1334/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0167-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

         Wien, 6. September 2007

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1329/J-NR/2007 betreffend Umfärbeaktion im Kulturbereich, die die Abg. Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Generell sei zur Anfrage angemerkt, dass dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur beispielsweise in den Bundesmuseen, dem Bundestheaterkonzern sowie dem Museums­quartier gemäß den jeweiligen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen das Nominierungsrecht für 55 Positionen zusteht. Seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung erfolgten Veränderungen in sieben von 55 Positionen. Dies kann nur schwerlich als eine „sukzessive Umbesetzung“ im Sinne der Fragestellung angesehen werden.

 

Zu Frage 1:

Die personellen Veränderungen im Kulturbereich stellen sich wie folgt dar:

 

Mitglieder des Kuratoriums der Österreichischen Galerie Belvedere:

-  Mag. Max KOTHBAUER als Vorsitzender des Kuratoriums statt MR Kurt Rötzer.

-  Mag. Manfred L. MAUTNER-MARKHOF statt Dr. Johanna Schönburg-Hartenstein.

 

Mitglied des Kuratoriums des Museums Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK):

-  Abg.z.NR Mag. Dr. Wolfgang ZINGGL als Vorsitzender des Kuratoriums statt SC Dr. Helmut Moser.

 

Mitglieder des Aufsichtsrates der Museumsquartier – Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H.:

-  Mag. Dr. Michael P. FRANZ, Leiter der Sektion IV statt Frau SL Dr. Brigitte Böck, die ihre Ruhestandsversetzung beantragt hat.

-  Mag. Peter MENASSE statt SC i.R. Dr. Franz Loicht.

-  Dr. Günter LACKENBUCHER statt Herrn Sr. Günter Bischof.

-  Dr. Elisabeth HAGEN statt Frau HR Dr. Gabriele Zuna-Kratky.

 

Im Kunstbereich stellen sich die personellen Veränderungen wie folgt dar; die personellen Ver­änderungen erfolgten gemäß dem Nominierungsrecht des Ressorts, durch Zeitablauf bzw. durch Rücktrittsangebote:

 

Bregenzer Festspiele – Kuratorium und Stiftungsbeirat:

-  Dr. Günter LACKENBUCHER (nominiert durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) statt Dr. Helmut Wohnout.

-  Dr. Helmut WOHNOUT (nominiert durch das Bundesministerium für Finanzen) statt Prof. Dkfm. Armin Fehle.

 

KulturKontakt Austria:

-  Mag. Andrea ECKER statt Dr. Helmuth Wohnout.

-  Mag. Hanspeter HUBER statt Dr. Karl-Gerhard Straßl.

 

Österreichisches Filminstitut – Vorsitzender im Aufsichtsrat:

-  Dr. Peter WANDALLER statt Mag. Gerald Grünberger, der nicht mehr im Bundesdienst tätig ist.

 

Österreichischer Musikfonds:

-  Mag. Martina TAIG statt Dr. Paul Schmidinger, der seit 1. Juli 2006 nicht mehr im Bundeskanzleramt tätig war und dieses Ende seiner Tätigkeit im Verein ÖMF mit Schreiben vom 23. Oktober 2006 mitgeteilt hat.

-  Mag. Hildegard SIESS statt Dr. Alfred Koll, Ruhestand.

 

Salzburger Festspiele – Delegiertenversammlung (2007 – 2008):

-  Mag. Hildegard SIESS (nominiert durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) statt Dr. Alfred Koll, Ruhestand.

-  Dr. Christa WINKLER (nominiert durch das Bundesministerium für Finanzen) statt Dr. Robert Tummeltshammer, Ruhestand.

-  Mag. Walburga EINICHER (nominiert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) statt Mag. DDr. Elisabeth Forcher.

-  Ilsebill BARTA (nominiert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) statt SC Dr. Erich Musyl, Ruhestand.

 

Salzburger Festspiele – Kuratorium:

-  Prof. Dkfm. Armin Fehle (bis Festspielende), ab 1. September 2007 Dkfm. Wilhelmine GOLDMANN.

 

Zu Frage 2:

Alle genannten Personen schieden auf eigenen Wunsch aus den Gremien aus. Es ist jedoch anzumerken, dass es meine Intention ist, die Aufsichtsräte, Kuratorien und sonstigen Gremien in ihrer Zusammensetzung dahingehend zu stärken, dass sie den gesetzlichen Anforderungen für diese Funktionen als Aufsichtsorgane entsprechen können. Dazu gehört auch, dass schrittweise die Anzahl der Entsendung aus dem Ressort zu Gunsten von externen Experten reduziert werden soll. Ebenso ist festzuhalten, dass der Gesetzgeber aus gutem Grund diversen Ressorts Nominierungsrechte einräumt. Analog zu den Aufsichtsräten wirtschaftlicher Unternehmen handelt es sich dabei um Positionen, die im Auftrag des Eigentümers übernommen werden, was eine hohe Übereinstimmung zwischen dem entsendenden Ressort und den Entsandten erfor­dert. In Fortführung dieser Analogie ist daher grundsätzlich im Fall eines Wechsels in der jewei­ligen Ressortleitung zu erwarten, dass die Entsandten von sich aus der neuen Ressortleitung durch Anbieten des Rücktritts die Möglichkeit einräumen, allfällige Veränderungen vorzu­nehmen. Dies ist in mehreren Fällen tatsächlich in den vergangenen Monaten geschehen, wobei in einer Reihe von Fällen das Rücktrittsangebot nicht angenommen wurde.

 

Zu Frage 3:

Entgegen der in der Fragestellung implizierten Vermutung besteht keine systematische Absicht zu Umbesetzungen. Allfällige Veränderungen ergeben sich daher in erster Linie aus dem natür­lichen Zeitablauf der jeweiligen Funktionen bzw. vor allem aus den persönlichen Intentionen der Entsandten.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.