1431/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.11.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 20. September 2007 unter der Nr.1390/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalstand der Exekutive“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 :
Das Bundesministerium für Inneres bekennt sich als modernes Dienstleistungsunternehmen zu einem zeitgemäßen Qualitätsmanagement, in dessen Rahmen die Organisationsstruktur und die internen Prozesse periodischen Evaluierungen unterzogen werden. Dabei wird unter anderem auch laufend geprüft, inwieweit die Strukturen, Abläufe und Arbeitsmethoden im internen Bereich den aktuellen Standards moderner, zeitgemäßer betrieblicher Anforderungen entsprechen.
Ziel im Bereich der Personalentwicklung ist es, die Exekutivbediensteten ausbildungs-adäquat weitestgehend im unmittelbaren operativen Außendienst einzusetzen und von notwendiger begleitender Administration soweit wie möglich zu entlasten. Diese Zielsetzung wird durch folgende Maßnahmen laufend verfolgt:
o weitere Konzentration auf sicherheitsdienstliche Kernaufgaben
o ständige materielle Anpassung, technische Verbesserung und Erweiterung der IT-Applikationen sowie Optimierung des Anwenderkomforts
o verstärkte Nutzung von Synergieeffekten bei automationsunterstützten Anwendungen (Einmaldateneingabe)
o Reduktion der Koordinationsaufgaben auf den übergeordneten Stellen auf das unbedingt erforderliche Ausmaß durch verstärke eigenverantwortliche Aufgabenzuweisungen
o laufende Aufgabenverlagerungsprüfungen zu logistischen bzw. primär administrativen Organisationseinheiten
o periodische Prüfung der internen Berichterstattung und sonstigen Meldevorschriften
Insbesondere seit der Wachkörperreform im Jahr 2005, wird das Hauptaugenmerk auf die Dienststellen in den Ballungsgebieten gelegt. Speziell im sicherheits- und kriminal-polizeilichen Bereich werden die dienstbetrieblichen Abläufe unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Gegebenheiten laufend evaluiert und erforderlichenfalls umgehend angepasst. Dadurch wird ein ständiger Optimierungsprozess des gesamten Ressourceneinsatzes sichergestellt.
Zu Frage 2:
Da die Aufteilung der tatsächlichen Personalstände dezentral geführt wird und diese aufgrund von Entscheidungen der Landespolizeikommandanten bedarfsorientierten Schwankungen je nach örtlichen Gegebenheiten unterworfen sind, ist die Darstellung bis auf die Ebene der einzelnen Organisationseinheiten, wie dies in dieser Frage begehrt wird, nicht seriös darstellbar.
Daher darf ich die Gesamtstände meines Ressorts, getrennt nach Exekutive und Sicherheitsverwaltung, wie nachstehend aufgelistet mitteilen:
|
Stichtag |
Exekutive Sollstand |
Exekutive Vollbeschäftigten- äquivalente |
Sicherheits-verwaltung Sollstand |
Sicherheits- verwaltung Vollbeschäftigten- äquivalente |
|
01.07.2004 |
26.904 |
26.588,92 |
5.128 |
5.017,51 |
|
01.07.2005 |
27.421 |
26.988,83 |
4.678 |
4.871,55 |
|
01.07.2006 |
26.441 |
26.964,85 |
4.709 |
5.229,42 |
|
01.07.2007 |
26.884 |
26.787,42 |
4.802 |
5.304,96 |
Eine Darstellung der Exekutivdienstbediensteten mit Anspruch auf 66% Gefahrenzulage ist nicht aussagekräftig und unterliegt starken Schwankungen. Dies deshalb, da beispielsweise die Gefahrenzulage von Exekutivbediensteten, die an und für sich im exekutiven Außendienst verwendet werden, jedoch zu einem bestimmten Anfragezeitpunkt eine Grundausbildung oder berufsbegleitende Fortbildung besuchen, während der Dauer dieser Ausbildung auf 40% herabgesetzt wird.
Zudem bezieht eine Reihe von Führungskräften wie insbesondere die Kommandanten von Polizeidienstellen lediglich 50% Gefahrenzulage, obwohl sie grundsätzlich exekutiven Außendienst verrichten, aber aufgrund ihrer Führungsfunktion auch Angelegenheiten des inneren Dienstes wahrzunehmen haben.
Grundsätzlich wird jedoch dazu bemerkt, dass alle Exekutivbediensteten vorwiegend auch exekutiven Außendienst verrichten. Ausgenommen hiervon sind lediglich jene Exekutivbediensteten, die in den Stabstellen für den Bereich der internen Verwaltung verwendet werden. Anlässlich der Wachkörperreform konnte der Anteil dieser Exekutivbediensteten von ursprünglich rund 13% zugunsten des exekutiven Außendienstes auf mittlerweile 6% verringert werden. Eine weitere sukzessive Verringerung dieses Anteils ist vorgesehen. Ein geringer Teil derartiger Verwendungen ist jedoch auch bewusst aus sozialen Erwägungen für krankheits- oder unfallbedingt körperlich schwer beeinträchtigte Exekutivbedienstete vorgesehen, um der Fürsorgepflicht als Dienstgeber nachkommen und eine frühzeitige amtswegige Ruhestandsversetzung vermeiden zu können.
Zu den Fragen 3 und 4:
Dienstzuteilungen sind nur aus dienstlichen Gründen zulässig und dürfen - ausgenommen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes oder zum Zwecke der Ausbildung - nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen länger als drei Monate verfügt werden.
Der finanzielle Aufwand richtet sich bei Dienstzuteilungen nach der Entfernung der Dienstzuteilungs- zur Stammdienststelle, nach der Dauer der Dienstzuteilung sowie individuell nach der Einstufung der vorübergehend dienstzugeteilten Bediensteten im Sinne der Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955.
Grundsätzlich werden Dienstzuteilungen nur im unbedingt notwendigen Ausmaß verfügt und lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen:
Beispielsweise haben die Bediensteten des EKO Cobra im Hinblick auf die für ihr Aufgabengebiet unerlässliche hohe körperliche und geistige Belastbarkeit regelmäßig bestimmte Leistungskriterien zu erfüllen. Entsprechen sie diesem Anforderungsprofil nicht mehr, so können sie im Gegensatz zu einer Versetzung wieder ihrer Stammdienststelle zu Dienstleistung zugewiesen werden.
Ähnliches gilt für die vor allem im Bereich der Observation, im Zeugenschutz und im Bereich der verdeckten Ermittlung eingesetzten Exekutivbediensteten, die situationsabhängig und unter Umständen sehr rasch ausgetauscht werden müssen.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist daher eine aussagekräftige Darstellung nicht möglich.