1265/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen,
haben am 6. Juli 2007 unter der Nummer Zl. 1271/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend ,,Beschäftigung von Lehrlingen in Ihrem
Bundesministerium" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Der Dienst im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
unterscheidet sich durch die folgenden Merkmale ganz grundsätzlich von anderen
Verwendungen im Bundesdienst: Die Bediensteten des BMeiA aller
Verwendungsgruppen verfügen gem. § 41 Abs. 1 BDG über keinen Versetzungsschutz.
Es liegt in der Natur des Dienstes, während des gesamten Berufslebens in mehrjährigen
oder kürzeren Abständen - auch gegen den Willen des jeweiligen Bediensteten - an
Dienstorte außerhalb Österreichs und Europas versetzt zu werden. Auch sind für den
Dienst im BMeiA ausgezeichnete Kenntnisse von Fremdsprachen erforderlich.

Für das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat der
Gesetzgeber daher ein vom sonstigen Bundesdienst grundlegend verschiedenes
Rekrutierungssystem vorgesehen:


Gemäß der Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten vom 16.
Februar 1989 betreffend die Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren,
Gehobenen oder Mittleren Dienst des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten, BGBl. Nr. 120/1989, sowie gemäß dem Bundesgesetz über Aufgaben
und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl.
I Nr. 129/1999, dürfen in
den auswärtigen Dienst nur Personen aufgenommen werden, deren persönliche und
fachliche Eignung für die von ihnen angestrebte Verwendung im auswärtigen Dienst in
einem kommissionellen Auswahlverfahren festgestellt wurde (sog. Pr
éalable-System).

Diese Pflicht zur Ablegung eines kommissionellen Auswahlverfahrens gilt für
Bewerberinnen für den höheren und den gehobenen auswärtigen Dienst, wie auch für
Interessentinnen für eine Verwendung im Fachdienst beziehungsweise im qualifizierten
mittleren auswärtigen Dienst des Außenministeriums.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bildet
daher keine Lehrlinge aus und verfügt auch über keine diesbezüglichen Planstellen.