1360/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.11.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0193-III/4a/2007
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. November 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1566/J-NR/2007 betreffend EU-Richtlinie 2003/10/EG des EP und des Rates, die die Abg. Herbert Kickl und weitere Abgeordnete am 2. Oktober 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Nach Befassung der Bundestheater-Holding GmbH und unter Einbeziehung der Wiener Staatsoper GmbH sowie der Volksoper Wien GmbH ist festzuhalten, dass die Orchestertätigkeit im Bereich der Bundestheater durch die sog. „Lärmrichtlinie“ (RL 2003/10/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen - Lärm) bzw. die auf den einschlägigen Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994 idgF, basierende und hinsichtlich musikalischer Darbietungen mit 15. Februar 2008 in Kraft tretende Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV, BGBl. II Nr. 22/2006, nicht beeinträchtigt wird.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.