1452/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.11.2007
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BM für Gesundheit Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0159-I/A/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1580/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1, 2 und 3:
Am 24. Juli 2007 wurde mein Ressort über das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission für Lebens- und Futtermittel informiert, dass in Guarkernmehl der Fa. India Glycols Ltd. hohe Gehalte an Pentachlorphenol und Dioxin festgestellt wurden. Die betroffene Charge des Guarkernmehls war über die Firma Unipektin/Schweiz an neun Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich vertrieben worden.
Die zuständigen Lebensmittelinspektoren wurden umgehend angewiesen, die in der Warnung genannten Betriebe aufzusuchen. Das belastete Guarkernmehl wurde für die Verwendung gesperrt.
Um im Vorfeld bereits sicherzustellen, dass belastetes Guarkernmehl nicht verarbeitet wird, wurde in der Folge angeordnet, jede noch auf Lager liegende Charge Guarkernmehl mit Ursprung Indien amtlich zu beproben. Guarkernmehl, das aus Drittländern importiert wird, wird ebenfalls amtlich beprobt.
Im Rahmen dieser Aktion (A-037-07) wurden bisher 30 Proben Guarkernmehl analysiert, von denen zwei zu beanstanden waren. Die betroffene Rohware und das bereits hergestellte Zwischenprodukt wurden für die Verwendung gesperrt und die Abnehmer informiert. Über das Schnellwarnsystem wurden die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten in Kenntnis gesetzt.
Fragen 4, 5, 6 und 7:
Österreich wurde über das Schnellwarnsystem für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit informiert, dass belastetes Guarkernmehl von einer hessischen Firma für die Herstellung von Fruchtzubereitungen eingesetzt wurde, die u.a. auch nach Österreich geliefert worden war. Nachforschungen der Lebensmittelaufsicht ergaben, dass mit den Zwischenprodukten von der belieferten österreichischen Firma Joghurtprodukte erzeugt wurden, die in andere Staaten verbracht wurden. Die österreichische Firma verständigte ihre Abnehmer und sperrte die vorhandene Restmenge für die Verwendung in Lebensmittel. Die Lebensmittelaufsicht wurde angewiesen die Durchführung dieser Maßnahmen zu überwachen. Weiters wurden die betroffenen Staaten über das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin