140/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
142/J-NR/2006 betreffend Rechnungshofkritik an der
Vergabepraxis bei Mitteln der Forschungsförderung, die die
Abgeordneten Sburny, Freundinnen und
Freunde am 30. November 2006 an meinen Amtsvorgänger
gerichtet haben, darf ich entsprechend
den
Informationen durch das BMVIT, wie folgt beantworten:
Frage 1:
Welche Anstrengungen wurden seitens des BMVIT bis zum Jahr 2005
unternommen, um den RFTE
in
der Erstellung einer Strategie betreff Life Science zu unterstützen?
Antwort:
Die
top-down-Förderung von Life Sciences gehört nicht zu den thematischen Schwerpunkten
des
BMVIT, sondern zu jenen des BMBWK. Im
Verantwortungsbereich des BMVIT werden Life
Science-Projekte nur im Rahmen von bottom-up-Programmen gefördert. Das
BMVIT unterstützt
jedoch den FTE-Rat
durch die Bereitstellung von darüber
verfügbaren Informationen.
Frage 2:
Werden bei den Empfehlungen des RFTE Genderaspekte berücksichtigt?
Wie kann seitens des
BMVIT
sichergestellt werden, dass Genderaspekte bei den Empfehlungen des RFTE
berücksichtigt
werden? Wurden seitens des BMVIT Anstrengungen in diese Richtung
unternommen? Wenn ja,
wann? Wenn ja, welche?
Antwort:
Genderaspekte
stellen für den FTE-Rat eine wichtige
Thematik dar, wie auch die Empfehlung des
FTE-Rat vom 22.2.2005 zum Gender
Mainstreaming in der Forschungs-, Technologie- und
Innovationsförderung
zeigt. Diese Bemühungen werden vom BMVIT durch geeignete Maßnahmen
wie
etwa das Programm FemTech unterstützt. Allerdings ist festzuhalten, dass
gem. § 17 iVm §
17h
Abs. 1 Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz das BMVIT keine
fachliche
Weisungsbefugnis
gegenüber dem FTE-Rat besitzt.
Frage 3:
Zur
Kooperation BMVIT-RFTE: Wie funktioniert in der Praxis jener Prozess, der zur
Abgabe einer
Stellungnahme des RFTE betreffs eines vom
BMVIT aus Offensivmitteln geförderten Vorhabens
führt? Von welcher Stelle geht in der Regel
die Initiative zur Ausarbeitung einer Empfehlung aus?
Welche Unterlagen werden auf Basis welcher
Kriterien zwischen welchen Stellen ausgetauscht?
Wie werden die Kriterien definiert, auf deren Basis der RFTE seine Empfehlungen
abgibt? Welche
Stellen können auf
diese Kriterien Einfluss nehmen? Wie lange dauert der Prozess zwischen der
ersten Kenntnisnahme
eines Vorhabens durch den RFTE und der Abgabe einer Empfehlung? An
wen wird die Empfehlung gerichtet? Ist der Prozess der Erstellung von
Empfehlungen formalisiert,
und wenn ja, wo ist diese Formalisierung
festgeschrieben? Besteht für das BMVIT die Möglichkeit,
den Inhalt der
Empfehlung zu beeinflussen? Wenn ja, auf welche Art und in welchem Stadium der
Erstellung der Empfehlung? Was ist - in der
Praxis - die Bedeutung der Empfehlung des Rates?
Antwort:
Zu den einzelnen Teilfragen:
•
die Initiative geht in der Regel gemeinsam von FTE-Rat und dem jeweils
betroffenen
Ressort
aus, da ein ständiger Informationsaustausch gepflogen wird;
•
hinsichtlich der Empfehlungen für die Allokation von
Offensivmitteln hat der FTE-Rat ein
Programmformblatt
entwickelt, mit dem in einheitlicher und vergleichbarer Weise die
wesentlichen
Merkmale eines Förderungsprogramms erfasst werden. Darüber hinaus
werden
in der Regel Programmbeschreibungen und
Finanzplanungsübersichten zur
Verfügung
gestellt;
•
die Kriterien für seine Empfehlungen, die auch die Grundlage
für das oben
genannte
Formblatt bilden,
erarbeitet der FTE-Rat selbst, ggf. mit externer fachlicher Unterstützung;
•
eine
Einflussnahme darauf ist im Rahmen informeller Kontakte und Diskussionen möglich,
ansonsten aufgrund der fehlenden
Weisungsbefugnis nicht;
•
eine genaue „Prozessdauer" kann nicht angegeben
werden, da den Empfehlungen des
FTE-Rat
kein streng normiertes Verfahren mit definierten Fristenläufen
vorangeht. Vielmehr
handelt
es sich in der Regel um die seit 2001 stattfindenden jährlichen
Verfahren zur
Allokation
der Offensivmittel, die in Kooperation zwischen FTE-Rat und Fachressorts in
einem
mehrmonatigen Diskussionsprozess abgewickelt werden;
•
die Empfehlungen über die Zuteilungen von
Offensivmitteln richten sich an das BMF,
ansonsten an die
jeweiligen Fachressorts;
•
insbesondere
das Verfahren für Empfehlungen über Offensivmittel
ist durch die
Verwendung des oben genannten
Programmformblattes formalisiert, „festgeschrieben"
ist
dies
jedoch nicht;
•
bezüglich der Beeinflussbarkeit der Empfehlungen darf nochmals
darauf hingewiesen
werden,
dass dem BMVIT keine Weisungsbefugnis zusteht. Allerdings hat der FTE-Rat
gem.
§ 17h Abs 3
Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz seine Empfehlungen und
Vorschläge mit den
betroffenen Ressorts zu beraten, woraus sich in der Praxis eine
kooperative
Vorgangsweise im Vorfeld ergibt;
•
insbesondere betreffend Offensivmittel wird mit der Empfehlung des
FTE-Rat über eine
Zuteilung die
Realisierung eines Programms oder einer Programmlinie möglich.
Frage 4:
Laut § 17h
Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz unterliegt der RFTE „der Aufsicht
der
Bundesministerin oder
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technologie." In welcher
Form wurde diese Aufsicht seit Gründung
des RFTE durchgeführt?
Antwort:
Gemäß § 17h Abs. 1 Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz
erstreckt sich die Aufsicht des
BMVIT auf die Einhaltung der Gesetze und
Verordnungen sowie die Gebarung des FTE-Rates.
Seit der Gründung des
FTE-Rat wurden diesbezüglich vom BMVIT insbesondere nachstehende
Tätigkeiten
vollzogen: Genehmigung der jährlichen Finanz- und Personalplanung,
Überprüfung der
jährlichen Jahresabschlüsse, Kontrolle der Mittelverwendung.
Frage 5:
Wie waren die jährlichen Budgets des RFTE seit seiner Gründung? Wofür wurden sie verwendet?
Antwort:
Mit § 17 Abs.1 Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz (BGBl. I Nr. 73/2004)
wurde ab 1. September 2004 der „Rat
für Forschung und
Technologieentwicklung" (FTE-Rat) als
juristische Person des öffentlichen Rechts eingerichtet.
Gemäß geprüften und genehmigten
Jahresabschlüssen standen dem FTE-Rat aus den
Mitteln des BMVIT nachstehende Beträge
zur
Verfügung: im (Rest-)Jahr 2004 € 671.169,51; im Jahr 2005 waren es € 1.418.994,61. Die Mittel
wurden für Personal-
und Reiseaufwand, Miet- und Betriebskosten, Sachaufwendungen und
Studien
verwendet.
Frage 6:
Gibt es im
BMVIT eine zentrale Anlaufstelle für
die Fördervergabe im Bereich Life
Science? Wenn
ja, welche ist dies? Gibt es für andere Förderbereiche ähnliche
Anlaufstellen? Wenn ja, welche
sind
dies?
Antwort:
Eine Anlaufstelle für die Vergabe von Förderungen für Life
Sciences existiert im BMVIT nicht,
ebenso wenig wie für andere Bereiche, da die Vergabe von Förderungen durch das BMVIT selbst
grundsätzlich nicht
mehr stattfindet. Diese Aufgabe wird entsprechend den Intentionen der
Strukturreform
2004 im Wirkungsbereich des BMVIT durch FFG und FWF wahrgenommen.
Frage 7:
Welche Anstrengungen werden seitens des BMVIT unternommen, seine Förderaktivitäten im
Bereich
Life Science mit jenen anderer Fördergeber auf Bundes- und Länderebene zu
koordinieren?
Antwort:
Da das
BMVIT keine top-down-Förderungen im Life-Science-Bereich
vornimmt, gelten hier die für
die bottom-up-Förderungen
(FFG Basis- und Strukturprogramme) maßgebliche
Koordinationsmechanismen.
Frage 8:
In welcher Höhe wurden vom BMVIT seit dem Jahr 2000
Mittel der Forschungsförderung
vergeben?
Aus welchen Töpfen stammten die Mittel (Regelbudget,
Offensivmittel I, II, etc.)? Wer
sind bzw. waren die Empfänger(organisationen)? Für welchen
Anteil daran lagen Empfehlungen
des RFTE vor? Welcher Anteil dieser Mittel kam der Forschung im engeren Sinne
(d.h. exkl. PR,
Verwaltung etc.)
zugute?
Antwort:
Seit dem Jahr 2000 wurden vom BMVIT insgesamt rund 874 Millionen Euro für bottom-up
Forschungsförderung an den FFF (bzw. FFG) sowie an FWF vergeben. Die
Mittel stammten aus
dem
Ordinarium des BMVIT, aus den Mitteln der Forschungsoffensive I und II sowie aus den
Mitteln
der Forschungsmilliarde. Für die bottom-up-Förderungen hat
der FTE-Rat bisher
Empfehlungen
über ein
Volumen von rund 229 Millionen Euro ausgesprochen.
Frage 9:
Welche
Instrumente des strategischen Controllings von in der Forschungsförderung eingesetzten
Mittel stehen dem BMVIT zur Verfügung? Werden
diese als ausreichend angesehen? Gibt es
konkrete
Vorschläge für Verbesserungen? Wurden seit
Erstellung des Rechnungshofberichts
konkrete
Projekte bereits in Angriff genommen? Wenn ja, welche personellen und
finanziellen
Ressourcen wurden dafür bereitgestellt, und wann ist mit einer
Finalisierung bzw. vollständigen
Implementierung zu rechnen?
Antwort:
Dem BMVIT stehen gem. § 8 FFG-G und gem. § 4a FTFG die
von ihm zu genehmigenden
Mehrjahres-
und jährlichen Arbeitsprogramme zur Verfügung. Darüber hinaus
wird mit dem ab
1.1.2007 mit der FFG
abzuschließenden Rahmenvertrag ein
umfangreiches und detailliertes
Berichtswesen über Verwendung und Wirkung der
eingesetzten Fördermittel vereinbart. Das reine
Finanzcontrolling ist Aufgabe von FFG und
FWF.
Frage 10:
Wie interpretiert das BMVIT vor dem Hintergrund der Kritik des
Rechnungshofs an der
mangelhaften
Übermittlung
fundierter Daten an den RFTE die dem BMBWK aus §7
Forschungsorganisationsgesetz
erwachsenden Verpflichtungen zur Erstellung einer umfassenden
Forschungsdokumentationsdatenbank?
Antwort:
Die dem BMVIT aus dem Forschungsorganisationsgesetz §7
erwachsenden Verpflichtungen
werden
dem BMBWK gemäß diesen Gesetzesbestimmungen zur Kenntnis
gebracht. Die
Faktendokumentation
der Bundesdienststellen ist über
die Homepage des BMBWK öffentlich
zugänglich http://www.bmbwk.qv.at/forschung/materialien/fakten.xml.
Unter Federführung des BMBWK wird derzeit an der
Implementierung einer umfassenden
webbasierten
Bundesforschungsprojektdatenbank gearbeitet.
Frage 11:
Wurden
seitens des BMVIT seit der letztjährigen
Kritik des Rechnungshofs (geäußert in seinem
Bericht 2005/9) an der mangelhaften
Aufbereitung und Offenlegung von Daten der
Forschungsförderung im
Sinne des Forschungsorganisationsgesetzes gemeinsam mit dem
BMBWK Initiativen zur
Verbesserung dieser Situation gestartet? Wenn ja, welche personellen und
finanziellen Ressourcen wurden dafür
bereitgestellt, und wann ist mit einer Finalisierung bzw.
vollständigen Implementierung zu rechnen?
Antwort:
Als prioritäres Vorhaben wurde bisher die Zusammenführung der
Datenbanken der FFG-
Vorläuferorganisationen verfolgt, die mit
Jahresende 2006 im Wesentlichen abgeschlossen und
implementiert ist; damit sind praktisch alle Förderungen für die anwendungsorientierte Forschung
unter BMVIT-Verantwortung erfasst. Mit dem
FWF erfolgt ein laufendes Clearing, insbesondere
beim Bridge-Programm, sodass auch
hier Doppelförderungen ausgeschlossen werden können. Je
nach
Fortschritt des BMBWK-Vorhabens zur Neuerrichtung der Faktendokumentation ist
die
Integration
dieser Daten vorgesehen.
Frage 12:
Ist das BMVIT der Meinung, dass in den Jahren 2000 - 2005
die Aufteilung vorhandener
Offensivmittel
im Bereich Life Sciences zwischen den Ministerien optimal war, oder hat das
praktizierte
System der Mittelallokation zu relativer Unter- bzw. Überdotierung
einzelner Vorhaben
geführt? War die
Mittelallokation optimal im Sinne der nachhaltigen Steigerung der
Forschungsintensität der heimischen Wirtschaft sowie der
Gesellschaft als Ganzem?
Antwort:
Das BMVIT kann hier keine inhaltliche Wertung abgeben,
weist jedoch darauf hin, dass das
gegenständliche System nur die Dotierung von
Programmen beeinflusst, nicht jedoch einzelner
Vorhaben, über deren Förderung im
Rahmen entsprechender Bewertungs- und Auswahlverfahren
entschieden
wird.
Mit freundlichen Grüßen