140/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 142/J-NR/2006 betreffend Rechnungshofkritik an der
Vergabepraxis bei Mitteln der Forschungsf
örderung, die die Abgeordneten Sburny, Freundinnen und
Freunde am 30. November 2006 an meinen Amtsvorg
änger gerichtet haben, darf ich entsprechend
den Informationen durch das BMVIT, wie folgt beantworten:

Frage 1:

Welche Anstrengungen wurden seitens des BMVIT bis zum Jahr 2005 unternommen, um den RFTE
in der Erstellung einer Strategie betreff Life Science zu unterstützen?

Antwort:

Die top-down-Förderung von Life Sciences gehört nicht zu den thematischen Schwerpunkten des
BMVIT, sondern zu jenen des BMBWK. Im Verantwortungsbereich des BMVIT werden Life
Science-Projekte nur im Rahmen von bottom-up-Programmen gef
ördert. Das BMVIT unterstützt
jedoch den FTE-Rat durch die Bereitstellung von darüber verfügbaren Informationen.

Frage 2:

Werden bei den Empfehlungen des RFTE Genderaspekte berücksichtigt? Wie kann seitens des
BMVIT sichergestellt werden, dass Genderaspekte bei den Empfehlungen des RFTE
berücksichtigt werden? Wurden seitens des BMVIT Anstrengungen in diese Richtung
unternommen? Wenn ja, wann? Wenn ja, welche?

Antwort:

Genderaspekte stellen für den FTE-Rat eine wichtige Thematik dar, wie auch die Empfehlung des
FTE-Rat vom 22.2.2005 zum Gender Mainstreaming in der Forschungs-, Technologie- und
Innovationsf
örderung zeigt. Diese Bemühungen werden vom BMVIT durch geeignete Maßnahmen
wie etwa das Programm FemTech unterstützt. Allerdings ist festzuhalten, dass gem. § 17 iVm §
17h Abs. 1 Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz das BMVIT keine fachliche
Weisungsbefugnis gegenüber dem FTE-Rat besitzt.

 

Frage 3:

Zur Kooperation BMVIT-RFTE: Wie funktioniert in der Praxis jener Prozess, der zur Abgabe einer
Stellungnahme des RFTE betreffs eines vom BMVIT aus Offensivmitteln gef
örderten Vorhabens
führt? Von welcher Stelle geht in der Regel die Initiative zur Ausarbeitung einer Empfehlung aus?
Welche Unterlagen werden auf Basis welcher Kriterien zwischen welchen Stellen ausgetauscht?
Wie werden die Kriterien definiert, auf deren Basis der RFTE seine Empfehlungen abgibt? Welche
Stellen k
önnen auf diese Kriterien Einfluss nehmen? Wie lange dauert der Prozess zwischen der
ersten Kenntnisnahme eines Vorhabens durch den RFTE und der Abgabe einer Empfehlung? An
wen wird die Empfehlung gerichtet? Ist der Prozess der Erstellung von Empfehlungen formalisiert,
und wenn ja, wo ist diese Formalisierung festgeschrieben? Besteht f
ür das BMVIT die Möglichkeit,
den Inhalt der Empfehlung zu beeinflussen? Wenn ja, auf welche Art und in welchem Stadium der
Erstellung der Empfehlung? Was ist - in der Praxis - die Bedeutung der Empfehlung des Rates?

Antwort:

Zu den einzelnen Teilfragen:

         die Initiative geht in der Regel gemeinsam von FTE-Rat und dem jeweils betroffenen
Ressort aus, da ein ständiger Informationsaustausch gepflogen wird;

         hinsichtlich der Empfehlungen für die Allokation von Offensivmitteln hat der FTE-Rat ein
Programmformblatt entwickelt, mit dem in einheitlicher und vergleichbarer Weise die
wesentlichen Merkmale eines Förderungsprogramms erfasst werden.  Darüber hinaus
werden  in  der Regel   Programmbeschreibungen  und  Finanzplanungsübersichten  zur
Verfügung gestellt;

         die Kriterien für seine Empfehlungen, die auch die Grundlage für das oben genannte
Formblatt bilden, erarbeitet der FTE-Rat selbst, ggf. mit externer fachlicher Unterstützung;

         eine Einflussnahme darauf ist im Rahmen informeller Kontakte und Diskussionen möglich,
ansonsten aufgrund der fehlenden Weisungsbefugnis nicht;

         eine genaue Prozessdauer" kann nicht angegeben werden, da den Empfehlungen des
FTE-Rat kein streng normiertes Verfahren mit definierten Fristenläufen vorangeht. Vielmehr
handelt es sich in der Regel um die seit 2001 stattfindenden jährlichen Verfahren zur
Allokation der Offensivmittel, die in Kooperation zwischen FTE-Rat und Fachressorts in
einem mehrmonatigen Diskussionsprozess abgewickelt werden;

         die Empfehlungen über die Zuteilungen von Offensivmitteln richten sich an das BMF,
ansonsten an die jeweiligen Fachressorts;

         insbesondere   das   Verfahren   für   Empfehlungen   über   Offensivmittel   ist   durch   die
Verwendung des oben genannten Programmformblattes formalisiert,
festgeschrieben" ist
dies jedoch nicht;

         bezüglich der Beeinflussbarkeit der Empfehlungen darf nochmals darauf hingewiesen
werden, dass dem BMVIT keine Weisungsbefugnis zusteht. Allerdings hat der FTE-Rat
gem. § 17h Abs 3 Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz seine Empfehlungen und
Vorschläge mit den betroffenen Ressorts zu beraten, woraus sich in der Praxis eine
kooperative Vorgangsweise im Vorfeld ergibt;

         insbesondere betreffend Offensivmittel wird mit der Empfehlung des FTE-Rat über eine
Zuteilung die Realisierung eines Programms oder einer Programmlinie möglich.

Frage 4:

Laut § 17h Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz unterliegt der RFTE der Aufsicht der
Bundesministerin oder des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie." In welcher
Form wurde diese Aufsicht seit Gr
ündung des RFTE durchgeführt?


Antwort:

Gemäß § 17h Abs. 1 Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz erstreckt sich die Aufsicht des
BMVIT auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen sowie die Gebarung des FTE-Rates.
Seit der Gr
ündung des FTE-Rat wurden diesbezüglich vom BMVIT insbesondere nachstehende
Tätigkeiten vollzogen: Genehmigung der jährlichen Finanz- und Personalplanung, Überprüfung der
jährlichen Jahresabschlüsse, Kontrolle der Mittelverwendung.

Frage 5:

Wie waren die jährlichen Budgets des RFTE seit seiner Gründung? Wofür wurden sie verwendet?

Antwort:

Mit § 17 Abs.1 Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz (BGBl. I Nr. 73/2004)
wurde ab 1. September 2004 der
Rat für Forschung und Technologieentwicklung" (FTE-Rat) als
juristische Person des
öffentlichen Rechts eingerichtet. Gemäß geprüften und genehmigten
Jahresabschl
üssen standen dem FTE-Rat aus den Mitteln des BMVIT nachstehende Beträge zur
Verf
ügung: im (Rest-)Jahr 2004 671.169,51; im Jahr 2005 waren es 1.418.994,61. Die Mittel
wurden f
ür Personal- und Reiseaufwand, Miet- und Betriebskosten, Sachaufwendungen und
Studien verwendet.

Frage 6:

Gibt es im BMVIT eine zentrale Anlaufstelle für die Fördervergabe im Bereich Life Science? Wenn
ja, welche ist dies? Gibt es f
ür andere Förderbereiche ähnliche Anlaufstellen? Wenn ja, welche
sind dies?

Antwort:

Eine Anlaufstelle für die Vergabe von Förderungen für Life Sciences existiert im BMVIT nicht,
ebenso wenig wie für andere Bereiche, da die Vergabe von Förderungen durch das BMVIT selbst
grunds
ätzlich nicht mehr stattfindet. Diese Aufgabe wird entsprechend den Intentionen der
Strukturreform 2004 im Wirkungsbereich des BMVIT durch FFG und FWF wahrgenommen.

Frage 7:

Welche Anstrengungen werden seitens des BMVIT unternommen, seine Förderaktivitäten im
Bereich Life Science mit jenen anderer Fördergeber auf Bundes- und Länderebene zu
koordinieren?

Antwort:

Da das BMVIT keine top-down-Förderungen im Life-Science-Bereich vornimmt, gelten hier die für
die bottom-up-F
örderungen (FFG Basis- und Strukturprogramme) maßgebliche
Koordinationsmechanismen.

Frage 8:

In welcher Höhe wurden vom BMVIT seit dem Jahr 2000 Mittel der Forschungsförderung
vergeben? Aus welchen Töpfen stammten die Mittel (Regelbudget, Offensivmittel I, II, etc.)? Wer
sind bzw. waren die Empf
änger(organisationen)? Für welchen Anteil daran lagen Empfehlungen
des RFTE vor? Welcher Anteil dieser Mittel kam der Forschung im engeren Sinne (d.h. exkl. PR,
Verwaltung etc.) zugute?

