1454/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.11.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0134-I/3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. Nov.2007

 

 

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen vom 20. November 2007, Nr. 2226/J, betreffend: „Offenlegung der Agrar-ausgleichszahlungen“

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen vom 20. November 2007, Nr. 2226/J, betreffend „Offenlegung der Agrarausgleichszahlungen“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Beim Thema Agrarausgleichszahlungen wird schon seit Jahren wert auf höchste Transparenz gelegt. Im jährlich erscheinenden „Grünen Bericht“ sind, auf objektiver Basis erstellte, durch die paritätisch zusammengesetzte §7-Kommission anerkannte, statistische Auswertungen zu allen öffentlichen Ausgleichszahlungen nach Größenklassen des Ausgleichsvolumens dargestellt. Mit dieser Form der Darstellung soll dem Schutz personenbezogener Daten – der Bevölkerung ist der Datenschutz ein besonderes Anliegen – entsprechend Rechnung getragen werden.

 

In den letzten Jahren entwickelte sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zunehmend die Diskussion, direkte öffentliche Transferleistungen transparent zu machen.

 

Nach eingehenden Diskussionen hat sich die Europäische Union mit der Annahme der überarbeiteten Haushaltsordnung zu vollständiger Transparenz in allen Bereichen des EU-Haushalts verpflichtet. Art. 53b sieht somit auch die Offenlegung der Agrarförderungen vor. Das bedeutet, dass nunmehr alle Bereiche des EU-Haushaltes erfasst sind. In diesem Sinne werden bereits heute Beihilfenempfänger im Bereich Verkehr, Umwelt, Forschung und Innovation namentlich offen gelegt. Ab 2008 folgen die Empfänger von Zuschüssen aus den Strukturfonds, in der Folge schließlich ab 2009 die Daten der Empfänger von Geldern im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik.

 

Vorgesehen ist, dass ab 2009 für den Bereich der Landwirtschaft jährlich die Empfänger von EGFL Mitteln (Europäischer Garantiefonds für Landwirtschaft) und ELER Mitteln (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) jeweils durch die einzelnen Mitgliedstaaten offen gelegt werden. Die Details zur Veröffentlichung werden in einer Durchführungsverordnung geregelt werden.

 

Zu Frage 2:

 

Grundsätzlich handelt es sich bei den agrarischen Ausgleichszahlungen um Entgelte für erbrachte Leistungen, die je nach diesen erbrachter Leistung des Landwirtes honoriert werden.

Aus diesem Grund sind sie vorwiegend flächen- und tierbezogen, stehen also mit der Leistung des Betriebes im engen Zusammenhang. Dennoch werden kleinere Betriebe in vielfältiger Weise gestärkt, z.B. durch

 

-          die Freibetragsgrenze von 5.000 Euro bei der Modulation in der Betriebsprämienregelung,

-          den Sockelbetrag für Betriebe bis 6 ha bei der Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte Gebiete,

-          die degressive Staffelung der Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte Gebiete von 6 ha - 90 ha und die Obergrenze von 90 ha,

-          die Modulation ab 100 ha Betriebsgröße bei den Leistungsabgeltungen im Umweltprogramm,

-          die Obergrenzen bei der Investitionsförderung

-          u.v.a.m.

Unterschiedliche Auszahlungssummen sind die Folge unterschiedlich erbrachter Leistungen für die Gesellschaft.

 

Zu Frage 3:

 

Die Bergbauernbetriebe werden – entgegen anderer Behauptungen – in dem von der EU genehmigten „Grünen Pakt“ gestärkt.

 

-          Die Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte Gebiete wird ohne Einschränkungen im Vergleich zur Vorperiode fortgeführt. Rund 25% der im Rahmen des ländlichen Entwicklungsprogramms für die Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung stehenden Gesamtmittel stehen allein auf Grund dieser Maßnahme für Berg- und benachteiligte Gebiete zur Verfügung.

 

-          Die Ausgleichszulage stellt ein zentrales Element zur Unterstützung der Aufrechterhaltung einer nachhaltigen und standortangepassten Landbewirtschaftung, der Erhaltung der Besiedelung, der Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft und der Erreichung der umweltpolitischen Ziele im Berggebiet dar. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Familieneinkommens im Berggebiet bzw. bei den Bergbauernbetrieben.

 

-          Bergbauernbetriebe profitieren weiters von den Maßnahmen im Umweltprogramm. Neben den Extensivierungsmaßnahmen wie Bio oder Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel – diese Maßnahmen werden von Bergbauern überdurchschnittlich genutzt – sind v.a. folgende Maßnahmen im Umweltprogramm überwiegend für Betriebe im Berg- und benachteiligten Gebiet konzipiert: Alpung und Behirtung, Bewirtschaftung von Bergmähdern, Silageverzicht, Ökopunkte Niederösterreich, seltene Kulturpflanzen und Nutztierrassen sowie in drei Bundesländern die neue Maßnahme „Besonders tiergerechte Haltung von Wiederkäuern“. Die Bergbauernbetriebe hatten bereits im ÖPUL 2000 einen hohen Anteil am Gesamtmittelvolumen, im neuen Umweltprogramm wird der Anteil für die Bergbauern weiter steigen.

