1419/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.11.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0054-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

Wien,   16.  November 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1647/J-NR/2007 betreffend Einnahmenverlust durch Mautbefreiung, die die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 17. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wie gliedert sich der von Ihnen angesprochene Einnahmenverlust genau auf?

 

Antwort:

Die von mir in der Sitzung des Verkehrsauschusses am 10.10.2007 angesprochene für die ASFINAG mindestens notwendige Größenordnung von Ersatzzahlungen für eine gesetzlich festzulegende Ausnahme des Abschnittes der A12 zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Ausfahrt Kufstein/Süd von der Vignettenpflicht ergibt sich aus der Erhebung und Bewertung des Verkehrs- und Vignettenverhaltens in diesem Abschnitt, im Vergleich zur derzeitigen Situation des gänzlichen Einnahmenentfalls.

 

Fragen 2 bis 20:

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A12, zwischen Anschlussstelle Innsbruck Ost und Anschlussstelle Innsbruck-West?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A13, zwischen Anschlussstelle Innsbruck Süd und Abzweigung von der A12?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A12, zwischen Einmündung der A13 und Anschlussstelle Zierl-Ost?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A1 zwischen Knoten Linz und Knoten Voralpenkreuz?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A7 im Stadtgebiet von Linz?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A8 zwischen Knoten Voralpenkreuz und Knoten Wels?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A25 zwischen Anschlussstelle Pichl und Knoten Haid?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A14 zwischen dem Grenzübergang Hörbranz und Hohenems?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des gesamten Vorarlberger Autobahnnetzes?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A9 zwischen der Abfahrt Graz-Nord/Gratkorn und dem Knoten Graz-West?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A2 zwischen den Autobahnknoten Graz-West und Graz-Ost?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A1-Westautobahn zwischen den Anschlussstellen Amstetten Ost und Amstetten West?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A1-Westautobahn zwischen Anschlussstellen St. Pölten Süd und Knoten St. Pölten S 33?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks zwischen Knoten St. Pölten über Anschlussstelle St. Pölten Ost bis St. Pölten Nord?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A4-Ostautobahn zwischen Knoten Schwechat und Flughafen Wien-Schwechat?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks S1-Wiener Außenring Schnellstraße zwischen Knoten Schwechat und Anschlussstelle Rannersdorf?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks A2-Südautobahn und S4-Mattersburger Schnellstraße?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung sämtlicher Autobahnteilabschnitte im Stadtgebiet von Villach?

 

Wie hoch wäre der Einnahmenverlust bei einer Mautbefreiung des Autobahnteilstücks zwischen Salzburg Süd bis Salzburg Nord bzw. früheren Grenzübergang Walserberg?

 

 

 

 

Antwort:

Gleichartige Erhebungen und Bewertungen des Vignettenverhaltens wie für Kufstein liegen für andere Abschnitte nicht vor.

    

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann