1444/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.11.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0108 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 19. NOV. 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 26. September 2007, Nr. 1455/J,
betreffend Kontrolle von Futter- und Lebensmitteln nach gen-
technischen Veränderungen

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 26. September 2007, Nr. 1455/J, betreffend Kontrolle von Futter- und Lebensmitteln nach gentechnischen Veränderungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1, 4, 5 und 6:
Die Praxis hat gezeigt, dass die Gründe für GVO-Verunreinigungen in Futtermitteln vielfältig sind und nicht einer bestimmten Vertriebs- oder Produktionsstufe bzw. einem konkreten Verantwortlichen zugeordnet werden können. Zufällige und technisch nicht vermeidbare GVO-Verunreinigungen – dargestellt u.a. in der Studie „Umsetzung der Codex-Richtlinie zur Definition der Gentechnikfreiheit im Futtermittelbereich“ – entstehen bei der Rohstofflagerung und -bearbeitung, Transport und der Verarbeitung in den Futtermittelwerken. In der letzten Verarbeitungsstufe, dem Futtermittelwerk, lässt sich nicht mehr feststellen, woher die einzelnen Anteile der Verunreinigung herrühren.
In der Vertriebskette als genetisch veränderte deklarierte Rohstoffe sind unabhängig von ihrer Nachweisbarkeit im Endprodukt Futtermittel als genetisch verändert zu kennzeichnen. Von der amtlichen Futtermittelkontrolle werden insbesondere die nicht als genetisch verändert deklarierten Futtermittel erfasst. Ergibt die Analyse, dass der Grenzwert von 0,9% überschritten ist, so wird der Unternehmer angewiesen die Kennzeichnung richtig zu stellen und die Kosten der Probenahme und Analyse zu bezahlen („Beanstandung“).
Zu den Fragen 2 und 3:
In der folgenden Tabelle werden die analysierten Futtermittelproben und die Ergebnisse dargestellt (zu den bei der Analyse einbezogenen Konstrukte siehe Anhang). Bei allen aufgetretenen positiven Proben handelte es sich um RR-Soja. 2006 wurde bei 8 Proben im Rahmen der Quantifizierung ein Wert zwischen 0,1 und 0,9% festgestellt.
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2004 |
2005 |
2006 |
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Anzahl der untersuchten Proben |
196 |
164 |
197 |
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Anzahl positiver Proben und GVO-Typ |
15 RR-Soja |
10 RR-Soja |
22 RR-Soja |
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Anzahl vorschriftswidriger Proben (fehlende GVO-Kennzeichnung) |
15 |
10 |
14 |
Zu Frage 7:
Die Umsetzung der Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO gemäß VO (EG) 1830/2003 ist ein Teil der gesamten Futtermittelkontrolle, jährlich werden bei etwa 170 gewerblichen und industriellen Futtermittelunternehmen GVO-Kontrollen durchgeführt.
Zu Frage 8:
Nach dem Kontrollplan wird nicht zwischen konventionellen und biologischen Betrieben unterschieden. Erfahrungsgemäß haben jedoch Betriebe (Mischfutterhersteller, Händler), die ausschließlich Bioprodukte herstellen bzw. mit solchen handeln, keine oder nur ganz geringe Kontaminationen mit GVO.
Zu Frage 9:
2006 sind für GVO-Untersuchungen Kosten von € 57.000,- angefallen; dem stehen Einnahmen von € 8.600,- gegenüber.
Der Bundesminister:
Anhang
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Name of laboratory: AGES, CC BIOC |
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Target (1) |
qualitative PCR |
qualitative real time PCR |
qualitative real time PCR with threshold 0,1% |
quantitative real time PCR |
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Screening: 35 S promoter NOS terminator npt II pat CaMV-virus DNA |
X X X X X |
X |
X |
X |
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Soja: Lectin (ref.) RR-soy |
X X |
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X X |
X X |
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Maize: Invertase (ref.) ADH I (ref.) Bt 176 Bt 11 NK 603 MON 810 MON 863 GA 21 TC 1507 Bt 10 Star Link |
X
X X
X X |
X
X X |
X X X X X X X X
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X X X X X X X |
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Rapeseed: PEP-gen (ref.) Fat A (ref.) RT 73 |
X
X |
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X X |
X X |
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Tomato: Polygalact.(ref.) Nema 282F (Zen.) |
X X |
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Potato: Chloroplast (ref.) gbss-as |
X X |
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Rice: Phospholipase D (ref.) LLRice62 LLRice601 Bt 63 |
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X
X X X |
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