1348/AB XXIII. GP
Eingelangt am 31.10.2007
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen haben
am 8. Oktober 2007 unter der Nr. 1593/J
an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend parteipolitische Postenbesetzungen der SPÖ-Bundesminister ge-
richtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Fühlen Sie sich
bei Personalaufnahmen und der Bestellung von Leitungsfunktio-
nen dem
Objektivitätsgebot verpflichtet?
Ja.
Zu Frage 2:
Ø Was werden Sie als „Chef der SPÖ-Regierungsmitglieder
unternehmen, damit
sich diese
ebenfalls in Zukunft wieder dem Objektivitätsgebot verpflichtet fühlen?
Mein Eindruck ist, dass sich alle Mitglieder der Bundesregierung bei der
Bestellung
von Leitungsfunktionen dem Objektivitätsgebot verpflichtet
fühlen und
danach han-
deln. Unabhängig davon, dass es - wie den Anfragestellern bekannt ist
- keine Wei-
sungsbefugnis des
Bundeskanzlers gegenüber den Mitgliedern der
Bundesregierung
gibt, kann ich auch der impliziten Unterstellung der Frage 2 nicht folgen,
wonach sich
Regierungsmitglieder in der jüngsten
Vergangenheit nicht dem Objektivitätsgebot
verpflichtet gefühlt hätten. Es besteht daher
für mich als
Bundeskanzler keine
Veranlassung zu
bestimmten Aktivitäten.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø
Werden Sie Ihren SPÖ-Regierungskollegen in
Erinnerung rufen, dass die Be-
stimmungen des
Ausschreibungsgesetzes einzuhalten sind?
Ø
Werden Sie Ihre SPÖ-Regierungskollegen
daran erinnern, dass die nach dem
Ausschreibungsgesetz eingerichteten und
verfassungsgesetzlich unabhängig
gestellten Begutachtungskommissionen dazu vom Gesetzgeber berufen sind,
transparent und objektiv die Qualifizierung der Kandidaten für eine
Leitungsfunk-
tion zu beurteilen und es folglich nicht opportun ist, die Tätigkeit der
Begutach-
tungskommissionen
in Frage zu stellen?
Da nach meinem Wissensstand alle Regierungsmitglieder
die Bestimmungen des Aus-
schreibungsgesetzes
einhalten, besteht keine Veranlassung, den Mitgliedern der Bun-
desregierung die Bestimmungen dieses Gesetzes in Erinnerung zu rufen.
Zu Frage 5:
Ø Werden
Sie Ihre SPÖ-Regierungskollegen darauf
hinweisen, dass ein jeder öffent-
lich Bedienstete in der Ausübung seiner
politischen Rechte, somit auch in seiner
weltanschaulichen Ausrichtung, frei ist und somit auch höchst
qualifizierte Bewer-
ber mit Leitungsfunktionen betraut werden können, wenn
sie nicht SPÖ-Mitglieder
oder SPÖ-Parteigänger sind ?
Es gibt keine Beschränkungen dahingehend, dass bestimmte
Leitungsfunktionen in
einem Bundesministerium ausschließlich mit Mitgliedern oder Parteigängern einer
Partei
besetzt werden dürften. Mir ist von keiner der
Regierungsparteien bekannt,
dass sie sich an
einer diesbezüglichen Praxis orientiert. Es gibt
daher keinen Anlass,
die Mitglieder der Bundesregierung auf diesen Umstand hinzuweisen.
Unabhängig von den Fragen halte ich noch fest,
dass im Bundeskanzleramt alle Be-
stellungen von Leitungsfunktionen seit
meinem Amtsantritt auf der Grundlage des
Gutachtens der nach dem Ausschreibungsgesetz eingerichteten Kommission
erfolg-
ten und dabei das Gutachten der
Begutachtungskommission in allen Fällen mit ein-
stimmigem Beschluss
verabschiedet wurde.