1360/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.11.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                      Geschäftszahl:       BMUKK-10.000/0193-III/4a/2007

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                                       

                                                                                                                    Wien, 2. November 2007

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1566/J-NR/2007 betreffend EU-Richtlinie 2003/10/EG des EP und des Rates, die die Abg. Herbert Kickl und weitere Abgeordnete am 2. Oktober 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Nach Befassung der Bundestheater-Holding GmbH und unter Einbeziehung der Wiener Staats­oper GmbH sowie der Volksoper Wien GmbH ist festzuhalten, dass die Orchestertätigkeit im Bereich der Bundestheater durch die sog. „Lärmrichtlinie“ (RL 2003/10/EG über Mindest­vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen - Lärm) bzw. die auf den einschlägigen Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994 idgF, basierende und hinsicht­lich musikalischer Darbietungen mit 15. Februar 2008 in Kraft tretende Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV, BGBl. II Nr. 22/2006, nicht beeinträchtigt wird.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.