 

-          Weiters kommen auch andere Programmteile den Bergbauern entgegen:

 

·         Die Maßnahmen für den ländlichen Raum im Schwerpunkt 3, hier v.a. die Diversifikation, Urlaub am Bauernhof, Erhaltung des kulturellen Erbes etc. werden überwiegend im Berg- und benachteiligten Gebiet umgesetzt.

·         Leader Projekte (Schwerpunkt 4) sind ein weiteres Beispiel, wie man mit innovativen Ideen und sektorübergreifender Zusammenarbeit in Aktionsgruppen den ländlichen Raum v.a. im Berggebiet weiterentwickeln kann.

·         Bei der Investitionsförderung erhalten Bergbauern einen um 5% höheren Zuschuss, Investitionen in der Almwirtschaft werden mit bis zu 50% gefördert.

 

In Summe werden im Programm Ländliche Entwicklung somit die Bedürfnisse der Bergbauernbetriebe in besonderer Weise berücksichtigt.

 

Zu Frage 4:

 

Die Direktzahlungen im Marktordnungsbereich der EU wurden im Zuge der großen Agrarreformen 1992, 2000, 2003 sowie 2004/2005 eingeführt. Bei diesen Reformen wurden die institutionellen Preise für die wichtigsten agrarischen Erzeugnisse z. T. drastisch in Etappen gesenkt (Rücknahme der Interventionspreise in Summe je nach Produkt um 35 bis 70%). Dafür wurden im Gegenzug zunächst produktionsbezogene Direktzahlungen eingeführt, mit denen die Preissenkungen je nach Erzeugerpreis um 45% (Getreide) bis 60% (Rindfleisch, Milch, Zucker) kompensiert werden sollten, um drastische Einkommensrückgänge hintanzuhalten. Ohne diese Direktzahlungen wäre in den letzten Jahren die Produktion, insbesondere von den Reformen betroffener Erzeugnisse, unrentabel gewesen. 2003 wurden vor dem Hintergrund der WTO-Verhandlungen diese direkten Preisausgleichszahlungen zum größten Teil von der Produktion entkoppelt und in die so genannte einheitliche Betriebsprämie übergeführt. Gleichzeitig wurde die Gewährung der Betriebsprämie an die Einhaltung von Produktionsauflagen in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz gebunden.

 

Seit dem Frühjahr 2007 sind insbesondere bei Getreide und Milch die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise gestiegen. Diese aus Sicht der getreide- und milchproduzierenden Betriebe erfreuliche und notwendige weltweite Entwicklung ist v.a. durch witterungsbedingte Ausfälle wichtiger internationaler Anbieter bei gleichzeitig konstant steigender Nachfrage auf dem Weltmarkt verursacht.

 

Diese Entwicklung ist jedoch noch sehr kurz und es bleibt abzuwarten, ob diese von dauerhafter Natur ist, bevor Rückschlüsse auf die nicht produktionsgebundenen Marktordnungszahlungen getroffen werden können. Darüber hinaus sind von den Preissteigerungen nur wenige Produktgruppen betroffen (Getreide, Milch). So sind z. B. die Erzeugerpreise für Fleisch nach wie vor auf niedrigem Niveau. Dazu kommt, dass im Zuge der Energiepreissteigerungen in den letzten Jahren auch die Preise für agrarische Betriebsmittel gestiegen sind, die Produktionskosten deutlich zugenommen und einen guten Teil der Preissteigerungen wieder nivelliert haben.

Letztlich sind die nicht mehr an die Produktion gebundenen Direktzahlungen an die Erbringung von Gegenleistungen gebunden (Einhaltung erhöhter Produktionsstandards, Erhaltung von Grünland, Landschaftselementen und des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes), die die Direktzahlungen rechtfertigen.

 

Zu Frage 5:

 

Mit der Verabschiedung des Europäischen Agrarmodells 1997 auf dem Gipfel von Luxemburg wurde der österreichische Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft bestätigt:

„Nach Ansicht des Rates muss die europäische Landwirtschaft multifunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig sein und sich über den gesamten europäischen Raum (einschließlich der benachteiligten Regionen und der Berggebiete) verteilen. Sie muss in der Lage sein, die Landschaft zu pflegen, die Naturräume zu erhalten, einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raums zu leisten und den Anliegen und Anforderungen der Verbraucher in Bezug auf die Qualität und die Sicherheit der Lebensmittel, den Umweltschutz und den Tierschutz gerecht zu werden.“

 

Zu diesen Themenbereichen stiegen in den letzten Jahren auch die Anforderungen der Gesellschaft z.T. sprunghaft an, gleichzeitig kommen neue Herausforderungen wie der Klimaschutz dazu. Das derzeitige Ausgleichszahlungssystem konnte diesen stetig steigenden Ansprüchen bisher gerecht werden.

 

Durch die erwähnte Bindung der Marktordnungszahlungen (Betriebsprämie) an Auflagen wird allgemein ein hohes Niveau einer nachhaltigen Produktion erreicht, negative Umweltauswirkungen werden weitestgehend vermieden, die in Österreich produzierten Lebensmittel haben ein hohes Sicherheitsniveau bezüglich Gesundheit von Menschen und Tieren und den ethischen Ansprüchen wird Rechnung getragen.

 

Spezifischen Anforderungen der Gesellschaft wird darüber hinaus auf freiwilliger Basis im Wesentlichen durch die Programme zur Ländlichen Entwicklung in der zweiten Säule der Agrarpolitik der EU, in Österreich umgesetzt im Grünen Pakt, Rechnung getragen.

Insbesondere Umweltprogramm und Ausgleichszulage sollen dazu beitragen, die flächendeckende Bewirtschaftung und die vielfältigen Funktionen unseres Kultur- und Erholungsraumes zu sichern. Dazu sollen z.B. besondere Umweltleistungen, der Erhalt seltener Pflanzen und Tiere, die Bewirtschaftung extremer Lagen, vielfältige Naturschutzleistungen honoriert und der biologische Landbau weiter ausgebaut werden.

 

Nur wirtschaftlich gesunde, wettbewerbsfähige und zur Innovation bereite Betriebe können den zahlreichen Anforderungen der Gesellschaft optimal Rechnung tragen. Die Ausgleichszahlungen und insbesondere die Programme zur Ländlichen Entwicklung der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) sollen die Betriebe dabei unterstützen.

 

Zu Frage 6:

 

Der EU-Beitritt, die durch die WTO forcierte Marktöffnung und Weltmarktorientierung und die EU-Agrarreformen brachten für Österreichs Landwirte gravierende Änderungen in den Rahmenbedingungen und waren eine große Herausforderung für die Betriebe. Dennoch ist es der Agrarpolitik in Österreich gelungen, Strukturbrüche zu vermeiden und die strukturellen Änderungen auf einem niedrigeren Niveau zu halten. Seit dem EU-Beitritt ist der Strukturwandel sogar niedriger als in weiten Phasen vor dem EU-Beitritt und erfolgt fast ausschließlich nur im Zuge des Generationenwechsels. Ermöglicht wurde dies durch ausgewogene und abgestimmte Begleitmaßnahmen auf nationaler Ebene, neben den Sondermaßnahmen sofort nach EU-Beitritt v.a. durch die breit ausgelegten Umweltprogramme und die Ausgleichszulage im Rahmen der Ländlichen Entwicklung. Mit dem „Grünen Pakt“ soll dieser österreichische Weg einer kontinuierlichen Entwicklung bis 2013 fortgeführt werden.

 

In diesem Konnex ist der Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit allerdings nicht außer Acht zu lassen, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmend größer werdenden EU-Binnenmarktes und der Weltmarktorientierung. Mit einem „Fitnessprogramm für die Land- und Forstwirtschaft“ im Rahmen des „Grünen Paktes“ soll die Wettbewerbsfähigkeit primär durch Kostensenkung verbessert werden. Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass neben den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen auch andere Faktoren die strukturellen Veränderungen verursachen und mitbestimmen. Ein zentraler Faktor ist z.B. der technologische Fortschritt, der die Entwicklung der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten entscheidend geprägt hat und auch in Zukunft bestimmend sein wird.

 


Zu Frage 7:

 

Bio-Lebensmittel sind aus dem Nischendasein herausgetreten und haben einen maßgebenden Anteil am Markt. Diesen Umstand verdankt Österreich den engagierten Biobauern, gut informierten Konsumenten, innovativen Marktführern und nicht zuletzt der offensiven Förderungspolitik.

Mit dem Auf- und Ausbau der Förderung für den Biolandbau ab Anfang der 90-er Jahre konnte eine dynamische Entwicklung eingeleitet werden, Österreich wurde zum Biolanbauland Nr. 1 in Europa. Die Biologische Landwirtschaft ist daher ein wesentlicher Pfeiler für Österreichs Ökosoziale Agrarpolitik. Eine auf Nachhaltigkeit orientierte Agrar- und Umweltpolitik ohne Förderung der Biologischen Landwirtschaft ist undenkbar.

