146/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.02.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

           

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

                                                                                                                     

              

 

 

 

Die Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 4.12.2006 unter der Nr. 148/J-NR/2006 an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Grundversorgung von nicht abschiebbaren Personen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

zu Frage 1.

Mit Stichtag 31.12.2005 lagen bei insgesamt 5.194 Personen, über deren Asylverfahren rechtskräftig negativ entschieden worden war,  dauernde oder vorübergehende Gründe vor, die eine Abschiebung verhinderten. Über die Anzahl der Personen, die sich davon in Grundversorgung befanden, werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt.

 

Mit Stichtag 2. Jänner 2007 befanden sich 27.910 Personen in Grundversorgung. Das entspricht einem Rückgang gegenüber dem 31. Dezember 2005 um rund 5 Prozent.

 

zu Frage 2:

Es handelt sich dabei um die in Art. 2 Abs. 1 Z 2, 3 und 4 Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, angeführten Tatbestände.

 

Hindernisgründe sind beispielsweise die Nichtausstellung von Heimreisezertifikaten, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung sowie medizinische Gründe - wie schwere Erkrankung - die einen Transport verunmöglichen.

 

zu Frage 3:

Die Kosten pro versorgter Person betrugen durchschnittlich €  16,71 pro Tag zuzüglich € 2,02 Krankenversicherungsbeitrag pro Person pro Tag für 2005.

 

zu Frage 4:

Die Gesamtkosten für alle Leistungsbezieher für das Jahr 2005 betrugen € 172.371.194,80. Davon betrug der Bundesanteil € 131.507.232,41 und der Länderanteil € 46.410.079,33.

 

zu Frage 5:

Im Rahmen der Integrationsunterstützung durch den Österreichischen Integrationsfonds wurden € 2.238.551,-- Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylberechtigten in Integrationswohnheimen sowie für die mobile Betreuung von Asylberechtigten ausgegeben.