1325/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.09.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0082-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1339/J vom 9. Juli 2007 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Bundesgarantien und Ausfallhaftungen für Homebase.cc Projekt in Kärnten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage zum Teil auf Angelegenheiten bezieht, die nicht mehr Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Gemäß Art. 1 § 1 Abs. 8, 3. Satz des Austria-Wirtschaftsservice-Gesetzes idF BGBl. I Nr. 36/2007 sind die bis zu diesem Zeitpunkt vom Bundesministerium für Finanzen ausgeübten Gesellschafterrechte des Bundes seit 30. Juni 2007 vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gemeinsam auszuüben. Dessen ungeachtet, habe ich die AWS um Erteilung der entsprechenden Informationen ersucht. Das bezughabende Antwortschreiben liegt der vorliegenden Anfragebeantwortung bei und ich verweise zu den Fragen 1. bis 5. und 7. auf dieses Schreiben.
Die verbleibende Frage 6. beantworte ich wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass auch in diesem Fall sämtliche Entscheidungen ausschließlich auf Grund objektiver Kriterien getroffen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.