131/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.01.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 29.01.2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0160-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 140/J betreffend Rechnungshofkritik an der Vergabepraxis bei Mittel der Forschungsförderung, welche die Abgeordneten Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen am 30. November 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Während der Erstellung der Strategie betreffs Life Sciences nahmen Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit an jeder der multilateralen Sitzungen teil. Dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE) wurden zahlreiche Informationen und Stellungnahmen übermittelt. Überdies wurde seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit jene Studie der Boston Consulting Group federführend mitinitiiert bzw. -beauftragt, welche den Strategieprozess erst in Gang setzte.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Für den RFTE waren Genderaspekte von Beginn an wichtig und sind es auch weiterhin. So wurde 2002 auf Initiative des Rates die ressortübergreifende Initiative fFORTE (Frauen in Forschung und Technologie) ins Leben gerufen. In seinem letzten Strategiepapier, der "Strategie 2010", empfiehlt der RFTE die Implementierung von Gender Mainstreaming in allen Bereichen der FTI-Politik und die Fortsetzung der fFORTE-Initiative.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit war und ist bemüht, eine Sensibilisierung und Verständnis für Genderfragen bei den Programmverantwortlichen zu erreichen; die ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) wurde in diesem Rahmen beauftragt, den FTI-Programmverantwortlichen Hilfestellung bei der Implementierung von Gender Mainstreaming zu geben.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Initiative zur Ausarbeitung von Förderprogrammen und sonstigen Initiativen geht meist von den Fachressorts aus, teilweise auch vom RFTE (z.B. Awareness-Kampagne, "Exzellenz-Programm"). Die Ressorts übermitteln an den RFTE zu jedem Programm ein vom RFTE ausgearbeitetes Formblatt und ergänzend dazu ausführliche Programmbeschreibungen, Ergebnisse von ex ante- oder Zwischen-Evaluierungen etc. Die Kriterien zur Abgabe von Empfehlungen wurden vom RFTE definiert, als strategischer Rahmen dient die "Strategie 2010" des RFTE, in deren Erarbeitung die Ressorts eingebunden waren. Die Empfehlung zur Finanzierung eines Programms erfolgt dann - allenfalls unter Auflagen - durch den RFTE, wobei in der Regel eine Empfehlung für die gesamten für ein Jahr vorgesehenen Offensivmittel und die Mittel der Nationalstiftung abgegeben wird. Die Empfehlungen des RFTE richten sich an die Bundesregierung, der Prozess ist nicht formalisiert. Den Empfehlungen des RFTE geht in aller Regel eine Diskussion mit den Vertretern der Ressorts voraus, eine formale Möglichkeit der Einflussnahme ist auf Grund der Weisungsfreiheit der Ratsversammlung nicht gegeben.

 

Wie lange der Prozess zwischen der ersten Kenntnisnahme eines Vorhabens durch den RFTE und der Abgabe einer Empfehlung dauert, hängt insbesondere auch von der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel ab; so ist es in der aktuellen Situation für den RFTE schwierig, Programme zu empfehlen, nachdem noch nicht klar ist bzw. sein kann, wie viel Geld für zukünftige FTI-Initiativen zur Verfügung stehen soll. Darüber hinaus muss jedenfalls für jedes Programm das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen hergestellt werden. In der Praxis ist dieses bis dato den Empfehlungen des RFTE gefolgt, die Empfehlungen des Rates haben für die Fachressorts daher de facto bindende Wirkung (z.B. hinsichtlich der Erfüllung von Auflagen, die mit der Finanzierung eines Programms verbunden sind).

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit fungieren die Abteilung C1/9 ("technisch-wirtschaftliche Forschung") als zentrale Anlaufstelle für die Fördervergabe im Bereich Life Sciences und die Abteilung C1/10 („Forschung und Technologie“) als zentrale Anlaufstelle für die Fördervergabe im Bereich Informations- und Telekommunikationstechnologien (IKT).

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit koordiniert seine Förderaktivitäten im Bereich Life Sciences mit jenen der anderen Fördergeber auf Bund- und Landesebene in jedem Einzelfall auf Basis der jeweiligen Bedürfnisse.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Entsprechend den laut geltender Fassung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes dem RFTE übertragenen Aufgaben könnte eine Übertragung der Bereinigung von Doppelgleisigkeiten zwischen Förderungsprogrammen und Aktivitäten in allen Forschungsbereichen an diesen erfolgen.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Seit dem Jahr 2000 wurden Mittel der Forschungsförderung in folgender Höhe vergeben:

 

Mio. €

2000

2001

2002

2003

2004

2005

Ordinarium

2,95

2,82

8,79

5,97

5,91

5,84

Offensivmittel I und II

5,51

10,98

16,20

21,19

32,37

35,79

Summe

8,46

13,80

24,99

27,16

38,28

41,63

 

Bei den Mitteln aus dem Ordinarium handelt es sich ausschließlich um Fördermittel, die der Forschung im engeren Sinne zu Gute kamen, die Offensivmittel in dieser Aufstellung enthalten auch Aufwendungen, d.h. Kosten für die Programmabwicklung (ca. 5%), die Finanzierung der Technologieprogramme der AWS und die Awareness-Kampagne (2%).

 

Förderungsempfänger waren universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (insbesondere Kompetenzzentren und –netzwerke und die Christian Doppler Forschungsgesellschaft) sowie forschende Unternehmen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Alle Programme werden laufend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit begleitet und durch externe Berater/innen evaluiert. Die Zwischenevaluierung der Technologieprogramme innerhalb der AWS (u.a. Life Sciences) stellt ein sehr gutes Zeugnis aus.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit begrüßt die in Ausarbeitung befindliche Bundesforschungsprojektdatenbank im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Transparenz, insbesondere auch auf den eigenständigen Zugriff auf Daten und deren Auswertung durch die verschiedenen Interessensgruppen.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat an den vom - damaligen -Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur initiierten Sitzungen zur Implementierung einer umfassenden webbasierten Bundesforschungsprojektdatenbank beginnend mit September 2003 teilgenommen. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten werden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sämtliche relevanten Daten zentral gesammelt, in die webbasierte Bundesforschungsprojektdatenbank eintragen und regelmäßig aktualisiert.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wird die Mittelallokation vorhandener Offensivmittel im Bereich Life Sciences für die Periode 2000 - 2005  positiv bewertet.  Wie auch durch die Zwischenevaluierung der Technologieprogramme durch die AWS bestätigt, wurden Vorhaben entsprechend ihrem Bedarf dotiert. Die Mittelallokation erfolgte bedarfsgerecht im Sinne der nachhaltigen Steigerung der Forschungsintensität der heimischen Wirtschaft sowie der Gesellschaft insgesamt.