1444/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.11.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0108 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. NOV. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

            Kolleginnen und Kollegen vom 26. September 2007, Nr. 1455/J,

            betreffend Kontrolle von Futter- und Lebensmitteln nach gen-

            technischen Veränderungen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 26. September 2007, Nr. 1455/J, betreffend Kontrolle von Futter- und Lebensmitteln nach gentechnischen Veränderungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1, 4, 5 und 6:

 

Die Praxis hat gezeigt, dass die Gründe für GVO-Verunreinigungen in Futtermitteln vielfältig sind und nicht einer bestimmten Vertriebs- oder Produktionsstufe bzw. einem konkreten Verantwortlichen zugeordnet werden können. Zufällige und technisch nicht vermeidbare GVO-Verunreinigungen – dargestellt u.a. in der Studie „Umsetzung der Codex-Richtlinie zur Definition der Gentechnikfreiheit im Futtermittelbereich“ – entstehen bei der Rohstofflagerung und -bearbeitung, Transport und der Verarbeitung in den Futtermittelwerken. In der letzten Verarbeitungsstufe, dem Futtermittelwerk, lässt sich nicht mehr feststellen, woher die einzelnen Anteile der Verunreinigung herrühren.

 

In der Vertriebskette als genetisch veränderte deklarierte Rohstoffe sind unabhängig von ihrer Nachweisbarkeit im Endprodukt Futtermittel als genetisch verändert zu kennzeichnen. Von der amtlichen Futtermittelkontrolle werden insbesondere die nicht als genetisch verändert deklarierten Futtermittel erfasst. Ergibt die Analyse, dass der Grenzwert von 0,9% überschritten ist, so wird der Unternehmer angewiesen die Kennzeichnung richtig zu stellen und die Kosten der Probenahme und Analyse zu bezahlen („Beanstandung“).

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

In der folgenden Tabelle werden die analysierten Futtermittelproben und die Ergebnisse dargestellt (zu den bei der Analyse einbezogenen Konstrukte siehe Anhang). Bei allen aufgetretenen positiven Proben handelte es sich um RR-Soja. 2006 wurde bei 8 Proben im Rahmen der Quantifizierung ein Wert zwischen 0,1 und 0,9% festgestellt.

 

2004

2005

2006

Anzahl der untersuchten Proben

196

164

197

Anzahl positiver Proben und GVO-Typ

15  RR-Soja

10  RR-Soja

22  RR-Soja

Anzahl vorschriftswidriger Proben

(fehlende GVO-Kennzeichnung)

15

10

14

 

Zu Frage 7:

 

Die Umsetzung der Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO gemäß VO (EG) 1830/2003 ist ein Teil der gesamten Futtermittelkontrolle, jährlich werden bei etwa 170 gewerblichen und industriellen Futtermittelunternehmen GVO-Kontrollen durchgeführt.


Zu Frage 8:

 

Nach dem Kontrollplan wird nicht zwischen konventionellen und biologischen Betrieben unterschieden. Erfahrungsgemäß haben jedoch Betriebe (Mischfutterhersteller, Händler), die ausschließlich Bioprodukte herstellen bzw. mit solchen handeln, keine oder nur ganz geringe Kontaminationen mit GVO.

 

Zu Frage 9:

 

2006 sind für GVO-Untersuchungen Kosten von € 57.000,- angefallen; dem stehen Einnahmen von € 8.600,- gegenüber.

 

 

Der Bundesminister:

 


Anhang

 

Name of laboratory:  AGES, CC BIOC

Target (1)

qualitative PCR

qualitative real time PCR

qualitative real time PCR with threshold 0,1%

quantitative

real time PCR

Screening:

35 S promoter

NOS terminator

npt II

pat

CaMV-virus DNA

 

X

X

X

X

X

 

X

 

X

 

X

Soja:

Lectin (ref.)

RR-soy

 

X

X

 

 

X

X

 

X

X

Maize:

Invertase (ref.)

ADH I (ref.)

Bt 176

Bt 11

NK 603

MON 810

MON 863

GA 21

TC 1507

Bt 10

Star Link

 

X

 

X

X

 

 

 

 

 

X

X

 

 

X

 

 

 

 

 

X

X

 

 

X

X

X

X

X

X

X

X

 

 

 

X

X

X

X

X

X

X

Rapeseed:

PEP-gen (ref.)

Fat A (ref.)

RT 73

 

X

 

X

 

 

 

X

X

 

 

X

X

Tomato:

Polygalact.(ref.)

Nema 282F (Zen.)

 

X

X

 

 

 

Potato:

Chloroplast (ref.)

gbss-as

 

X

X

 

 

 

Rice:

Phospholipase D

(ref.)

LLRice62

LLRice601

Bt 63

 

 

X

 

X

X

X