1436/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.11.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Oktober 2007 unter der Zl. 1586/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einsatz von Zivildienern“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Eingangs ist festzuhalten, dass nicht die Regierung, sondern der Gesetzgeber den Empfehlungen der Zivildienst-Reformkommission folgend den Zivildienst mit der ZDG-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 106/2005, verkürzt hat.

 

Zu Frage 1:

Vom Rechtsträger Tiroler Blinden- und Sehbehindertenverband wurde für Mai 2006 ein Bedarf von zwei Zivildienstleistenden und für Oktober 2006 ein Bedarf von drei Zivildienstleistenden gemeldet. Die Zivildienstserviceagentur hat diese Anzahl an Zivildienstleistenden dem Rechtsträger auch zugewiesen. Daher wurde der vom Rechtsträger im Jahr 2006 gemeldete Gesamtbedarf von insgesamt fünf Zivildienstleistenden zur Gänze erfüllt.

 

Zu den Fragen 2 und 6 bis 8:

Gemäß § 8 ZDG wird nur zu jenen Antrittsterminen zugewiesen, für die die einzelnen Rechtsträger einen Bedarf an Zivildienstleistenden melden. Da der Tiroler Blinden- und Sehbehindertenverband lediglich für Mai und Oktober einen solchen bekannt gegeben hat, wurden daher im Zeitraum Juli bis September keine Zivildienstleistenden zugewiesen.

Im konkreten Fall handelt es sich daher nicht um einen Mangel, sondern um eine unterlassene Bedarfsmeldung. Im Falle einer Änderung der Bedarfsmeldungstermine könnten Zivildienstleistende – nach Verfügbarkeit und Eignung –- auch im Zeitraum Juli bis September zugewiesen werden.

Die Übernahme anstehender Kosten für den mobilen Begleitdienst ist im ZDG nicht vorgesehen. Gemäß § 28 Abs. 4 ZDG erhält der Rechtsträger Tiroler Blinden- und Sehbehindertenverband allerdings für jeden zugewiesenen Zivildienstleistenden € 390,-- pro Monat an Zivildienstgeld.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Zuweisungen haben nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 ZDG zu erfolgen. Die bundesweite Zuweisungsquote 2006 lag bei 88,5%, die Zuweisungsquote 2006 in Tirol bei 89,4%. Der Bedarf konnte auch in vergangenen Jahren niemals vollständig erfüllt werden.