1466/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.11.2007
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

           

                                                                              

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 27.9.2007 unter der Nummer 1529/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Reisesucht der Retroregierung“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 483/J vom 7.2.2007 zu den Fragen 20 – 27 darf zunächst verwiesen werden.

 

Die von mir im Zeitraum 8.3.2007 bis 27.9.2007 absolvierten Auslandsdienstreisen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Destination

Reisezeit

Zweck

Kabinetts-mitglieder

Ressort-mitglieder

Sonstige  Personen

München

21.–22.03

offizieller Besuch

2

3

0

Luxemburg

20.04

JAI

2

6

0

Potsdam

10.-11.05

Treffen der EU Integrationsminister

3

3

0

Bratislava

17.05

offizieller Besuch

3

5

0

Prag

18.05

offizieller Besuch

3

4

0

Bern

04.06

offizieller Besuch

3

3

0

Luxemburg

11.-12.06

JAI

3

6

0

Rom

22.-23.06

offizieller Besuch

3

3

0

Kroatien

27.06

offizieller Besuch

3

4

0

Westbalkan

28.-30.06

offizieller Besuch

3

4

0

Moldawien

19.-20.07

offizieller Besuch

3

4

0

Sarajewo

24.08

offizieller Besuch

3

4

0

Weimar

03.-04.09

offizieller Besuch

3

2

0

Pleven

20.-21.09

Ministerkonferenz Forum Salzburg

3

3

0

 

 

 

 

Zu Frage 8: Gesamtkosten der Auslandsdienstreisen im Zeitraum 08.03. – 29.09.2007

 

HBM Platter

€  17.084,91

Kabinettsmitglieder

€  35.887,99

Ressortmitglieder

€  61.899,38

Sonstige Personen

-

GESAMT

             €114.872,28

 

 

Zu Frage 9:

Für die angeführten Auslandsreisen, wurden von der EU keine Reisekosten an das BM.I refundiert.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Nein.

 

Zu den Fragen 13 bis 16:

Auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1528/J durch den Herrn Bundeskanzler darf verwiesen werden.