss kommen, können die angeführten Termine aus heutiger Sicht auch eingehalten werden.

 

Frage 2:

Wann ist mit dem Bau der Umfahrung der Gemeinde Bergheim zu rechnen und welche Variante (Unterflurtrasse oder Gitzentunnel) ist geplant? Was steht der Realisierung entgegen?

 

Antwort:

Mit in Kraft treten des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes 2002 wurde die vollständige Verantwortung für alle ehemaligen Bundesstraßen der Kategorie B an die einzelnen Bundesländer übertragen. Dem BMVIT sind daher weder Pläne noch Realisierungszeiträume im Zusammenhang mit der Umfahrung der Gemeinde Bergheim bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann