1317/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2007 unter der Zahl: 1208/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausrüstung der Exekutive und Vorbereitung auf die EM 2008“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 3, 4, 5, 6,10, 11 und 12:
Körperschutz komplett: derzeitiger Bestand 3.447 Garnituren
Körperschlagschutz: 820 Garnituren
Unterziehschutzwesten: 180 Garnituren
Schutzschilde: 3.760 Stück
Alle Bediensteten der WEGA, Einsatzeinheiten sowie die Polizeidiensthundeführer werden nach der einsatzspezifischen Konzeption komplett ausgerüstet. Darüber hinaus gehend werden die weiteren Bediensteten speziell nach ihren Ausbildungen und dem operativen Anforderungsprofil mit den entsprechenden Einsatzmitteln ausgestattet.
Zu den derzeit 4.764 Stück Schutzhelmen werden weitere 1.000 Stück Helme angeschafft.
Zu Frage 7:
Es ist vorgesehen, 150 Schutzhelme von Deutschland auszuleihen.
Zu Frage 8:
Die Kosten dafür sind erst ab Spätherbst 2007 bekannt.
Zu Frage 9:
Die Beschaffung von Unterziehschutzhauben ist unabhängig der EM 2008 insbesondere aufgrund der Erfordernisse des Einsatztrainings in einem Ausmaß von 28.000 Stück vorgesehen.
Zu Frage 13:
Ja
Zu Frage 14:
Schutzschilde mit Einsatzstöcken, ballistische Unterziehschutzwesten, flammhemmende Einsatzoveralls.
Zu Frage 15:
Diesbezügliche Überlegungen bestehen im Bereich der Arrestanten- und Transportlogistik.
Zu Frage 16:
Entsprechende Gespräche werden unter ho. Einbindung von der Schweiz mit den Nachbarstaaten derzeit geführt.
Zu Frage 17:
Die erforderlichen Uniformierungssorten werden den Bediensteten zur Verfügung gestellt.
Zu den Fragen 18 und 19:
Ja
Zu Frage 20:
Entsprechend dem Einsatzkonzept mit Körperschutz komplett, Schutzschild, Schutzhelm, Einsatzstöcken und Dienstwaffen.
Zu Frage 21:
Nein
Zu Frage 22:
Ja
Zu den Fragen 23 und 24:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Kosten für ein derartiges Großereignis in Personal- und Sachaufwendungen zu unterteilen sind.
Der erforderliche Personalaufwand, insbesondere im Bereich von Mehrdienstleistungen, konnte zum Zeitpunkt der Budgeterstellung lediglich grob geschätzt werden. Die tatsächlich anfallenden Kosten können erst im Zuge der Abwicklung der Europameisterschaft ermittelt werden.
Betreffend der Sicherstellung der erforderlichen Einsatzmittel (Sachaufwand) darf darauf verwiesen werden, dass alle erforderlichen Beschaffungen mit der entsprechenden budgetären Bedeckung eingeleitet wurden bzw. in der nächsten Zeit eingeleitet werden.
Zu Frage 25
In der nächsten Zeit sind keine Systemänderungen in den derzeit bestehenden Dienstsystemen vorgesehen. Auf die vereinzelt im Einvernehmen mit der jeweils örtlich zuständigen Personalvertretung laufenden Probebetriebe darf hingewiesen werden.
Zu Frage 26
Einleitend ist festzustellen, dass die generellen Parameter betreffend der Inanspruchnahme von Exekutivbediensteten auf Basis der Vorgaben des Beamten-Dienstrechtsgesetzes idgF für alle derzeit in Verwendung stehenden Dienstplanarten im Dienstzeitmanagement 2005 erlassmäßig festgelegt wurden.
Betreffend der maximalen Dauer der Dienstleistung eines Exekutivbediensteten kann insofern keine generelle Aussage getroffen werden, da diese von verschiedenen Faktoren wie Art der Dienstleistung (zB Innen-, Außen- oder Bereitschaftsdienst) respektive von der Leistungsfähigkeit eines jeden einzelnen Bediensteten abhängig ist.
Zu Frage 27
Die Frage allfälliger Belohnungen aufgrund außergewöhnlicher Belastungen oder Leistungen wurde im ho. Ressort noch nicht abschließend behandelt.