1350/AB XXIII. GP

Eingelangt am 31.10.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1520/J-NR/2007 betreffend Reisesucht der Retroregierung, die die Abg. Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen am 27. September 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 bis 7:

Hinsichtlich meiner Dienstreisen seit Angelobung der Bundesregierung bis zum 7. März 2007 verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 488/J. Zusätzlich zu den dort angeführten Kosten sind im Nachhinein weitere Kosten im Ausmaß von 323,44 , die im Rahmen von Auslandsdienstreisen angefallen sind, verrechnet worden.

Für den nachfolgenden Zeitraum bis einschließlich 27. September 2007 verweise ich hinsichtlich Zielorte, Zwecke sowie mitreisende Begleitpersonen auf nachstehende Tabelle:

 

Ort

Zweck

Zeit

Mitreisende

Seoul

Südkoreareise des Herrn Bundes- präsidenten

31.03 bis 04.04.07

1 Kabinettsangehöriger 1 Ressortfremder (Kulturmanager)

Sibiu

Arbeitsbesuch Rumänien

27. bis 29.04.07

1 Kabinettsangehöriger

München

Besprechungen

19.05.07

1 Kabinettsangehöriger

Brüssel, Cannes

Rat f. Bildung, Jugend und Kultur EU-Kulturminister

24. bis 27.05.07

1 Kabinettsangehöriger

München

Politische Gespräche

03. bis 04.06.07

1 Kabinettsangehöriger

Venedig

Biennale

07. bis 09.06.07

3 Kabinettsangehörige
3 Ressortangehörige

Budapest

Ministerbesuch

04. bis 05.07.07

1 Kabinettsangehöriger

Amsterdam

Bildungsministertreffen

11. bis 12.07.07

1 Kabinettsangehöriger

Die Auslandsdienstreisen dienten einerseits der Wahrnehmung der Präsenz Österreichs auf Ministerinnen- bzw. Ministerebene der Europäischen Union sowie dem Aufbau und der Vertiefung kultureller und bildungsrelevanter Beziehungen, die einen wesentlichen Beitrag zum Ansehen Österreichs darstellen, und andererseits der Unterstützung meiner Regierungstätigkeit, wobei jeweils die Positionen Österreichs eingebracht und vertreten wurden.

Zu Frage 8:

Da gemäß den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 die Abrechnung bis zu sechs Monate nach Abschluss der Dienstreise gelegt werden kann, sind in den nachstehenden Angaben Kosten für Auslandsdienstreisen, die in dem zu Fragen 1 bis 7 beauskunfteten Zeitraum erfolgt sind, aber noch nicht abgerechnet wurden, nicht enthalten. In Summe (lit. a) sind Kosten in der Höhe von 33.161,93 angefallen, davon entfallen auf Personen entsprechend lit. b: 13.535,99 , lit. c: 13.959,81 , lit. d: 2.409,18 , lit. e: 0 , lit. f: 3.256,95 sowie lit. g: 0 .

Zu Frage 9:

Bei keiner der angeführten Dienstreisen wurden die Kosten von der EU refundiert. Hinsichtlich der Frage nach einer allfälligen Refundierung durch die EU ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Europäische Kommission einen vom Dienstreisenden anzusprechenden Reisekostenersatz an das jeweilige Ressort leistet. Seit 1. Jänner 2004 wird jedem Mitgliedsstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen. Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts erfolgt.

Zu Fragen 10 bis 12:

Nein.

Zu Fragen 13 bis 16:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1528/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler.