1456/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.11.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara PRAMMER                                                                            22. November 2007

Parlament

1017 Wien                                                                      GZ. BMeiA-AT.6.10.11/0030-VI/2007

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen
haben am 27. September 2007 unter der Nr. 1527/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Reisesucht der Retroregierung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die vom 11.1. bis 7.3.2007 von mir durchgeführten Auslandsdienstreisen und deren
Kosten wurden bereits in der Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage 480/J-NR/2007 bekannt gegeben.

Die im Zeitraum 8.3.2007 bis zum Einlangen der Anfrage am 27.9.2007 von mir
durchgeführten Auslandsdienstreisen, deren Zweck und die dadurch entstandenen
Kosten sind in der Beilage A angeführt.

Die von mir absolvierten Dienstreisen dienen der Durchsetzung der außen-, europa- und
sicherheitspolitischen Ziele Österreichs.

Zu den Fragen 3 bis 6:

Hinsichtlich der begleitenden Personen wird auf die Beilage A verwiesen.

Zu Frage 7:

 

Ich wurde bei keiner meiner Dienstreisen von Familienangehörigen begleitet.

Zu Frage 8:

Die Gesamtkosten für den befragten Zeitraum gliedern sich wie folgt:

 

ZEITRAUM

8.3. bis 27.9.2007

ad a) in Summe

292.061,33

ad b) für meine Person

41.778,10

ad c) für die Mitglieder meines Kabinetts

86.664,13

ad d) für mitreisende Fachbeamte/innen meines Ressorts

83.306,15

ad e) für Beamte/innen anderer Ressorts

0,00

ad f) für sonstige Personen

80.312,95

ad g) für Familienmitglieder

0,00

Zu Frage 9:

Seit 1. Jänner 2004 wird auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/Hohen
Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hin jedem Mitgliedstaat
für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner
Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als
Organ ein pauschaler Betrag überwiesen.

Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat
und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in
das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts erfolgt.

Zu den Fragen 10 bis 12:

Ich habe mich in der besagten Zeit nicht auf Einladung und Kosten von Privatpersonen
oder Firmen im Ausland aufgehalten.

Zu den Fragen 13 bis 16:

Auf die Beantwortung durch den Herrn Bundeskanzler (Z1 1528/J-NR/2007) wird
verwiesen.