144/AB XXIII. GP
Eingelangt am 01.02.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am
4. Dezember 2006 unter der Nummer 146/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche Anfrage betreffend „Asylgewährung für türkische Staatsbürger“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit 31. Dezember 2006 waren 39.743 Asylverfahren anhängig.
Zu Frage 2:
Von 1. Juni 1992 bis 31. Dezember 2006 wurden 106.997 Asylverfahren rechtskräftig negativ entschieden.
Zu Frage 3:
Eine Aussage zur Frage, wie viele abgewiesene Asylwerber seit 1.6.1992 Österreich nachweislich verlassen haben, ist mangels verknüpfend geführter Statistik nicht möglich. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3 zur Anfrage Nr. 149/J.
Zu Frage 4:
Es handelt sich dabei um die in Art. 2 Abs. 1 Z 2, 3 und 4 Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, angeführten Tatbestände.
Hindernisgründe sind beispielsweise die Nichtausstellung von Heimreisezertifikaten, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung sowie medizinische Gründe - wie schwere Erkrankung - die einen Transport verunmöglichen.
Zu Frage 5:
Nach den mir vorliegenden Informationen handelt es sich bei der im Sicherheitsbericht angegebenen Zahl um eine durch das Bundeskriminalamt geschätzte.
Unabhängig davon hat das mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Fremdenrechtspaket 2005 wesentliche Verbesserungen, wie etwa eine weitere Vernetzung und Koordination der Zusammenarbeit aller mit illegaler Migration befassten Behörden, eine verbesserte Effektuierung fremdenpolizeilicher Maßnahmen, insbesondere durch Änderungen im Schubhaftregime, oder eine Intensivierung der fremdenpolizeilichen Kontrollen. Ebenso ist auf die Verschärfung bestehender und die Schaffung neuer gerichtlich strafbarer Tatbestände hinzuweisen.
Auf EU-Ebene sind überdies Verhandlungen zum Abschluss eines Gemeinschaftsrückübernahmeabkommens im Gange.
Zu Frage 6:
Die Statistiken geben lediglich Auskunft darüber, welche fremdenpolizeilichen Maßnahmen in einem bestimmten Zeitraum gesetzt wurden. Sie lassen keine Rückschlüsse auf das Einreise- oder Asylantragsdatum zu. Ebenso wenig wird differenziert, ob eine Außerlandesschaffungen nach Abschluss eines Asylverfahrens erfolgte.
Zu Frage 7:
Im Jahr 2005 haben 99 türkische Staatsangehörige am Flughafen Wien-Schwechat Asylanträge gestellt. Auf anderen Flughäfen erfolgt keine statistische Erfassung. Türkische Staatsangehörige, die zwar über den Flughafen Wien-Schwechat eingereist sind, aber erst nach der Einreise im Inland Asylanträge eingebracht haben, sind nicht extra ausgewiesen, sondern in der Gesamtanzahl von Asylanträgen türkischer Staatsbürger enthalten.