 

Im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 ist – wie auch in den vergangenen Jahren – die Weiterentwicklung der Biologischen Landwirtschaft ein wesentliches Ziel. Maßnahmen, wie allen voran das Umweltprogramm, die Ausgleichszulage, die erhöhten Investitionsförderungen für Biobetriebe, Maßnahmen zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung und nicht zuletzt Maßnahmen für die Beratung, Forschung und Entwicklung sowie Öffentlichkeitsarbeit werden im Grünen Pakt der Biologischen Landwirtschaft überdurchschnittlich zugute kommen.

 

Aufbauend auf diesen Maßnahmen sollen mit dem gerade entstehenden neuen Bioaktionsplan 2008-2010 folgende Ziele erreicht werden:

 

1.       Die Position als EU-Bioland Nr. 1 (gemessen am Anteil der biologisch bewirtschafteten Flächen) soll weiter ausgebaut werden, um die zunehmende Nachfrage nach Bioprodukten zu decken.

2.       Der Marktanteil an Bio-Erzeugnissen soll besonders bei den bisher im BIO-Segment weniger vertretenen Lebensmitteln (Fleisch, Wurst, Käse, Obst, Gemüse) weiter angehoben werden.

3.       Es sollen verstärkt Maßnahmen gesetzt werden, die dazu beitragen, dass alle biologisch erzeugten Produkte auch biologisch vermarktet werden.

4.       Die Konsumenten sollen über Bio-Erzeugnisse besser Bescheid wissen, wofür Aus- und Weiterbildung, Information etc. forciert werden. Einschlägiger Unterricht in Schulen, stetige Kommunikation an die Medien, Ausbildung der landwirtschaftlichen Informationsträger und direkte Information der medizinischen Betreuung sollen hierzu beitragen.

5.       Die Biologische Landwirtschaft soll verstärkt als ein wichtiger Klimaschutzfaktor präsentiert werden.

 

Zu Frage 8:

 

Bei der Veröffentlichung sind gemäß der Durchführungsverordnung (DVO) zur ELER-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1974/2006) die geförderten Vorhaben und Beträge für diese Vorhaben auszuweisen, mindestens jedoch der Gesamtbetrag an öffentlichen Mitteln je Begünstigten für den ELER-Bereich. In diesem Betrag sind die Zahlungen für die Teilnahme an der Maßnahme Bio inkludiert.

 

Zu Frage 9:

 

Von einer Offenlegung sind alle Beihilfen der Ländlichen Entwicklung betroffen. Es sind daher auch die Unterstützungen für Hofunternehmer im Gesamtbetrag je Begünstigten mitenthalten.

 

Zu Fragen 10 bis 16:

 

Die Details der Umsetzung der Offenlegung sind noch nicht festgelegt. Dazu ist eine Durchführungsverordnung der EU geplant. Vor deren Festlegung ist eine exakte datenschutzrechtliche Prüfung erforderlich.

 

Nach derzeitigem EU-Recht (ELER-DVO, VO 1290/2005, EU-Haushaltsordnung, etc.) sind zumindest die jeweiligen Gesamtsummen je Begünstigten für den EGFL (1. Säule) und für den ELER (2. Säule) zu veröffentlichen.

 

Auch die Veröffentlichung von Förderungen unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies kommt durch den ausdrücklichen Verweis auf die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG in der EU-Haushaltsordnung deutlich zum Ausdruck. Es ist davon auszugehen, dass die Pflicht zur Offenlegung von Daten in einer Form umgesetzt wird, die ebenfalls datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht.

 

Eine ergänzende Darstellung der Leistungen und sonstigen positiven Effekte ist für den Fall der Veröffentlichung – vorausgesetzt eine positive datenschutzrechtliche Prüfung jedenfalls anzustreben.

 

Welche Kommunikationsmittel schließlich gewählt werden, hängt von den technischen und organisatorischen Möglichkeiten ab.

 

Zu Frage 17:

 

Nach Struktur und Zielrichtung der Entwicklungsplanung für den ländlichen Raum sind nicht nur Land- und Forstwirte mögliche Begünstigte von EU-Beihilfen, sondern es sind gerade im Schwerpunkt 3 auch Maßnahmen zu konzipieren, die auch die nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung im ländlichen Raum begünstigen. Hierbei kommen insbesondere Förderungen des Fremdenverkehrs, Förderungen von Unternehmensgründungen und -entwicklungen sowie Maßnahmen zugunsten der ländlichen Wirtschaft im Rahmen lokaler Entwicklungsstrategien in Betracht.

 

Flächenförderungen (Umweltprogramm und AZ) für Golfplätze sind nicht möglich, da es sich bei diesen Flächen um keine landwirtschaftlichen Nutzflächen handelt.

 

Der Bundesminister