134/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.01.2007
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0111 -I 3/2006
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 29. JAN. 2007

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 30. November 2006, Nr. 143/J,
betreffend Rechnungshofbericht zum Thema „Tierkennzeichnung
und Tierdatenbanken“
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 30. November 2006, Nr. 143/J, betreffend Rechnungshofbericht zum Thema „Tierkennzeichnung und Tierdatenbanken“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Bereits seit dem Jahr 2006 werden die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegenden Rinderdaten (einschließlich aller Tierbewegungen) an das Veterinärinformationssystem (VIS) übermittelt. Sämtliche Rinderdaten sind dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen über das VIS zugänglich.
Für den Bereich Schweine, Schafe und Ziegen darf auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hingewiesen werden.
Zur Empfehlung der Nachkalkulation wird festgehalten, dass hinkünftig solche Kalkulationen vorgenommen werden.
Zu den Fragen 3, 4 und 7:
Zu diesen Fragen darf auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verwiesen werden.
Zu Frage 5:
Grundsätzlich liegt auch hier die Zuständigkeit bei der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen. Wie bereits zu Frage 1 festgehalten, verfügt das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen über sämtliche Rinderdaten.
Zu Frage 6:
Bei der Rinderdatenbank wurde mit Erstellen der Datenbank im Jahre 1999 ein Onlinezugriff für Amtstierärzte auf allen Verwaltungsebenen eingerichtet. Darüber hinaus erfolgen periodische Übermittlungen von definierten Datensätzen an die Landesveterinärdirektionen.
Hinsichtlich der übrigen Daten darf auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hingewiesen werden.
Der Bundesminister: