1259/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0020-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,       31. August 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1216/J-NR/2007 betreffend Infrastrukturmaßnahmen im Marchfeld und in Wien, die die Abgeordneten Schultes, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wann ist mit Baubeginn und Fertigstellung der Marchfeldschnellstraße (S8) zu rechnen?

 

Antwort:

Gemäß der Prioritätenreihung ASFINAG 2007 die in intensiven Gesprächen mit den Landeshauptleuten erarbeitet und gemeinsam mit dem Herrn Finanzminister präsentiert wurde ist für die S 8 ein Baubeginn im Jahr 2015 und eine Verkehrsfreigabe 2018 vorgesehen.

 

Frage 2:

Womit begründen Sie das Aufschieben der Bauarbeiten and der S8?

 

Antwort:

Die modifizierte Zeitplanung begründet sich mit der Notwendigkeit, dass als Voraussetzung der Verkehrswirksamkeit der S 8 die S 1 im Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn unter Verkehr stehen muss. Dafür ist die Verkehrsfreigabe mit 2018 vorgesehen.

 

Frage 3:

In welchem Stadium befindet sich derzeit das Bauprojekt „Marchfeldschnellstraße“?

 

Antwort:

Derzeit wird von der ASFINAG-BMG ein Vorprojekt erarbeitet.

 

Frage 4:

Die „Bürgermeistertrasse“ als Vorschlag der Region vereinigt maximale Entlastung der Ortsdurchfahrten und der Menschen. Ferner ist diese Trassenführung bestmöglich naturverträglich und bringt die maximale Fahrzeitersparnis zwischen Wien und Pressburg. Ist diese Trasse das Leitbild für die tatsächliche Planung?

 

Antwort:

Im Zuge der Vorprojektierungen werden alle möglichen und bekannten Trassenvarianten aufgearbeitet und als Grundlage für eine Variantenentscheidung gegenübergestellt.

 

Fragen 5 und 6:

Haben Sie das notwendige Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren eingeleitet?

 

Wenn ja – wann ist mit dem Abschluss des UVP Verfahrens zu rechnen?

 

Antwort:

Nein. Das Umweltverträglichkeitsverfahren wird dann eingeleitet werden, wenn die erforderlichen Unterlagen durch die ASFINAG ausgearbeitet und im ho. Ressort eingereicht worden sind.

 

Frage 7:

Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Vorziehen des Ausbaus der S 8 möglich?

 

Antwort:

Ein Vorziehen des Ausbaus der S 8 wäre dann möglich, wenn der Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn der S 1 früher realisiert werden könnte und die Finanzierung zu einem früheren Zeitpunkt gesichert wäre.

 

Frage 8:

Welche Forderung bestehen seitens der Slowakei zum Ausbau dieser wichtigen Straßenverbindung?

 

Antwort:

Die Planungen werden mit der Slowakei abgestimmt. Es besteht Einvernehmen zwischen Österreich und der Slowakei. Besondere Forderungen sind nicht bekannt.

 

Fragen 9 und 10:

Wie sieht das aktuelle Verkehrsaufkommen zwischen Wien und Niederösterreich an der B3,  B8 und der Breitenleerstraße (Raasdorf – Hirschstetten) aus?

 

Wie sehen Sie, in Anlehnung an Frage 9, die Verkehrsprognosen für die genannten Abschnitte in den nächsten 20 Jahren aus?

 

Antwort:

Diese Straßenzüge - und somit auch die entsprechende Zahlen - liegen in der Zuständigkeit der Länder Wien und Niederösterreich. 

 

 

Frage 11:

In welchem Baustatus befindet sich das Schnellstraßenbauprojekt „Neubau Umfahrung Süßenbrunn“ und wann ist mit der Verkehrsfreigabe zu rechnen?

 

Antwort:

Die Umfahrung Süßenbrunn im Zuge der S 8 ist Teil des PPP-Projektes und befindet sich in Bau. Eine Verkehrsfreigabe ist für Herbst 2009 vorgesehen.

 

 

Frage 12:

In welchem Baustatus befindet sich das Schnellstraßenbauprojekt „Niveaufreimachung Breitenleer Straße und Rautenweg“ und wann ist mit der Verkehrsfreigabe zu rechnen?

 

Antwort:

Die Verordnung des Straßenverlaufes für diesen Abschnitt wurde von mir am 30. März 2007 unterfertigt. Derzeit erfolgt die Bauprojektierung. Eine Verkehrsfreigabe ist für 2009 vorgesehen.

 

Frage 13:

In welchem Baustatus befindet sich das Schnellstraßenbauprojekt „Neubau A 23 Knoten Hirschstetten – S 1 Knoten Raasdorf“  und wann ist mit der Verkehrsfreigabe zu rechnen?

 

Antwort:

Die ASFINAG-BMG erarbeitet für dieses Vorhaben derzeit ein Vorprojekt. Die Verkehrsfreigabe der A 23 in diesem Abschnitt hängt von der von der Fertigstellung der S 1 ab.

 

Frage 14:

Wie begründet sich bezogen auf Frage 13 die lange Planungs- bzw. Bauphase für einen dringend benötigten Autobahnabschnitt mir nur wenigen Kilometern?

 

Antwort:

Für eine Verkehrswirksamkeit dieses Abschnittes ist es Voraussetzung, dass der Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn im Zuge der S 1 unter Verkehr steht. Dies ist für 2018 vorgesehen.

 

Fragen 15 und 16:

Haben Sie das notwendige Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für das Projekt „Neubau A 23 Knoten Hirschstetten – S 1 Knoten Raasdorf eingeleitet? Falls nein, warum?

 

Wenn ja – wann ist mit dem Abschluss des UVP Verfahrens zu rechnen?

 

Antwort:

Das UVP-Verfahren wurde noch nicht eingeleitet, da die Planungen erst im Stadium der Vorprojektierung sind. Für eine UVP sind Einreichprojekte und Umweltverträglichkeitserklärung notwendig, welche jedoch erst im nächsten Planungsstadium erstellt werden.

 

 

 

 

 

Frage 17:

Welche Aktivitäten ihrerseits können ein Vorziehen des „Neubau A 23 Knoten Hirschstetten – S 1 Knoten Raasdorf“ ermöglichen?

 

Antwort:

Es ist Aufgabe der ASFINAG das ihr per Gesetz übertragene Straßennetz zu planen, zu bauen und zu erhalten.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann