1443/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.11.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0141-I/A/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1396/J der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner und GenossInnen wie folgt:
Ich habe die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich ÖBIG, sowie die Österreichische Ärztekammer, die im Wege der Ärztekammer für Oberösterreich eine Stellungnahme abgegeben hat, befasst.
Unabhängig von der Beantwortung dieser Fragen darf festgehalten werden, dass Facharztstellen nur dort angesiedelt werden können, wo entweder der Ort selbst eine entsprechende Einwohnerzahl aufweist und/oder ein entsprechendes Einzugsgebiet vorhanden ist.
Die Darstellung der Relation zwischen Einwohnerzahl und Anzahl der Ärzte/Ärztinnen ist kein geeignetes Instrument für die Beurteilung der Versorgungssituation und einer möglicherweise damit einhergehenden ungleichen Verteilung von niedergelassenen Ärzten.
Dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2006 (ÖSG 2006) entsprechend, sind in eine derartige Darstellung folgende Erwägungen miteinzubeziehen:
Im besonderen Fall des thematisierten Bezirks Steyr-Land handelt es sich um einen sog. "Umlandbezirk", der in seinem Nordteil vom "Stadtbezirk" Steyr-Stadt und in seinem Südteil vom "Stadtbezirk" Waidhofen/Ybbs-Stadt zumindest teilweise mitversorgt wird. Insofern sollten die ärztlichen Versorgungsangebote in diesen beiden Städten, zum Teil aber auch jene in der Stadt Linz in die Beurteilung der Versorgungslage unbedingt einbezogen werden.
Frage 1:
Per Stand August 2007 gab es laut Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer bzw. der Österreichischen Zahnärztekammer in OÖ insgesamt 2.584 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte (davon 1.335 mit §2-Kassenvertrag); darunter befanden sich - exkl. Allgemeinmediziner und Zahnmediziner - insgesamt 1.076 Fachärztinnen und Fachärzte (davon 344 mit §2-Kassenvertrag); zur Verteilung dieser Fachärztinnen und Fachärzte auf die Bezirke in OÖ vgl. beiliegende Tab. 1.
Frage 2:
Unter Einbeziehung aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kommen entfallen in OÖ 544 Einwohner auf einen Arzt/eine Ärztin bzw. 1.053 Einwohner auf einen Arzt/eine Ärztin mit §2-Kassenvertrag; zur Versorgungsdichte in Bezug auf die einzelnen Fachrichtungen vgl. beiliegende Tab. 2 (z.B. Augenheilkunde: 73 FÄ in OÖ insgesamt, davon 2 im Bezirk Steyr-Land; 39 FÄ mit §2-Kassenvertrag in OÖ insgesamt, davon 1 im Bezirk Steyr-Land - vgl. Tab. 1; Versorgungsdichte in OÖ insgesamt 19.254 Einwohner pro Augenarzt/-ärztin bzw. im Bezirk Steyr-Land 29.239 Einwohner pro Augenarzt/-ärztin; Versorgungsdichte im §2-Kassenbereich in OÖ insgesamt 36.040 Einwohner pro Augenarzt/-ärztin bzw. im Bezirk Steyr-Land 58.478 pro §2-Augenarzt/-ärztin - vgl. beiliegende Tab. 2).
Frage 3:
Per Stand August 2007 gab es laut Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer insgesamt 1.015 Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner (davon 616 mit §2-Kassenvertrag); zur Verteilung dieser Fachärztinnen und Fachärzte auf die Bezirke in OÖ vgl. beiliegende Tab. 1.
Frage 4:
In OÖ entfallen 2007 insgesamt 1.385 Einwohner auf eine/-n Allgemeinmediziner/-in, im §2-Kassenbereich sind es deutlich mehr, nämlich 2.282 Einwohner pro Allgemeinmediziner/-in (vgl. Tab. 2, Rubrik "AM").
Frage 5:
Per Stand August 2007 gab es laut Ärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer in OÖ insgesamt 493 niedergelassene Zahnmediziner/-innen, davon 375 mit §2-Kassenvertrag); zur Verteilung dieser Zahnmediziner/-innen auf die Bezirke in OÖ vgl. beiliegende Tab. 1.
Frage 6:
In OÖ entfallen 2007 insgesamt 2.851 Einwohner auf eine/-n Zahnmediziner/-in, im §2-Kassenbereich sind es deutlich mehr, nämlich 3.748 Einwohner pro Zahnmediziner/-in (vgl. Tab. 2, Rubrik "Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Dentisten").
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin


