1342/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.10.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 17. Oktober 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0161-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1369/J betreffend  Österreich weite Überprüfung der Alten- und Pflegeheime durch die Arbeitsinspek-tion, welche die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 17. September 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Eine Zusammenfassung der wesentlichsten Ergebnisse der Schwerpunktaktion 2004 wurde bereits im Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2004, der dem Nationalrat am 27. Dezember 2005 zugeleitet wurde, veröffentlicht.
Informationen über die Ergebnisse der Schwerpunktaktion standen dem Nationalrat und der Öffentlichkeit somit bereits seit Ende 2005 zur Verfügung. Die Tätigkeits-berichte der Arbeitsinspektion werden auch auf der Webseite der Arbeitsinspektion veröffentlicht und sind dort jederzeit einsehbar.

 

Im Jahr 2004 wurden von der Arbeitsinspektion im Rahmen der Schwerpunktaktion insgesamt 348 Heime (von Gebietskörperschaften und privaten Träger/inne/n) mit insgesamt 23.027 Beschäftigten (Frauenanteil: 82%) besichtigt.

 

Im Jahr 2006 wurden 407 Heime mit insgesamt 28.370 Beschäftigten (Frauenanteil: 82%) besichtigt.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 2.246 Übertretungen, unter anderem im Bereich Verwendungsschutz (221; z.B. bei der Gefahrenermittlung nach dem Mutterschutzgesetz) und im Bereich technischer, arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Arbeitsschutz (2.013; z.B. bauliche Mängel wie Verkehrswege, Fluchtwege, Stiegen, Raumhöhe, aber auch Mängel der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente und bezüglich der Einrichtung von Präventivfachkräften) festgestellt. Im Bereich Verwendungsschutz wurden 112 Übertretungen von Arbeitszeitvorschriften festgestellt. Die häufigsten Mängel im Bereich der Gestaltung der Arbeitsstätten wurden in Wäschereien, Küchen und Bügelräumen festgestellt. Die festgestellten Evaluierungsmängel betrafen überwiegend Belastungen durch Arbeitsstoffe (gesundheits-gefährdende und biologische Arbeitsstoffe), häufiges Heben und Tragen, sowie psychosoziale Belastungen.

 

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 961 Übertretungen, unter anderem im Bereich Verwendungsschutz (107; z.B. bei der Gefahrenermittlung nach dem Mutterschutzgesetz, Arbeitszeit), sowie im Bereich technischer, arbeitsmedizinischer und arbeits-hygienischer Arbeitsschutz (854; z.B. vor allem Mängel bei der Erstellung der Sicher-heits- und Gesundheitsschutzdokumente, aber auch neuerlich aufgrund baulicher Mängel wie Verkehrswege, Fluchtwege, Stiegen, Raumhöhe) festgestellt.

Die meisten Mängel bei der Arbeitsplatzevaluierung betrafen neuerlich die manuelle Lastenhandhabung und die Evaluierung psychosozialer Belastungen, weiters den Umgang mit biologischen und gesundheitsgefährlichen Arbeitsstoffen. 44 Beanstandungen betrafen Übertretungen von Arbeitszeitvorschriften.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Abgesehen davon, dass 2006 bei einer höheren Zahl von besichtigten Heimen eine substanziell niedrigere Zahl an Übertretungen festgestellt wurde, wurden wesentliche Verbesserungen vor allem im Bereich der Evaluierung gesundheitsgefährlicher    Arbeitsstoffe (va. im Zusammenhang mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln), bei der Tätigkeit der Präventivfachkräfte (Begehungen, Mitwirkung bei Arbeitsplatz-gestaltung, Unterweisung, Evaluierung und Auswahl PSA), bei der Mutterschutz-evaluierung, bei der Gestaltung von Arbeitsstätten (inkl. baulichem und vor allem organisatorischem Brandschutz), bei der Verwendung von Hebehilfen oder der Anwendung von Hebetechniken (Kinästhetik, Bobath) festgestellt. So konnte festgestellt werden, dass kleine Hebehilfen bereits in 71% der Heime (2004: 54%) verwendet wurden, dass es in 86,7% der besuchten Heime (2004: 61%) Unterweisungen und Informationen zur Verwendung von Hebehilfen gab und dass in 94% (2004: 44%) zusätzlich spezielle Hebetechniken angewendet wurden.

 

Auch bei der Evaluierung biologischer Arbeitsstoffe konnten Verbesserungen festgestellt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Da bei der Schwerpunktaktion 2004 festgestellt werden musste, dass bei 56% der Betriebe die Evaluierung entweder mangelhaft oder gar nicht vorhanden war, wurde von der Arbeitsinspektion in Kooperation mit Leiter/inne/n und Beschäftigten von Pflegeheimen, Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer NÖ, der AUVA, dem AMZ Mödling, Gewerkschaftsvertreter/inne/n und dem Land Niederösterreich ein Leitfaden für die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen in der Altenpflege mit dem Titel „Schwere Arbeit – leicht gemacht“ ausgearbeitet und 2006 veröffentlicht (Auflage 2000 Stück, ca. 90% davon bis heute verteilt).

 

Der Leitfaden wurde von der Arbeitsinspektion und von den anderen an der Erstellung beteiligten Organisationen als unterstützende Informationsbroschüre während der Schwerpunktaktion 2006 in ganz Österreich verteilt. Er steht auch auf der Homepage der Arbeitsinspektion als download zur Verfügung und wurde von dort im   zweiten Halbjahr 2006 etwa 4.000mal „heruntergeladen“: (http://www.arbeitsinspektion. gv.at/AI/Service/Publikationen/default.htm).

 

Weiters hat die Arbeitsinspektion auch die Broschüre „Biologische Arbeitsstoffe – Einstufung, Schutzmaßnahmen, Branchenbeispiele“ veröffentlicht. Diese Broschüre soll zu einem besseren Verständnis beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen beitragen. Sie richtet sich an alle Personen, die mit biologischen Arbeitsstoffen umgehen und sich daher mit möglichen Gefahren und Auswirkungen auseinander-setzen müssen, wie Arbeitgeber/innen, Arbeitnehmer/innen, Präventivfachkräfte, Betriebsrät/inn/e/n etc.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Arbeitsinspektion wird weiterhin im Bereich Alten- und Pflegeheime beratend und kontrollierend tätig sein. Auch wird die aktuelle Europäische Informations- und Inspektionskampagne der Arbeitsschutzbehörden „Pack’s leichter an!“ zur manuellen Lastenhandhabung im Gesundheits- und Transportwesen in Österreich bis zum Ende dieses Jahres durchgeführt (siehe dazu: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/ Arbeitsstaetten/Arbeitsvorgaenge/packs_leichter_an.htm).

 

Mit dieser Kampagne soll die Prävention von Erkrankungen durch manuelle Lasthandhabung einheitlicher gestaltet werden. Neben möglichst einheitlicher Ermittlung, Bewertung und Beurteilung der manuellen Lasthandhabung sollen die aus dieser Belastung resultierenden betrieblichen, sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen aufgezeigt werden.