1265/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.09.2007
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen,
haben
am 6. Juli 2007 unter der Nummer Zl. 1271/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend ,,Beschäftigung von Lehrlingen in Ihrem
Bundesministerium"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Der
Dienst im Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten
unterscheidet
sich durch die folgenden Merkmale ganz grundsätzlich von anderen
Verwendungen im Bundesdienst: Die Bediensteten des BMeiA aller
Verwendungsgruppen
verfügen gem. § 41 Abs. 1 BDG über keinen Versetzungsschutz.
Es liegt in der Natur des Dienstes, während des gesamten Berufslebens in
mehrjährigen
oder
kürzeren Abständen - auch gegen den Willen des jeweiligen
Bediensteten - an
Dienstorte außerhalb Österreichs und Europas versetzt zu werden.
Auch sind für den
Dienst im BMeiA ausgezeichnete Kenntnisse von Fremdsprachen erforderlich.
Für das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
hat der
Gesetzgeber daher ein vom sonstigen Bundesdienst grundlegend verschiedenes
Rekrutierungssystem vorgesehen:
Gemäß der Verordnung des
Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten vom 16.
Februar 1989 betreffend die Feststellung
der Eignung für die Verwendung im Höheren,
Gehobenen oder Mittleren Dienst des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten, BGBl. Nr. 120/1989, sowie
gemäß dem Bundesgesetz über Aufgaben
und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl. I Nr. 129/1999, dürfen in
den auswärtigen Dienst nur Personen aufgenommen werden, deren
persönliche und
fachliche Eignung für die von ihnen
angestrebte Verwendung im auswärtigen Dienst in
einem kommissionellen Auswahlverfahren festgestellt wurde (sog. Préalable-System).
Diese Pflicht zur Ablegung eines
kommissionellen Auswahlverfahrens gilt für
Bewerberinnen für den höheren und den gehobenen auswärtigen
Dienst, wie auch für
Interessentinnen für eine Verwendung
im Fachdienst beziehungsweise im qualifizierten
mittleren auswärtigen Dienst des Außenministeriums.
Das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
bildet
daher keine Lehrlinge aus und verfügt auch über keine
diesbezüglichen Planstellen.