1367/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.11.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0143-I/A/3/2007

Wien, am      6. November 2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1454/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Vorauszuschicken ist, dass die Kontrolle von Futtermitteln im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnungen 1829/2003/EG und 1830/2003/EG in die Zuständigkeit des BMLFUW fällt.

 

Frage 1:

Lebensmittel, die Material enthalten, das GVO enthält, aus solchen besteht oder aus solchen hergestellt ist, mit einem Anteil, der nicht höher ist als 0,9% der einzelnen Lebensmittelzutaten oder des Lebensmittels, wenn es aus einer einzigen Zutat besteht, unterliegen nicht den Kennzeichnunganforderungen der EU-Verordnung 1829/2003. Das gilt unter der Voraussetzung, dass dieser Anteil zufällig oder technisch nicht vermeidbar ist.

 

Obwohl  Lebensmittelunternehmer die Verwendung von genetisch veränderten Lebensmitteln vermeiden, kann dieses Material in konventionellen Lebensmitteln in sehr kleinen Spuren vorhanden sein, und zwar wegen des zufälligen oder technisch nicht zu vermeidenden Vorhandenseins bei der Saatgutproduktion, dem Anbau, der Ernte, dem Transport oder der Verarbeitung.

 

Zur Feststellung, dass das Vorhandensein dieses Materials zufällig oder technisch nicht vermeidbar ist, müssen die Unternehmer den zuständigen Behörden nachweisen können, dass sie geeignete Maßnahmen ergriffen haben, um das Vorhandensein derartiger Materialien zu vermeiden. Diese Feststellung erfolgt im Zuge von Revisionen durch die Lebensmittelaufsicht der Bundesländer.

 

Frage 2:

Mein Ressort veranlasst alljährlich Schwerpunktaktionen betreffend genetisch veränderte Lebensmittel. Die Proben werden von der Lebensmittelaufsicht gezogen und zum Großteil von der AGES analysiert. Die Ergebnisse sind auf der Hompage des BMGFJ im Internet abrufbar, siehe http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0339&doc=CMS1056124185019

 

Ergebnisse der Schwerpunktaktionen zu genetisch veränderten Lebensmitteln in Österreich (gesamt)

 

Jahr

Proben-anzahl

Soja

Mais

Soja und Mais

negativ

positiv

davon über dem Kennzeichnungs-schwellenwert

Beanstandungen bezüglich Gentechnik

2001

153

59

54

40

144

9

4

2.6%

2002

251

162

61

28

222

29

1

0.4%

2003

250

141

102

7

192

49

1

0.4%

2004

241

145

87

9

233

8

2

0.8%

2005

242

140

96

6

237

5

0

0.0%

2006

249

148

101

0

249

0

0

0.0%

 

Darüber hinaus finden auf Initiative meines Ressorts Schwerpunktaktionen der Lebensmittelaufsicht zu Verunreinigungen mit nicht zugelassenem genetisch verändertem Reis statt, siehe http://www.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/DA1BE7B5BC7463CDC12571EF002B44FA

 

Die AGES untersucht routinemäßig auf alle in der EU zugelassene GVO Events und in Übereinkunft mit meinem Ressort auf nicht zugelassene GVO- Events, sofern Referenzmaterial und Nachweismethoden verfügbar sind. Die AGES arbeitet im ENGL Netzwerk mit anderen GVO Labors in der EU an der Entwicklung neuer Methoden und hält intensive Kontakte zu anderen ENGL- Teilnehmern hinsichtlich Nachweismethoden für nicht zugelassene GVO.

 

Frage 3:

Insgesamt wurden seit 2004 13 positive Proben bei Soja und Mais registriert, davon lagen 2 Proben über dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0.9%. 11 positive Proben lagen zwischen 0.1% und 0.9%.

 


Fragen 4 bis 7:

Im Rahmen der Schwerpunktaktionen auf Initiative des BMGFJ sind zusätzlich zu den Inspektionen mit Probenahme jährlich rund 100 Inspektionen ohne Probenahme durch die Lebensmittelaufsicht der Bundesländer vorgesehen, welche beispielsweise die Kontrolle der Dokumentation zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit gemäß EU Verordnung 1830/2003 umfassen.

Die Berichterstattung über Ergebnisse von Betriebsrevisionen wird im Zuge der Einführung des „Mehrjährigen Integrierten Kontrollplanes (MIKP)“ gemäß der EU Verordnung 882/2004 verbessert.

 

Frage 8:

Die Schwerpunktaktionen schließen sowohl konventionelle als auch biologisch hergestellte Lebensmittel ein. Eine Differenzierung hinsichtlich Durchführung und Auswertung wurde bislang nicht vorgenommen.

 

Frage 9:

Die Durchführung der Schwerpunktaktionen erfolgt in mittelbarer Bundesverwaltung; laut AGES kostet eine Analyse bei Lebensmitteln ca. 300.- EUR bis 400.- EUR, weitere Kosten wurden im Detail nicht erhoben.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin