1314/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2007 unter der Nr. 1326/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend Betriebskindergarten des Bundeskanzleramts - soziale Ungerechtig-keiten für parlamentarische MitarbeiterInnen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø      Halten Sie es für sozial gerecht, dass auch parlamentarische Mitarbeiter und Mit-arbeiterinnen als so genannte Externe“ zusätzlich zu den monatlichen Kosten für den Betriebskindergarten noch einen Sonderbeitrag“ in Höhe von 50,- zahlen müssen?

Ø      Aus welchen Gründen wird dieser Sonderbeitrag“ in Höhe von 50,- überhaupt von parlamentarischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eingehoben und wofür wird er konkret verwendet?

Ø      Was werden Sie tun, um diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen?

Ø      Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die parlamentarischen Mitarbeiter und Mit-arbeiterinnen von der Entrichtung dieses Sonderbeitrags“ in Höhe von 50,- zur Gänze befreit bzw. zumindest eine soziale Staffelung eingeführt wird?

Ø      Wie viele Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion, von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Klubs sowie der Abgeordneten wurden bisher im Betriebskin-dergarten des Bundeskanzleramtes pro Kindergartenjahr untergebracht?

Der in der parlamentarischen Anfrage angesprochene Kindergarten am Standort Rat-hausplatz ist als Betriebskindergarten des Bundes auf Initiative der seinerzeitigen Frau-enministerin Johanna DOHNAL im Bundeskanzleramt eingerichtet worden. Nach den Sonderrichtlinien des Bundes, BKA-GZ 141.040/7-VII/3/97, sind Betriebskindergärten


vorrangig für Kinder von Bundesbediensteten bestimmt. Die Infrastrukturkosten trägt zur Gänze der Bund aus Ressortmitteln des Bundeskanzleramtes. Soweit darüber hinaus jedoch Kindergartenplätze frei sind, können Kinder von nicht beim Bund beschäftigten Eltern aufgenommen werden.

Für Kinder von Nicht-Bundesbediensteten wird daher ein Beitrag zu den vom Bund getragenen Infrastrukturkosten des Betriebskindergartens eingehoben.

Für die Kinder von Bundesbediensteten erfolgt eine Subventionierung durch den Dienstgeber, also das zuständige Ressort. Das Bundeskanzleramt trägt daher den genannten Beitrag für die Kinder seiner Ressortbediensteten aus Ressortmitteln und schreibt ihn nicht den Eltern vor. Dieselbe Praxis wurde und wird auch von anderen Dienstbehörden des Bundes gepflogen.

Es wäre wünschenswert, wenn das Parlament sich zu einer analogen Vorgangsweise entschließen könnte, damit auch ihre Bediensteten in den Genuss eines geförderten Kinderbetreuungsplatzes kommen können.

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage Nr. 1325/J durch den Herrn Bundeskanzler.