133/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.01.2007
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0110 -I 3/2006
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 29. JAN. 2007

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Brigid Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen vom 30. November 2006, Nr. 136/J,
betreffend illegales Schächten von Tieren
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen vom 30. November 2006, Nr. 136/J, betreffend illegales Schächten von Tieren, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
In der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 betreffend die Kennzeichnung von Rindern ist in Artikel 7 geregelt, dass die genauen Daten jeder Umsetzung von Tieren in oder aus dem Betrieb sowie die Daten aller Tiergeburten und Todesfälle mitzuteilen sind.
In der praktischen Umsetzung sind folgende Informationen zu melden:
- Ohrmarkennummer,
- Eigene Betriebsnummer,
- Zugangs-, Abgangs- bzw. Schlachtdatum.
Bedingt durch ein Doppelmeldesystem (Meldungen vom Abgangs- und Zugangsbetrieb) ist es nicht vorgesehen, dass der Rinderhalter bei seinen Meldungen auch den Namen des Abnehmers melden muss.
Derzeit besteht auch keine Absicht, den Namen des Letztverbrauchers zu erfassen, da solche Verkäufe äußerst selten sind.
Es sind daher auch keine Informationen über die Anzahl an Rindern, die direkt an Endverbraucher abgegeben wurden, bekannt.
Für den Bereich Schafe/Ziegen ist die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen gegeben.
Zu Frage 3:
Die gesetzlichen Grundlagen für einen Datenzugriff der Amtstierärzte auf die Rinderdatenbank bestehen bereits seit 1999.
Ein Onlinezugriff der Veterinärverwaltung wurde mit Einrichtung der Rinderdatenbank 1999 berücksichtigt.
Der Bundesminister: