1276/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 6. September 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0070-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1225/J vom 6. Juli 2007 der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig – Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, speziell im Zusammenhang mit der Oesterreichischen Kontrollbank, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Mit der in der Anfrage zitierten Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFG) durch das Budgetbegleitgesetz 2003 wurde lediglich die Möglichkeit geschaffen, die Bestellung eines anderen Bevollmächtigten als die Oesterreichische Kontrollbank AG vorzunehmen.
Es resultiert jedoch daraus keine Verpflichtung, den bestehenden Bevollmächtigungsvertrag durch Kündigung aufzulösen, was auch derzeit nicht beabsichtigt ist, da sich dieses Rechtsverhältnis jahrzehntelang zum Wohle der österreichischen Exportwirtschaft bestens bewährt hat. Daher ist derzeit auch nicht beabsichtigt, den in § 8a AusfFG dargestellten Prozess einzuleiten.
Zu 2.:
Ich kann Ihnen versichern, dass im Falle einer allfälligen Neuausschreibung das Bundesministerium für Finanzen selbstverständlich gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgehen wird.
Die Vorgangsweise, den bestehenden Bevollmächtigungsvertrag mit der Oesterreichischen Kontrollbank AG aufrecht zu lassen, ist vergaberechts- und AusfFG-konform.
Zu 3.:
Auch in dem in dieser Frage angesprochenen Fall der Errichtung einer österreichischen Entwicklungsbank ist es für mich selbstverständlich, dass die einschlägigen nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen