1287/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0086-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1345/J-NR/2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verträge zwischen dem Bundesministerium für Justiz und der Firma Beyond Consulting GmbH“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Im Zuge der Reorganisation des österreichischen Strafvollzuges wurden dem Beratungsunternehmen Beyond Consulting GmbH (im Folgenden: Beyond) nach Durchführung eines Vergabeverfahrens drei Aufträge erteilt.
Im Einzelnen wurden nachstehende Leistungen beauftragt (Auszüge aus den den Vergabeverfahren zu Grunde liegenden Werkverträgen):
A) Im Jänner 2006 wurde Beyond beauftragt
„im Rahmen des Projekts zur Reorganisation des Strafvollzugs in Österreich eine vergleichende Prozessanalyse durchzuführen und den fiktiven Ressourceneinsatz zweier einander gegenüber zu stellenden Organisationsmodelle (Modell „Zwischenbehörde“ und Modell „Ausgebaute Oberlandesgerichtslösung“) zu ermitteln durch
· Ermittlung und Beschreibung der Schlüsselprozesse der Strafvollzugsverwaltung
· Bewertung der beiden Lösungsmodelle durch Beschreibung und Entwicklung künftiger Idealprozesse [enthaltend: Initiierung (Aufgabenstellung, Auftrag/Verantwortung), Deskription, Analyse (Zeit, Personal, Werkzeuge, Zugewinn durch Prozessschritt), Fehleranalyse].“
Die Auftragnehmerin stellte für dieses Projekt Beratungsleistungen im Umfang von bis zu 55 Tagen zur Verfügung, davon 31 Consultanttage und 24 Partnertage. Sie erhielt dafür ein Werkentgelt in Höhe von 36.312, 68 Euro (inkl. 20% USt).
B) Im März 2006 wurde Beyond in der Umsetzungsphase der Reorganisation des Strafvollzugs beauftragt,
“im Rahmen eines Projekts zur Reorganisation des Strafvollzugs in Österreich die Ausarbeitung eines detaillierten Umsetzungsplans für ein Organisationsmodell „Zwischenbehörde“ zu begleiten und dabei im Besonderen
- eine Terminabstimmung durchzuführen (Projektplanung, kritischer Pfad, Definition von Entscheidungspunkten und Meilensteinen)
- Szenarien eines Risiko- und Eskalationsmanagements zu erstellen (Prozess der Terminverfolgung und Verzugsmanagement, Risikoevidenz und -mitigation, im Bedarfsfall Eskalation)
- Arbeitspakete für weitere Umsetzungen zu schaffen (Strukturierung des Gesamtprojekts in überschaubare Teilprojekte)
- In Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation zu beraten (etwa die Definition der Aufgaben von Organisationseinheiten, Grundregeln der Zusammenarbeit und der Schnittstellendefinitionen, anzuwendende Führungs- und Delegationsprinzipien, grundlegende Definition der Aktivitäten und Prozesse)
- zwischen den Strukturen des derzeitigen und des neuen Modells zu moderieren (begleitende Beratung der Implementierung, Meetingvorbereitung)“.
Dafür erhielt Beyond ein Werkentgelt von 14.000 Euro (zzgl. 20% USt).
C) In der Phase der Einrichtung der Vollzugsdirektion (im Rahmen der Reorganisation des Strafvollzugs) wurde Beyond im Juli 2006 beauftragt,
„nachstehende Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Strafvollzugsbehörde zu erbringen:
1. Projektmanagement
a. Projektplanung
b. Zeitplanerstellung und Aktualisierung/Betreuung (MS-Project)
c. Risiko-/Eskalationsmanagement
d. Management des kritischen Pfads
e. Dokumentenmanagement/Projektdokumentation
f. Koordination der Teilprojekte und Projektaktivitäten
g. Projektcontrolling und -reporting
h. Projekthandbucherstellung
i. Qualitätsmanagement
j. Unterstützung bei Projektmarketing/-kommunikation
2. Moderation der Projektteam-Meetings
a. Meetingvor- und –nachbereitung, Protokollierung
b. Qualifizierte Diskussionsführung mit dem Projektteam unter Einbringung von Aspekten des Projektsmanagements, der Betriebswirtschaft, der Organisationstheorie, des Prozessmanagements, der Change Management
c. Vorbereitung von Präsentationen
3. Fachliche Betreuung der Teilprojekte (Arbeitspakete) in ausgewählten Bereichen
a. Fachliche Unterstützung in der Konzeptionierung der Teilprojekte
b. Fachliche Beratung in der Erarbeitung von Projektinhalten, z.B. Erarbeitung eines „Handbuchs Vollzugsdirektion“, Design und Test neuer Arbeitsabläufe, Erstellung von Funktionsbeschreibungen, Migration von Tätigkeiten aus anderen Bereichen (z.B. Personalagenden), Aufbau und Implementierung von Controllinginstrumenten, etc. (Schwerpunktsetzung innerhalb der Arbeitspakete durch die Projektleitung des BMJ nach Maßgabe der verfügbaren Beratertage).
4. Unterstützung der Projektkommunikation
a. Beratung über Kommunikationswerkzeuge/-kanäle
b. Erarbeitung von Präsentationsinhalten
c. Erarbeitung von Website-Texten etc.
5. „Hotline“: Telefonische oder persönliche Beratung zu fachlichen Agenden des Projekts und Projektmanagementagenden für die Projektteammitglieder
6. Know-how-Transfer
a. Transfer betriebswirtschaftlichen Know-hows auf das Projektteam bzw. in der Folge auf die Mitarbeiter der Strafvollzugsdirektion“.
Für diese Leistungen wurden Beyond 67.750 Euro (zzgl. 20% USt) an Werkentgelt bezahlt.
Die Aufträge wurden jeweils so weit vergeben, als eine Umsetzung und Implementierung des Reformprojektes feststand. Im Zuge des Reformprojektes war insbesondere die Beschlussfassung durch die parlamentarischen Vertretungskörper abzuwarten.
Es wurden jeweils Vergabeverfahren durchgeführt, und zwar gemäß §§ 26 Abs. 3 Z 1, § 27 BVergG (zu A), und gemäß § 38 Abs. 3 iVm § 12 Abs. 1 Z 1 BVergG 2006 (zu B und C).
Für die seinerzeitige, siebenköpfige Vergabekommission war im Wesentlichen ausschlaggebend, dass Beyond zum selben Angebotsbetrag wie der Mitbewerber einen (signifikant) höheren Einsatz an Beratertagen anbot. Weiters hatte bei der Bewertung in der Vergabekommission – die nach einem Punktesystem erfolgte – das Vorgehensmodell von Beyond höhere Bewertungen erhalten, zumal ein weniger auf Workshops, sondern auf mehr Einzelinterviews abstellender Ansatz bevorzugt wurde.
Sämtliche Leistungen wurden von Beyond vertragskonform erbracht.
. September 2007
(Dr. Maria Berger)