1348/AB XXIII. GP

Eingelangt am 31.10.2007
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen haben
am 8. Oktober 2007 unter der Nr. 1593/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend parteipolitische Postenbesetzungen der SP
Ö-Bundesminister ge-
richtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø  Fühlen Sie sich bei Personalaufnahmen und der Bestellung von Leitungsfunktio-
nen dem Objektivitätsgebot verpflichtet?

Ja.

Zu Frage 2:

Ø  Was werden Sie als Chef der SPÖ-Regierungsmitglieder unternehmen, damit
sich diese ebenfalls in Zukunft wieder dem Objektivitätsgebot verpflichtet fühlen?

Mein Eindruck ist, dass sich alle Mitglieder der Bundesregierung bei der Bestellung
von Leitungsfunktionen dem Objektivit
ätsgebot verpflichtet fühlen und danach han-
deln. Unabh
ängig davon, dass es - wie den Anfragestellern bekannt ist - keine Wei-
sungsbefugnis des Bundeskanzlers gegenüber den Mitgliedern der Bundesregierung
gibt, kann ich auch der impliziten Unterstellung der Frage 2 nicht folgen, wonach sich
Regierungsmitglieder in der j
üngsten Vergangenheit nicht dem Objektivitätsgebot


verpflichtet gefühlt hätten. Es besteht daher für mich als Bundeskanzler keine
Veranlassung zu bestimmten Aktivitäten.

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø      Werden Sie Ihren SPÖ-Regierungskollegen in Erinnerung rufen, dass die Be-
stimmungen des Ausschreibungsgesetzes einzuhalten sind?

Ø      Werden Sie Ihre SPÖ-Regierungskollegen daran erinnern, dass die nach dem
Ausschreibungsgesetz  eingerichteten   und  verfassungsgesetzlich   unabhängig
gestellten Begutachtungskommissionen dazu vom Gesetzgeber berufen sind,
transparent und objektiv die Qualifizierung der Kandidaten für eine Leitungsfunk-
tion zu beurteilen und es folglich nicht opportun ist, die Tätigkeit der Begutach-
tungskommissionen in Frage zu stellen?

Da nach meinem Wissensstand alle Regierungsmitglieder die Bestimmungen des Aus-
schreibungsgesetzes einhalten, besteht keine Veranlassung, den Mitgliedern der Bun-
desregierung die Bestimmungen dieses Gesetzes in Erinnerung zu rufen.

Zu Frage 5:

Ø  Werden Sie Ihre SPÖ-Regierungskollegen darauf hinweisen, dass ein jeder öffent-
lich Bedienstete in der Aus
übung seiner politischen Rechte, somit auch in seiner
weltanschaulichen Ausrichtung, frei ist und somit auch höchst qualifizierte Bewer-
ber mit Leitungsfunktionen betraut werden k
önnen, wenn sie nicht SPÖ-Mitglieder
oder SPÖ-Parteigänger sind ?

Es gibt keine Beschränkungen dahingehend, dass bestimmte Leitungsfunktionen in
einem Bundesministerium ausschlie
ßlich mit Mitgliedern oder Parteigängern einer
Partei besetzt werden dürften. Mir ist von keiner der Regierungsparteien bekannt,
dass sie sich an einer diesbezüglichen Praxis orientiert. Es gibt daher keinen Anlass,
die Mitglieder der Bundesregierung auf diesen Umstand hinzuweisen.

Unabhängig von den Fragen halte ich noch fest, dass im Bundeskanzleramt alle Be-
stellungen von Leitungsfunktionen seit meinem Amtsantritt auf der Grundlage des
Gutachtens der nach dem Ausschreibungsgesetz eingerichteten Kommission erfolg-
ten und dabei das Gutachten der Begutachtungskommission in allen F
ällen mit ein-
stimmigem Beschluss verabschiedet wurde.