1371/AB XXIII. GP
Eingelangt am 09.11.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0147-I/A/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1461/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe wurden auf der Homepage der DG SANCO veröffentlicht. Im Folgenden werden die entsprechenden Zitate angeführt:
http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/contaminants/pah_en.htm
und Tabelleteile:
http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/contaminants/scoop_3-2-12_final_report_pah_en.pdf
http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/contaminants/scoop_3-2-12_final_report_pah_annex1-5_en.pdf
http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/contaminants/scoop_3-2-12_final_report_pah_annex6_en.pdf
http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/contaminants/scoop_3-2-12_final_report_pah_annex7_en.pdf
http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/contaminants/scoop_3-2-12_final_report_pah_annex8-9_en.pdf
Frage 2:
Die wesentlichen Ergebnisse wurden bereits in der Anfragebeantwortung 1179/AB XXII GP (Beantwortung zu Frage 4) mitgeteilt.
Frage 3:
Da auf diesem Gebiet das Lebensmittelrecht harmonisiert ist, werden Vorlagen der Europäischen Kommission zu entsprechenden Rechtsmaterien von den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette diskutiert und anschließend darüber entsprechend den Abstimmungsregeln abgestimmt. Entscheidungen werden mit qualifizierter Mehrheit getroffen.
Fragen 4 und 5:
Es besteht kein legislativer Handlungsbedarf. Die Ergebnisse der SCOOP-Arbeitsgruppe sind in die Arbeiten der Expertengruppen zur Vorbereitung und zur Bearbeitung der Kontaminantenverordnung eingeflossen. Aufgrund dieser Arbeiten wurde die Verordnung (EG) Nr. 466/2001 „Kontaminantenverordnung“ erstellt. Diese Verordnung wurde mehrmals novelliert. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 vom 19. Dezember 2006 wurde eine Neufassung der Kontaminantenverordnung veröffentlicht, bei deren Erstellung die aktuellsten Erkenntnisse aller betroffenen Verkehrskreise berücksichtigt wurden. Da es sich um unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht handelt, ist eine nationale Umsetzung nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin