1340/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.09.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
GZ. BMVIT-12.500/0006-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1354/J-NR/2007 betreffend Brain-Computer-Interface-Forschung und Telekommunikationstechnologien – möglich Missbrauchsfelder, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 10. Juli 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4, 6 und 9:
Welche Informationen über Feldversuche im Rahmen von Forschungsprojekten ziviler Art in kommerziellen Festnetzen und Mobilfunknetzen Ihres Einflussbereichs liegen Ihnen bzw. Ihrem Ressort aus den letzten 10 Jahren vor?
Welche Feldversuche wurden insbesondere im Rahmen von Testnetzen vor der Einführung neuer Standards wie etwa UMTS wann im Einzelnen abgewickelt?
Welche Informationen über Feldversuche im Rahmen von Forschungsprojekten militärischer Art in kommerziellen Festnetzen und Mobilfunknetzen Ihres Einflussbereichs liegen Ihnen bzw. Ihrem Ressort aus den letzten zehn Jahren vor?
Welche Informationen
a) über die Mitwirkung bzw. Involvierung österreichischer Telekommunikationsunternehmen bzw.
b) über die Mitwirkung bzw. Involvierung vom benachbarten Ausland – z.B. Liechtenstein, Schweiz – aus operierender Unternehmen im Einfluss österreichischer Telekommunikationsunternehmen
an Feldversuchen im Rahmen von Forschungsprojekten in kommerziellen Festnetzen und
Mobilfunknetzen liegen Ihnen vor?
Wo können interessierte BürgerInnen Informationen über derartige Feldversuche erhalten?
Welche Forschungsprojekte zum Themenfeld Bewusstseinsbeeinflussung und elektromagnetische Strahlung mit österreichischer Trägerschaft oder Beteiligung sind Ihnen bzw. Ihrem Ressort aus den letzten 10 Jahren bekannt?
Antwort:
Leider kann ich diese Fragen nicht beantworten, da mir über Feldversuche mit den in der Anfrage genannten Zielsetzungen keine Informationen vorliegen. Die Vollziehung von Sachverhalten, die mit solchen Feldversuchen verwirklicht sein könnten, fallen nicht in meine Vollziehungskompetenz. In Bezug auf das Themenfeld Bewusstseinbeeinflussung und elektromagnetische Strahlung darf ich auf die laufende Vorbereitung der nächsten Konsensus-Konferenz des Wissenschaftlichen Beirats Funk (WBF) verweisen, bisher vorliegende Ergebnisse lassen keine Schlussfolgerung auf die Gefährdung menschlicher Gesundheit zu: „Die intensive Befassung mit den Inhalten dieser Studien habe für den WBF die Erkenntnis gebracht, dass es derzeit keine nachweisbare Kausalität von Befindlichkeitsstörungen und der Exposition durch elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit Mobilfunk gebe.“
Fragen 5, 7 und 8:
Welche Genehmigungen welcher Stellen sind für Feldversuche in kommerziellen Festnetzen und Mobilfunknetzen nötig?
Welche Maßnahmen wurden bzw. werden im Rahmen der verfassungsmäßigen Verpflichtung zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor elektromagnetischer Strahlung bei derartigen Feldversuchen gesetzt?
Wie wird die Einhaltung dieser Maßnahmen kontrolliert?
Antwort:
Gemäß § 4 Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) kann der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auf Antrag die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen zum Zweck der technischen Erprobung befristet bewilligen, wenn dagegen aus technischer Sicht (Störungen anderer Funkanlagen) keine Bedenken bestehen. Für die technische Erprobung von Funkanlagen – die sich regelmäßig auf die Funktion und Störungsrelevanz der Funkanlage bezieht - ist somit eine Bewilligung erforderlich. Ob und inwieweit die aus einer technischen Erprobung (und nur diese ist nach dem TKG 2003 zu bewilligen) gewonnene Erkenntnisse danach für weitergehende Forschungen herangezogen werden, kann im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens nach § 4 TKG 2003 nicht beurteilt werden.
Unabhängig von diesen Ausführungen wird nach den Bestimmzungen des TKG 2003 bei allen Funkanlagen, die der Kontrolle der Fernmeldebehörden unterliegen, die Einhaltung der durch internationale Normen vorgegebenen Grenzwerte beim Funkbetrieb überprüft. Damit wird bei der Errichtung und beim Betrieb von Funkanlagen der Schutz des menschlichen Lebens und der Gesundheit vor elektromagnetischer Strahlung sichergestellt.
Gleichzeitig analysiert der Wissenschaftliche Beirat Funk in regelmäßigen Abständen verfügbare Forschungsstudien im Themengebiet Mobilfunk und Gesundheit. Im Rahmen der letzten Analyse wurden 47 Studien untersucht. Bisher liegt mir die folgende Aussage des Beirats vor: „Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft gibt es keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO / ICNIRP empfohlenen Grenzwerte.“ Derzeit ist die nächste Konsensus-Konferenz des Beirats, die im Dezember dieses Jahres stattfinden soll, in Vorbereitung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann