1422/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.11.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

 

 

 

Die Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 19.09.2007 unter der Zl. 1384/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asyl und Kriminalität in der Steiermark“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Eingangs ist festzuhalten, dass die kriminalpolizeilichen Statistiken lediglich Auskunft darüber geben, gegen wie viele Asylwerber in einem bestimmten Zeitraum als Tatverdächtige ermittelt wurde. Statistiken, die auch Rückschlüsse auf das Datum des Asylantrages oder auf eine Verurteilung zulassen würden, werden nicht geführt.

 

In der Steiermark wurde gegen 650 Asylwerber als Tatverdächtige im Jahr 2006 ermittelt. Die Ermittlungen betrafen 118 strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, 46 strafbare Handlungen gegen die Freiheit, 356 strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen, 23 strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit, 3 strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr, 58 sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB sowie 65 Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Entsprechende Statistiken werden im Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit nicht geführt. Die Einzelprüfung sämtlicher Akten würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Statistiken lassen einen Rückschluss auf einen individuellen Akt und damit die Beauskunftung, welchen Status der Täter 2007 inne hat, nicht zu.