1448/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.11.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMGFJ-11001/0153-I/A/3/2007

Wien, am      19. November 2007

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1425/J der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Gabriela Moser, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Zu den folgenden Ausführungen ist festzuhalten, dass die Beantwortungen jeweils für den Stichtag 1. Oktober 2007 erfolgen.

 

Fragen 1, 2, 3 und 5:

Es werden 2 motorisierte Personalkraftwagen durch das BMGFJ betrieben und verwaltet:

 

 

Audi A8

Audi A6

Hubraum in ccm

2967

2496

Leistung in KW

171

132

Beschaffungszeitpunkt

03.11.2004

02.05.2003

CO2-Emissionen in g/km

231

243

Treibstoffverbrauch pro 100 km

8,6 l

9,0 l

Anschaffungskosten in €

64.518,96

48.564,00

 

Frage 4:

Der durchschnittliche CO2-Ausstoß der motorisierten Fahrzeuge beträgt 237 g pro km. Der durchschnittliche Treibstoffverbrauch beträgt 8,8 Liter pro 100 km.

 

Fragen 6 und 8:

Beide Fahrzeuge werden jeweils von einem Dieselmotor angetrieben.

 

Frage 7:

Keiner der beiden PKW ist mit Partikelfiltern ausgestattet.

 

Frage 9:

Ich verweise auf die rechtlichen Bestimmungen zur Beimischung von Biokraftstoff (§ 6a der Kraftstoffverordnung 1999, BGBl. II Nr. 418 idF BGBl. II Nr. 417/2004).

 

Frage 10:

Die Jahreskilometerleistung ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Marke/Typ

2005

2006

2007

Audi A8

66.130

59.569

51.503

Audi A6

20.333

17.245

14.896

 

Fragen 11 und 12:

Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht möglich, da keine so detaillierten Aufzeichnungen vorliegen.

 

Fragen 13 bis 19:

Für das Jahr 2008 wurde ein Betrag von € 50.000 zur Anschaffung eines neuen PKW (als Ersatz für eines der bisherigen Fahrzeuge) im Bundesvoranschlag veranschlagt. Zu den weiteren Details kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, selbstverständlich wird im Falle einer Neuanschaffung neben den Kriterien der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der CO2-Ausstoß zu berücksichtigen sein, wobei aber auch auf die Leistbarkeit und den Stand der Technik Bedacht genommen werden muss.

 

Fragen 20 und 21:

Als Dienstfahrzeug steht mir der Audi A8 zur Verfügung. Die Daten sind den Beantwortungen zu den Fragen 1 bis 3, 5 und 10 zu entnehmen; im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 13 bis 19.

 

Fragen 22 und 23:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Finanzen zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage 1424/J.

 

Frage 24:

Ich werde mich auch in Zukunft gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ressorts wie bisher schon bemühen, die Anzahl der Fahrten auf das unumgänglich Notwendigste zu beschränken.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin