1328/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.09.2007
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0155-III/4a/2007 |
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Wien, 6. September 2007 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1217/J-NR/2007 betreffend Ausbildung von Kunstlehrerinnen und Kunstlehrern, die die Abg. Dr. Gertrude Brinek, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Mir ist es ein vorrangiges Anliegen, dass künftig Kultur im weitesten Sinne in der Schule deutlich und nachhaltig verankert wird. Kulturelle Bildung ist mittlerweile ein wichtiges kultur- und bildungspolitisches Thema in der Europäischen Union. Verstärkt sollen Maßnahmen zur europäischen Zusammenarbeit auf politischer, administrativer und institutioneller Ebene gefördert werden.
Zu Fragen 2 bis 4:
Ein Erfordernis zur Erweiterung der Stundentafeln verschiedener Schultypen und zur Erhöhung der Wochenstundenzahl wird nicht gesehen. Im Rahmen der Schulautonomie kann jeder Schulstandort nach Abstimmung im Schulgemeinschaftsausschuss beispielsweise musische Schwerpunkte setzen; der jeweilige autonome Rahmen wird im Folgenden dargestellt:
Unterstufe AHS:
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G |
RG |
wikuRG |
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Bildnerische Erziehung |
bis 11 Std |
bis 12 Std |
bis 12 Std |
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Musikerziehung |
bis 12 Std |
bis 12 Std |
bis 12 Std |
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Technisches oder Textiles Werken |
bis 6 Std |
bis 12 Std |
bis 14 Std |
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möglich |
möglich |
möglich |
Oberstufe AHS:
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G |
RG |
wikuRG |
ORG |
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Bildnerische Erziehung |
insges. bis |
insges. bis |
insges. bis |
insges. bis |
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Musikerziehung |
24 Std. |
28 Std. |
28 Std. |
30 Std. |
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möglich |
möglich |
möglich |
möglich |
Am ORG können „Instrumentalunterricht“ sowie „Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung“ für musische Schwerpunktbildungen herangezogen werden sowie – an allen Formen der AHS – musische Wahlpflichtgegenstände angeboten werden.
Alternativ dazu besteht an allen oben angeführten AHS-Formen im Rahmen der Schulautonomie die Möglichkeit, neue Gegenstände mit entsprechender kultureller Schwerpunktsetzung zu kreieren.
Zu Fragen 5 und 6:
Eine elektronische Datenbringung bezüglich des Einsatzes ungeprüfter Kunstlehrkräfte an einzelnen Schulen ist nicht möglich. Daher wäre eine Analyse jedes einzelnen Personalakts im Zusammenhang mit der Lehrfächerverteilung erforderlich, die im Hinblick auf die notwendige Befassung der Landesschulräte und in Anbetracht des vorgegebenen Zeitrahmens mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Nach Befassung der Landesschulräte/des Stadtschulrates für Wien können jedenfalls folgende Zahlen über für die genannten Fächer nicht einschlägig (universitär) ausgebildete Lehrkräfte, teilweise gegliedert nach Schularten, bekanntgegeben werden. Vorauszuschicken ist, dass die Angaben keinen unmittelbaren Rückschluss auf die berufliche Situation bzw. das Beschäftigungsausmaß der einzelnen Lehrkraft zulassen:
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Schulen AHS |
Schulen BMHS |
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Burgenland |
8 Lehrkräfte |
3 Lehrkräfte |
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Kärnten |
12 Lehrkräfte |
1 Lehrkraft |
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Niederösterreich |
10 Lehrkräfte |
3 Lehrkräfte |
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Oberösterreich |
16 Lehrkräfte |
6 Lehrkräfte |
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Salzburg |
18 Lehrkräfte |
14 Lehrkräfte |
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Steiermark |
5 Lehrkräfte |
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Tirol |
28 Lehrkräfte |
11 Lehrkräfte |
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Vorarlberg |
44 Lehrkräfte |
5 Lehrkräfte |
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Wien |
97 Lehrkräfte |
1 Lehrkraft |
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass es weiters Lehrkräfte gibt, bei denen zwar kein einschlägiges universitäres Lehramtsstudium vorliegt, die jedoch andere (künstlerische) Ausbildungen erworben haben. Im Übrigen ist teilweise ein Mangel an Absolventinnen und Absolventen der universitären Lehramtsausbildungen im Bereich ME, BE und WE zu bemerken und es werden diese Ausbildungen auch nur an einigen Universitätstandorten angeboten.
Zu Frage 7:
Nach Befassung der Landesschulräte/des Stadtschulrates für Wien können ausgehend von den Bewerbungen für das Schuljahr 2007/2008 folgende Zahlen über nicht zugewiesene Bewerberinnen und Bewerber für die einschlägigen Fächer bekanntgegeben werden. Vorauszuschicken ist, dass sich Lehrkräfte in mehreren Bundesländern zugleich um eine Stelle bewerben. In geringerem Ausmaß trifft das auch zusätzlich auf jene Bewerberinnen und Bewerber zu, die in einem anderen Bundesland weiterbeschäftigt werden, sich aber auch in ihrem Heimatbundesland weiterhin bewerben. In den nachfolgenden Zahlen werden daher einzelne Lehrkräfte mehrfach geführt:
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Burgenland |
Leermeldung |
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Kärnten |
5 |
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Niederösterreich |
13 |
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Oberösterreich |
41 |
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Salzburg |
28 |
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Steiermark |
20 |
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Tirol |
39 |
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Vorarlberg |
0 |
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Wien |
0 |
Zu diesen Zahlen ist noch anzumerken, dass das Zuteilungsverfahren noch im Gange ist, erst nach Beginn des Schuljahres abgeschlossen werden wird und erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden kann, dass es im Herbst noch zu zusätzlichen Neuaufnahmen kommen wird. Weiters lässt die Zahl der Bewerbungen keinen unmittelbaren Rückschluss auf die berufliche Situation der Bewerberinnen und Bewerber zu, da oft nur sehr geringe Beschäftigungsausmaße mit bestimmten Spezialkenntnissen ausgeschrieben werden, die typischerweise nur ergänzend zu einer anderen hauptberuflichen Beschäftigung ausgeübt werden (können).
Zu Frage 8:
Die Ausgewogenheit der fachwissenschaftlichen, der didaktisch-pädagogischen und der schulpraktischen Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen ist durch die verordnungsmäßige Festlegung von im jeweiligen Curriculum zu realisierenden ECTS-Credits für diese Studienfachbereiche in einem wohlabgestimmten Verhältnis gewährleistet.
Zu Frage 9:
Ja.
Zu Frage 10:
Die Studien an den Pädagogischen Hochschulen sind entsprechend den Vorgaben auf Gesetzes- und Verordnungsebene (§§ 40 bis 43 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006; Hochschul-Curriculaverordnung, BGBl. II Nr. 495/2006) durch die jeweilige Studienkommission unter Beachtung der gesellschaftlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, technologischen und bildungspolitischen Entwicklungen als wissenschaftlich fundierte und berufsfeldbezogene Hochschulbildung zu gestalten. In diesem Sinne werde ich in Bezug auf den Bereich kulturelle Bildung mit den Pädagogischen Hochschulen in Dialog treten.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.