143/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.02.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 31. Jänner 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0162-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 144/J betreffend Fördermöglichkeiten in Tirol etwa mit Kofinanzierungen der EU und in Ziel-II-Gebie-ten sowie Förderung der Osttiroler Wirtschaft, welche die Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen am 1. Dezember 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Einleitend wäre anzumerken, dass für die EU-Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung  der Förderungsrichtlinien und Beihilfengewährung die jeweiligen Bundes- oder Landesförderstellen direkt zuständig sind.

 

Die beihilfenrechtliche Notifikation der Förderungsrichtlinien und die Kommunikation gegenüber der Europäischen Kommission (EK) erfolgt bundeseinheitlich via Koordinationsstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit dem Außenamt und über die Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel.

 

Die diversen Beihilferahmen, Leitlinien und Gruppenfreistellungsverordnungen des EU Beihilfenrechts sehen für Osttirol grundsätzlich folgende Beihilfemöglichkeiten vor: Die von der EK genehmigte österreichische Regionalförderungsgebietskarte (2000-31.12.2006) weist Osttirol als Regionalförderungsgebiet gemäß Art. 87 Abs. 3, lit. c aus, mit einer zulässigen Beihilfenintensität von 17,5 % Nettosubventionsäquivalent, dh. umgerechnet auf Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ) 24,31 %, dazu kommt noch ein KMU-Bonus, so dass in Osttirol eine Beihilfenintensität von bis zu 34,31 % brutto für regionale Investitionen grundsätzlich zulässig ist. Für Investitionen in größere Seilbahnanlagen und alpine Aufstiegshilfen gibt es zudem bis 31.12.2006 die Möglichkeit, gestaffelte Aufschläge von 25 bis 5 Prozentpunkten (brutto) zu gewähren, die die Förderungsintensitäten entsprechend erhöhen konnten.

 

Die österreichische Regionalförderungsgebietskarte für die neue Strukturfondsperiode 2007-2013 steht kurz vor der Genehmigung durch die EK (voraussichtlich 29.12.2006). Für Osttirol ist dann künftig eine Regionalbeihilfeintensität von 15 % brutto plus Aufschläge für kleine (15 Prozentpunkte) und mittlere Unternehmen (10 Prozentpunkte) vorgesehen.

 

Das EU-Beihilfenrecht lässt neben den speziell definierten Regionalförderungsmöglichkeiten grundsätzlich auch Förderungen für Umwelt-, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsmaßnahmen zu. Für Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, soweit diese überhaupt in den Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts fallen, gibt es beihilfenrechtliche Gruppenfreistellungen. Für geringfügige Förderungsbeträge steht zudem die "De minimis"-Gruppenfreistellung zur Verfügung.

 

Für nähere Auskünfte über konkrete Tiroler Förderungsprogramme und deren Abwicklung sind das Amt der Tiroler Landesregierung und seine Förderungsabwicklungsstellen direkt zuständig.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Ziel 2-Gebiet Tirol kommen im Bereich Gewerbe und Industrie folgende Förderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit als Kofinanzierungspartner für EFRE-Mittel in Einsatz.

Þ       ERP-Regionalprogramm

Þ       ERP-KMU-Technologieprogramm

Þ       Richtlinie gemäß § 35a Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG)

Þ       Richtlinie gemäß § 27a Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG)

Þ       Richtlinie gemäß § 51a, Abs. 3 bis 5 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG)

Þ       Aktion zur Stärkung der "Unternehmensdynamik"  von KMU

Þ       Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFG)

 

Für Tirol steht das gesamte Förderungsspektrum der aws (siehe www.awsg.at) sowie der FFG (www.ffg.at) zur Verfügung.

 

Im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit handelt es sich um folgende Förderungsprogramme:

·        Best of Biotech

·        erp-Infrastruktur

·        erp-Internationalisierung

·        erp-KMU-Förderung

·        erp-Nahrungs- und Genußmittelindustrie

·        erp-Technologieprogramm

·        erp-Regionalprogramm

·        erp-Tourismus

·        erp-Verkehrswirtschaft

·        erp-Wachstums- u. Technologieoffensive

·        Richtlinien nach dem AMFG

·        Gründungsbonus/Nachfolgebonus

·        Double Equity

·        Eigenkapitalgarantien

·        Nano-Netzwerke

·        hightech-double equity

·        i2 - Börse für Bussiness Angels

·        Life Science Austria

·        LISA Seed

·        Preseed Biotech

·        Preseed IT & Physical Science

·        Seedfinancing

·        tecnet

·        Fit für Europa

·        Gewinnwertpapier

·        Kleingewerbekreditaktion

·        Haftungsübernahmen nach KMU-G

·        KMU-Internationalisierung

·        KMU-Restrukturierung

·        Mitarbeiterbeteiligung

·        Unternehmensdynamik

·        Patentkreditaktion

·        tecma

·        uni:invent

·        protec-INNO

·        Teilzeitarbeitsplätze

·        Hochwasserhilfe 2005

 

Weiters kommen im Bereich Tourismus für Tirol bundesseitig bei EU-Kofinanzierungen die Richtlinie ERP-Tourismuswirtschaft sowie die Richtlinien für die TOP-Tourismus- Förderung zur Anwendung. In der Programmplanungsperiode 2000 – 2006 wurden die bundesseitigen Förderanteile ausschließlich aus der TOP-Tourismus-Förderungs-Aktion aufgebracht.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Ziel 2-Programm Tirol beruht auf einer Zielgebietskulisse, die auf Basis von volkswirtschaftlichen Daten erarbeitet wurde. Abzufragen unter: www.tirol.gv.at/
themen/tirol-und-europa/eu-regional-foerderungen/ziel2/uebersicht/
. Dies stellt die von der Europäischen Kommission (EK) geforderte Basis für Förderungen dar. Ein größerer regionaler Detaillierungsgrad ist seitens der EK nicht erwünscht.

 

Für Osttirol sind EFRE-Förderungen in Höhe von € 23,725 Mio. genehmigt; davon sind bereits € 19,490 Mio. an die Unternehmen/Projektträger ausbezahlt worden. In der Programmplanungsperiode 2000 – 2006 wurden in Osttirol weiters im Rahmen der Tourismusförderungen EFRE-Mittel in der Höhe von € 143,327 Mio. bewilligt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit werden Förderungen für Investitionen mit vergleichbaren Projektinhalten grundsätzlich gleich behandelt.

 

Für die Festlegung der Förderungshöhe wird seitens des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und seiner Förderungsstellen AWS/ERP ein Bewertungsschema verwendet, das sowohl den Innovationsgehalt als auch die Wachstums- und Beschäftigungseffekte, die aus dem geförderten Projekt resultieren, abbildet. Jede Förderung eines Projektes im Rahmen Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive wurde zwischen Bund und Land abgestimmt. Diese Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GesmbH (ÖHT), Kriterien sind in den Richtlinien, die veröffentlicht sind, festgelegt.

 

Es bleibt zu bemerken, dass auf Förderungen kein Rechtsanspruch besteht und Förderungen nur im Rahmen der budgetären Bedeckung ausgesprochen werden können.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 10 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Das an Unternehmen in Tirol vergebene Fördervolumen (Zuschüsse, zinsgünstige Kredite/Darlehen, Haftungen/Garantien) im Zeitraum 2000 bis Ende 2006 beträgt (ohne Tourismusförderungen) ca. € 450 Mio. Insgesamt wurden ca. 1750 Projekte von verschiedensten Unternehmen, insbesondere aus den Sektoren Industrie und Gewerbe unterstützt. Angaben zu einzelnen Unternehmen können aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden.

 

Die über die ÖHT abgewickelten, an Tiroler Tourismusbetriebe vergebenen Kredit-, Förder- und Garantievolumina für Investitionsförderungen (zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse, Garantien) setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

Anzahl

Volumina in €

Gefördertes Kreditvolumen (TOP + ERP)

322

404.842.800

Investitionszuschüsse

1062

18.213.000

Garantien

45

40.448.500

GESAMT

1429

463.504.300

 

 

Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

 

Im Rahmen der Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive wurden im Bundesland Tirol nachstehende Summen gewährt: Zuschüsse aus Mitteln der betrieblichen Arbeitsmarktförderung (AMFG): € 7.171. 000,-- davon € 6.698. 000,-- in Osttirol, ERP- Kredite: € 72.591.000,-- davon € 35.591.000,-- in Osttirol, Garantien: € 48.354.000,-- davon € 10.092.000,-- in Osttirol.

 

Die vereinbarten Förderungsrahmen wurden bundesseitig deutlich übererfüllt. Es konnten alle rechtzeitig eingelangten Förderungsanträge positiv erledigt werden. Angaben zu einzelnen Unternehmen können aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden.