1308/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.09.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und
Kollegen haben am 9. Juli 2007 unter der Nr. 1333/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „der mutmaßlichen Vergiftung Abdullah
Öcalans“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Anfang März sind dem Außenministerium im Wege der Botschaft Ankara aus
Medienberichten und Schreiben kurdischer Funktionäre Behauptungen zur Vergiftung
von Abdullah Öcalan zur Kenntnis gekommen.

Der türkische Justizminister und Regierungssprecher Cemil Cicek hat diese
Behauptungen in der Folge zurückgewiesen und sich auf eine entsprechende
Untersuchung berufen.

Zu Frage 2:

Den mir vorliegenden Informationen zufolge ist keine internationale Delegation geplant.


Zu Frage 3:

Die Europäische Union hat seit der Verhaftung Abdullah Öcalans im Februar 1999 den
Prozess, das Urteil sowie die Haftbedingungen genauestens verfolgt, begleitet und dabei
klare Erwartungen geäußert.

Die Tatsache, dass dessen Todesurteil schließlich in eine lebenslange Haftstrafe
umgewandelt und in Folge die Todesstrafe in der Türkei gänzlich abgeschafft wurde, ist
als Auswirkung des Annäherungsprozesses der Türkei an die Europäische Union positiv
gewürdigt worden.

In den letzten Jahren waren die allgemeinen Haftbedingungen in den türkischen
Gefängnissen und die dabei erzielten Fortschritte ein zentrales Thema in den jährlichen
Fortschrittsberichten der Europäischen Kommission.

Zu den Fragen 4 und 5:

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe (Committee for the Prevention of Torture - CPT)
besteht gemäß Europäischem Übereinkommen zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe aus ExpertInnen, die in
ihrer persönlichen Eigenschaft und unabhängig tätig sind. Das CPT bestimmt das
Programm seiner Besuche in den Mitgliedstaaten des Europarates selbst und ohne
jegliche Beeinflussung. Eine Aufforderung eines Drittstaates an das CPT, einen Besuch
in einem bestimmten Staat durchzuführen, würde dem Übereinkommen widersprechen.

 

Das CPT hat seit 1999 elf Besuche in der Türkei durchgeführt, zuletzt im Mai 2007. Die
Türkei hat der Veröffentlichung der Berichte über die Besuche regelmäßig zugestimmt.
Anlässlich der Besuche im Frühjahr 1999 und Februar 2003 traf die Delegation jeweils
mit Herrn Öcalan zusammen. Im Dezember 2005 sprach die CPT-Delegation gegenüber
den türkischen Behörden u.a. die Haftbedingungen von Herrn Öcalan an.