 

Antwort:

Seit dem Jahr 2000 wurden vom BMVIT insgesamt rund 874 Millionen Euro für bottom-up
Forschungsf
örderung an den FFF (bzw. FFG) sowie an FWF vergeben. Die Mittel stammten aus
dem Ordinarium des BMVIT, aus den Mitteln der Forschungsoffensive I und II sowie aus den
Mitteln der Forschungsmilliarde. Für die bottom-up-Förderungen hat der FTE-Rat bisher
Empfehlungen über ein Volumen von rund 229 Millionen Euro ausgesprochen.

Frage 9:

Welche Instrumente des strategischen Controllings von in der Forschungsförderung eingesetzten
Mittel stehen dem BMVIT zur Verf
ügung? Werden diese als ausreichend angesehen? Gibt es
konkrete Vorschläge für Verbesserungen? Wurden seit Erstellung des Rechnungshofberichts
konkrete Projekte bereits in Angriff genommen? Wenn ja, welche personellen und finanziellen
Ressourcen wurden dafür bereitgestellt, und wann ist mit einer Finalisierung bzw. vollständigen
Implementierung zu rechnen?

Antwort:

Dem BMVIT stehen gem. § 8 FFG-G und gem. § 4a FTFG die von ihm zu genehmigenden
Mehrjahres- und jährlichen Arbeitsprogramme zur Verfügung. Darüber hinaus wird mit dem ab
1.1.2007 mit der FFG abzuschließenden Rahmenvertrag ein umfangreiches und detailliertes
Berichtswesen
über Verwendung und Wirkung der eingesetzten Fördermittel vereinbart. Das reine
Finanzcontrolling ist Aufgabe von FFG und FWF.

Frage 10:

Wie interpretiert das BMVIT vor dem Hintergrund der Kritik des Rechnungshofs an der
mangelhaften Übermittlung fundierter Daten an den RFTE die dem BMBWK aus §7
Forschungsorganisationsgesetz erwachsenden Verpflichtungen zur Erstellung einer umfassenden
Forschungsdokumentationsdatenbank?

Antwort:

Die dem BMVIT aus dem Forschungsorganisationsgesetz §7 erwachsenden Verpflichtungen
werden dem BMBWK gemäß diesen Gesetzesbestimmungen zur Kenntnis gebracht. Die
Faktendokumentation der Bundesdienststellen ist über die Homepage des BMBWK öffentlich
zug
änglich http://www.bmbwk.qv.at/forschung/materialien/fakten.xml.

Unter Federführung des BMBWK wird derzeit an der Implementierung einer umfassenden
webbasierten Bundesforschungsprojektdatenbank gearbeitet.

Frage 11:

Wurden seitens des BMVIT seit der letztjährigen Kritik des Rechnungshofs (geäußert in seinem
Bericht 2005/9) an der mangelhaften Aufbereitung und Offenlegung von Daten der
Forschungsf
örderung im Sinne des Forschungsorganisationsgesetzes gemeinsam mit dem
BMBWK Initiativen zur Verbesserung dieser Situation gestartet? Wenn ja, welche personellen und
finanziellen Ressourcen wurden daf
ür bereitgestellt, und wann ist mit einer Finalisierung bzw.
vollst
ändigen Implementierung zu rechnen?

Antwort:

Als prioritäres Vorhaben wurde bisher die Zusammenführung der Datenbanken der FFG-
Vorläuferorganisationen verfolgt, die mit Jahresende 2006 im Wesentlichen abgeschlossen und
implementiert ist; damit sind praktisch alle F
örderungen für die anwendungsorientierte Forschung
unter BMVIT-Verantwortung erfasst. Mit dem FWF erfolgt ein laufendes Clearing, insbesondere
beim Bridge-Programm, sodass auch hier Doppelf
örderungen ausgeschlossen werden können. Je
nach Fortschritt des BMBWK-Vorhabens zur Neuerrichtung der Faktendokumentation ist die
Integration dieser Daten vorgesehen.

Frage 12:

Ist das BMVIT der Meinung, dass in den Jahren 2000 - 2005 die Aufteilung vorhandener
Offensivmittel im Bereich Life Sciences zwischen den Ministerien optimal war, oder hat das
praktizierte System der Mittelallokation zu relativer Unter- bzw. Überdotierung einzelner Vorhaben
geführt? War die Mittelallokation optimal im Sinne der nachhaltigen Steigerung der
Forschungsintensität der heimischen Wirtschaft sowie der Gesellschaft als Ganzem?

Antwort:

Das BMVIT kann hier keine inhaltliche Wertung abgeben, weist jedoch darauf hin, dass das
gegenständliche System nur die Dotierung von Programmen beeinflusst, nicht jedoch einzelner
Vorhaben,
über deren Förderung im Rahmen entsprechender Bewertungs- und Auswahlverfahren
entschieden wird.

Mit freundlichen Grüßen