1332/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.09.2007
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0163-III/4a/2007 |
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Wien, 6. September 2007 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1293/J-NR/2007 betreffend wahre Leistungen der Regierungsmitglieder der Retrokoalition, die die Abg. Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen am 6. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Im angefragten Zeitraum vom 11. Jänner 2007 bis einschließlich 1. August 2007 wurden keine Modelle hinsichtlich einer Strukturreform entwickelt und daher auch keine damit zusammenhängenden Verträge abgeschlossen.
Zu Fragen 6 und 13:
Gründe für eine Organisationsreform liegen in einer internen Aufgabenkritik mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung der eingesetzten Mittel und einer Effektivitätssteigerung in der Aufgabenerfüllung. Zur Erfüllung dieser permanenten Aufgaben wurden keine externen Beraterinnen und Berater herangezogen, vielmehr wird diese Aufgabe durch die zuständigen Organisationseinheiten laufend wahrgenommen. Diese Maßnahmen sollen auch zur Erreichung des von der Bundesregierung verfolgten Zieles einer Reduktion der Zahl der Planstellen führen. Durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 wurden das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geschaffen. Die im Hinblick auf das Vorgängerressort (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur) notwendigen Entflechtungen samt Integration der Kunstagenden in das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur haben organisatorische Änderungen erforderlich gemacht. Im Zuge dessen wurden 303 Planstellen an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung abgegeben, 71 Planstellen wurden vom Bundeskanzleramt transferiert. In diesem Sinne war die Erlassung der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ausgelöst durch die mit 1. März 2007 in Kraft getretene Novelle zum Bundesministeriengesetz.
Zu Frage 7:
Die Entflechtungstätigkeiten betreffend das Vorgängerressort sind abgeschlossen. Die begleitenden strukturellen Änderungen einschließlich Integration der Kunstagenden in sektionsbezogener Hinsicht (von der baulich-technischen Seite) werden bis Jahresende 2007 abgeschlossen sein.
Zu Fragen 8 und 9:
Unter Hinweis auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen wurden derartige Beratungsleistungen nicht erbracht.
Zu Frage 10:
Es wurde ein Vertrag mit einer Beratungsfirma abgeschlossen. Ziel dieses Vertrages ist die Beratung in Fragen der Führung, Information und Kommunikation im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Hinblick auf die bildungs- und kulturpolitischen Herausforderungen dieses Ressorts unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts. Der Namen des Beratungsunternehmens kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekanntgegeben werden.
Zu Frage 11:
In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinne der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und der Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Personen bezogen werden kann. Die gegenständliche Frage betrifft ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen. Das Einholen von Stellungnahmen der Unternehmen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die ausschließlich die Handlungen von Unternehmensorganen betreffen, liegt außerhalb meiner politischen Verantwortung und ist somit grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu Frage 12:
Im Zeitraum 11. Jänner bis einschließlich 1. August 2007 sind keine Kosten angefallen. Im Übrigen wurden für Beratungsleistungen keine gesonderten Kosten für 2007 oder 2008 budgetiert. Zumal kein gesonderter VA-Ansatz besteht, sind daher keine Aussagen möglich.
Zu Frage 14:
Die Gesamtsumme der für Einschaltungen in Printmedien im Zeitraum vom 11. Jänner 2007 bis einschließlich 1. August 2007 aufgewendeten Mittel beträgt € 36.677,56. Hinsichtlich der Aufschlüsselung wird auf die Beantwortung der nachstehenden Fragen verwiesen.
Zu Fragen 15 bis 17:
Es wurden keine ORF-Sendezeiten beauftragt.
Zu Fragen 18 bis 20:
Es wurden keine privaten Rundfunk- bzw. TV-Sendezeiten beauftragt.
