1291/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.09.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2007 unter der Nr. 1334/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe
der Republik Österreich" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2005 wurden von Österreich 1,266 Mio. Euro, das sind 0,52 % des BNE, für öffentliche Entwicklungshilfeleistungen aufgewendet.
Eine detaillierte Aufstellung kann der Anlage entnommen werden. 2005 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt das letzte Jahr, für das eine derartige Aufstellung vorliegt.
Zu den Fragen 2,4,5,6 und 7:
Mit der im Jahr 2003 verabschiedeten Novelle zum EZA-G 2002 wurde mit 1.1.2004 die Austrian Development Agency (ADA) errichtet. Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, ist alleiniger Eigentümer dieser GesmbH, welche für die Projektimplementierung zuständig ist.
Die ADA ist die einzige EZA-Organisation, an der die österreichische Entwicklungs-Zusammenarbeit finanziell beteiligt ist. Beiträge an europäische und internationale Entwicklungsorganisationen erfolgen im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit.
Im Jahr 2005 leistete Österreich insgesamt 274,64 Mio. EUR an multilateraler Official Development Aid (ODA). Davon gingen 21,73 Mio. EUR an die Vereinten Nationen, 72,47 Mio. EUR an Internationale Finanzinstitutionen sowie 2,93 Mio. EUR an sonstige internationale Institutionen. Die 177,51 Mio. EUR, die Österreich über die EU leistet, bestehen aus unserem Pflichtbeitrag zum 9. Europäischen Entwicklungsfond (69,96 Mio. EUR) sowie aus Dotierung anderer ODA-relevanter Budgetlinien aus dem Kommissionsbudget.
Zu Frage 3:
Das EZA-Gesetz hält fest, dass der Bund im Rahmen seiner internationalen Entwicklungspolitik Entwicklungszusammenarbeit zu leisten hat.
Die Ziele der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sind ebenfalls im EZA-Gesetz festgelegt und umfassen die Bekämpfung der Armut in Entwicklungsländern, die Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit sowie die Erhaltung der Umwelt und den Schutz natürlicher Ressourcen.
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