1408/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.11.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 17. September 2007 unter der Nr. 1368/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Prümer Vertrag – Erfahrungen und Ergebnisse“ gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Bis 26.09.2007 55.972 Anfragen. Vorsatzstraftaten nach dem österreichischen Strafgesetzbuch.
Zu Frage 2:
Mit Stand 26.09.2007 insgesamt 3.150 DNA Treffer. Davon 550 Treffer ungeklärte österreichische Straftaten auf ausländische Person, 1318 Spur- Spurtreffer, 818 ungeklärte ausländische Spur auf österreichische Person und 464 österreichische Person auf ausländische Person.
Involvierte nationale Delikte auszugsweise die nach Treffern bereits abgeschlossen sind: 2 Morde, 5 schwere Diebstähle, 198 Einbruchsdiebstähle, 13 Diebstähle im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, 19 schwere Raubüberfälle, 7 Raubüberfälle, sowie Delikte wie Diebstähle, schwerer Betrug, Betrug, Hehlerei, Suchtgifthandel.
Zu Frage 3:
Es wird keine Verurteilungsstatistik geführt.
Zu Frage 4:
Keine Irrtümer bekannt.
Zu Frage 5:
Bis 26.09.2007
Deutschland: 184.887 Anfragen
Spanien: 23.352 Anfragen
Luxemburg: 19 Anfragen
Delikte aus der Anfrage nicht ersichtlich, da aus datenschutzrechtlichen Gründen die Deliktsbezeichnungen nicht übermittelt werden. Delikte nach Abwicklung der Konsultationsverfahren siehe Beantwortung.
Zu Frage 6:
3150 Treffer. Involvierte internationale Delikte auszugsweise die nach Treffern bereits abgeschlossen sind: 7 Morde, 2 Mordversuche, 4 erpresserische Entführungen, 128 schwere Diebstähle, 349 Einbruchsdiebstähle, 14 Diebstähle im Rahmen krimineller Vereinigung, 32 schwere Raubüberfälle, 3 Raubüberfälle, 6 Erpressungen bzw. schwere Erpressungen, 6 Vergewaltigungen, sowie Delikte wie schwere Körperverletzung, Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Brandstiftung, Menschenhandel, 25 erkannte Haftbefehle darunter zwei gesuchte Mörder und zahlreiche erkannte Aliasidentitäten.
Zu Frage 7:
Es wird keine Verurteilungsstatistik geführt.
Zu Frage 8:
Keine Irrtümer bekannt.
Zu Frage 9:
Mit Stand 21.09.2007: Personenanfragen 1529, Spurenanfragen 701 Vorsatzstraftaten nach dem österreichischen Strafgesetzbuch.
Zu Frage 10:
Mit Stand 21.9.2007: 349 Treffer, davon 123 erkannte Falschidentitäten, 81 erkannte nationale Haftbefehle, 8 erkannte internationale Haftbefehle und 24 erkannte bestehende Aufenthaltsermittlungsersuchen für Gericht. 9 Straftatenklärungen, Einbrüche sowie ein schwerer Raub.
Zu Frage 11:
Es wird keine Verurteilungsstatistik geführt.
Zu Frage 12:
Keine Irrtümer bekannt.
Zu Frage 13:
Frage ist ident mit Frage 9 – siehe Anfragebeantwortung 9.
Zu Frage 14:
Frage ident mit Frage 10 – siehe Anfragebeantwortung 10.
Zu Frage 15:
Prüm Datenverbund ist die bislang mit Abstand effizienteste Methode zur Klärung von grenzüberschreitender Kriminalität und Identifizierung von Straftätern nach objektiven biometrischen Methoden mit höchsten datenschutzrechtlichen Standards.
Zu Frage 16:
Bislang erfolgte auf der Grundlage des Prümer Vertrags kein Informationsaustausch.
Zu Frage 17:
Ja
Mit Deutschland 11.617 Spurenprofile.
Mit Spanien 12.237 Spurenprofile.
Mit Luxemburg 11.718 Spurenprofile.
Bei Massenabgleich werden nur offene Spurenprofile von ungeklärten Straftaten übermittelt.
Zu Frage 18:
Bislang keine Kontrolle durch die DSK.
Zu Frage 19:
Die Überführung wesentlicher Teile des Prümer Vertrages in den Rechtsbestand der Europäischen Union, erfolgt durch den Beschluss (Prümer Beschluss). Neben der maßgeblichen materiellen Bestimmungen des Prümer Vertrages, die der dritten Säule zugerechnet werden (Informations- und Datenaustausch DNA, Fingerabdrücke, KFZ – Register, Großereignisse und Terrorismusverdächtige), werden die Bestimmungen über den Datenschutz nahezu wortgleich in den Prümer – Beschluss überführt. Damit wird auch das Auskunftsrecht im EU – Recht verankert. In der Durchsetzbarkeit des Auskunftsrechts tritt durch die Überführung vom internationalen Recht des Vertrags zum EU – Recht des Beschlusses keine Änderung ein.
Zu Frage 20:
Wie zu Frage 19 ausgeführt, wurden die Datenschutzbestimmungen des Prümer Vertrages nahezu wortgleich in den Prümer Beschluss überführt. So findet sich Artikel 40 des Prümer Vertrages (Rechte des Betroffenen auf Auskunft und Schadenersatz) in Artikel 31 des Prümer Vertrags. Der Zugang der Bürger zu den unabhängigen Datenschutzkontrollbehörden bleibt damit unverändert gewahrt.
Zu Frage 21:
Die Arbeiten an einem Umsetzungsbeschluss zum Prümer Beschluss, der sich so wie die Durchführungsvereinbarung zum Prümer Vertrag verhält, sind soeben begonnen worden. Der Entwurf des Umsetzungsbeschlusses entspricht in seiner Substanz dem Durchführungsbeschluss; aus redaktionellen Gründen und aus Gründen die im EU-Recht gelegen sind, gibt es jedoch Abweichungen. Diese Abweichungen werden jedoch zu keiner Änderung der bestehenden Prüm-Anwendung und vor allem zu keiner Erweiterung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden oder Einschränkung von Rechten Betroffener führen.
Zu Frage 22:
Für Österreich und Spanien trat der Vertrag am 1.11.2006 in Kraft. Für andere Vertragsparteien ergibt sich folgendes Bild beim Inkrafttreten: Deutschland 23.11.2006, Belgien 6.5.2007 und Luxemburg 9.5.2007. Frankreich und Niederlande haben die Ratifikation noch nicht abgeschlossen. Zwischenzeitlich sind Finnland (17.6.2007) und Slowenien (8.8.2007) dem Vertrag beigetreten.
Zu Frage 23:
Im Hinblick auf die führende Zuständigkeit des österreichischen Bundeskanzleramts für den Entwurf eines Rahmenbeschlusses (RB) zum Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, hat sich das BM.I in den Verhandlungen auf EU-Ebene zum erwähnten RB stets im Sinne der zuvor mit dem ersterwähnten Ressort akkordierten Haltung geäußert.
Zu Frage 24:
Der Abschluss der Arbeiten am RB scheiterte bisher daran, dass zu den kontroversiellen Fragen des Anwendungsbereichs des RB (Anwendbarkeit auch auf die nationale Datenerhebung und –verarbeitung oder Beschränkung des Anwendungsbereichs auf den Datenaustausch zwischen den MS) und der Datenübermittlung an Drittstaaten keine Einigung erzielt werden konnte.
Zu den erwähnten Fragen wurde nunmehr von der portugiesischen Präsidentschaft ein Kompromisspaket vorgelegt, das in der Sitzung des JI-Rats vom 18.9.2007 von sämtlichen Delegationen akzeptiert wurde (lediglich GR konnte seinen Prüfvorbehalt im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossene Regierungsbildung noch nicht zurückziehen).
Es erscheint daher realistisch, dass die Arbeiten am RB noch im Jahre 2007 abgeschlossen werden können.