Zu Fragen 21 bis 23:
Es wurden vier Inserate in österreichischen Tageszeitungen geschaltet, die Informationen über Ausschreibungen/Initiativen des Ressorts beinhaltet haben:
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Medium |
Kosten in € |
KM des Erscheinens |
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Die Presse |
2.394,00 |
3/07 |
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Wiener Zeitung |
870,37 |
2/07 und 7/07 |
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Der Standard |
1.995,84 |
3/07 |
Zu Fragen 24 bis 26:
Es wurden keine Inserate in österreichischen Wochenzeitschriften geschaltet.
Zu Fragen 27 bis 29:
Es wurden 11 Inserate in österreichischen Monatszeitschriften und sonstigen Druckschriften geschaltet, die Informationen über Aktivitäten des Ressorts, Grußworte, Sponsoring zum Gegenstand gehabt haben:
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Medium |
Kosten in € |
KM des Erscheinens |
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Allgemein Bildende Schule |
651,00 |
1/07 |
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David (Grußworte) |
1.450,00 |
1/07 |
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Illustrierte Neue Welt (Grußworte) |
1.081,08 |
1/07 |
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Zeitschrift für Frauenforschung |
190,00 |
3/07 |
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Europa Ambulance („Plötzlicher Kindstod“, Sponsoring) |
413,28 |
4/07 |
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David (Grußworte) |
750,00 |
4/07 |
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Lebensart (Zeitschrift plus DVD, Sponsoring) |
4.410,00 |
5/07 |
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Illustrierte Neue Welt (Grußworte) |
1.081,08 |
4/07 |
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Die Gemeinde (Grußworte) |
1.477,30 |
4/07 |
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ahs aktuell |
1.081,50 |
6/07 |
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Klasse - das Elternmagazin |
2.500,00 |
7/07 |
Zu Fragen 30 bis 32:
Es wurden 2 Beilagen betreffend „Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis“ und „Ernst Jandl-Preis“ in Auftrag gegeben. Die Kosten für eine Doppelseite im „Kurier“ über den „Österreichischen Kinder- und Jugendbuchpreis 2007“ betrugen € 11.970,00; sie erschien am 3. Mai 2007. Die Beilage in der Zeitschrift „Falter“ anlässlich des Ernst Jandl-Preises kostete € 4.362,11 und erschien am 30. Mai 2007.
Zu Frage 33:
Die Auswahl erfolgte nach den jeweils zu kommunizierenden Inhalten bzw. den hauptsächlich anzusprechenden Personengruppen.
Zu Frage 34:
Die vorstehend ausgeführten Inserate/Beilagen haben die Themenbereiche „Schulreform“, „Umwelterziehung“, „Literaturpreise“, „Leseförderung“ und „Frauenförderung“ im Sinne einer Öffentlichkeitsarbeit für Bürgerinnen und Bürger betroffen; es handelte sich somit um keine Werbeeinschaltungen.
Zu Frage 35:
Ausgehend von den Ausführungen zu Frage 34 kann eine „Zielerreichung“ (nämlich Information der betroffenen Personengruppen) auch nicht mit den üblichen Methoden der Markt- und Meinungsforschung überprüft oder gemessen werden. Dies stünde angesichts der damit verbundenen Kosten auch in keinem Verhältnis zu den Kosten der Einschaltungen. Im Übrigen wurde der Zweck der Information der Öffentlichkeit durch die Schaltung von Inseraten/in Auftrag gegebene Beilagen erreicht.
Zu Frage 36:
Das Ressort wird auch im Rest des Jahres 2007 keine Werbung betreiben, jedoch seiner Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin nachkommen und, sofern erforderlich, die Öffentlichkeit über Vorhaben des Ressorts in angemessener Weise und mit geeigneten Mitteln informieren. In diesem Zusammenhang wird auf die jüngst erfolgte öffentliche Ausschreibung von Kommunikationsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Realisierung des Projektes „Neue Mittelschule“ ab 1. Oktober 2007 hingewiesen (https://www.pep-online.at/auftrag/eTender.aspx?id=39233B4F-A995-4991-A4AB-4ADD135503B6&action=show).
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.