1417/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.11.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 12.11.2007  

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0175-IK/1a/2007

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1533/J betreffend Waffenexporte in den Irak, welche die Abgeordneten Mag. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen am 27. September 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Eingangs ist festzuhalten, dass die im genannten Zeitungsbericht getroffene Behauptung, wonach im Jahr 2007 Bewilligungen für derartige Lieferungen in den Irak erteilt wurden, unrichtig ist. Ebenso als unrichtig zurückzuweisen ist die Behauptung einer rechtswidrigen Bewilligungserteilung, da zum Bewilligungszeitpunkt die Bewilligungsvoraussetzungen in vollem Umfang gegeben waren.

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Diesbezüglich ist auf den Eingangssatz und die Beantwortung der Punkte 1 bis 4 der parlamentarischen Anfrage Nr. 360/J zu verweisen. 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Illegale Waffenfunde werden regelmäßig zurückverfolgt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat erstmalig im März stichhaltige Informationen über die Auffindung von Pistolen der Marke Glock in der Türkei erhalten.

Die zuständigen österreichischen Stellen konnten in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Unternehmen einige geschmuggelte Pistolen den seinerzeitigen Lieferungen an die legitimierten irakischen Sicherheitskräfte zuordnen.   

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit stützt sich bei der Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen auf alle verfügbaren und verifizierbaren Informationen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Beim Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen ist die Bewilligung zu erteilen. Im Falle der Lieferungen an die legitimierten Sicherheitskräfte im Irak wurde insbesondere verifiziert, dass diese im Einklang mit den geltenden UN-Resolutionen erfolgten.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sind viele einschlägige Berichte über Waffenausfuhren bekannt, diese sind jedoch zum Teil unrichtig. Das trifft auch auf Zahlenangaben in dem erwähnten, an sich gut recherchierten Newsweek-Bericht zu, die auf bloßen Schätzungen türkischer Quellen basieren dürften. In diesem Bericht wird österreichischen Behörden übrigens kein Versäumnis nachgesagt.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Ja.

 

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Jeder konkrete Bewilligungsantrag ist im Hinblick auf die Erfüllung sämtlicher Bewilligungskriterien einzeln zu prüfen. Im Übrigen ist auf den ersten Satz der eingangs getroffenen Feststellungen zu verweisen.