1467/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.11.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

Die Abgeordneten zum NR Ing Norbert HOFER, Kolleginnen und Kollegen haben an mich am 28.09.2007 die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1561/J-NR/2007 betreffend „Kriminalität und Exekutive im Burgenland“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1

Systemisierte Exekutivplanstellen nach Bezirks- und Stadtpolizeikommanden                      per 1. September 2007.

 

Organisationsart

Organisationsbezeichnung

Systemisierte Planstellen/Exekutive

Bezirkspolizeikommando

GÜSSING

113

Bezirkspolizeikommando

JENNERSDORF

171

Bezirkspolizeikommando

MATTERSBURG

111

Bezirkspolizeikommando

NEUSIEDL am See

409

Bezirkspolizeikommando

OBERPULLENDOF

202

Bezirkspolizeikommando

OBERWART

171

Stadt-/Bezirkspolizeikommando

EISENSTADT mit Eisenstadt-Umgebung

243

Zur Frage 2

Das Landespolizeikommando für Burgenland verfügte per 1. September 2005 über 1.666 Exekutivplanstellen.

 

Zur Frage 3

Aufgrund interner Skartierungsvorschriften, sind vom Jahr 1995 über die organisationsbezogene Systemisierung keine Aufzeichnungen mehr verfügbar.

 

Zu den Fragen 4 und 5

Burgenland

2007

2005

Landespolizeikommando

1

1

Bezirkspolizeikommando

6

6

Stadtpolizeikommando

1

1

Polizeiinspektionen

52

52

Fachinspektionen

21

21

 

Zur Frage 6

Burgenland

1995

Landesgendarmeriekommando

1

Bezirksgendarmeriekommando

7

Zentral- bzw. Kriminalbeamteninspektorate

2

Operative Basisdienststellen der Bundesgendarmerie*

88

Polizeiwachzimmer

5

 

*Zu den operativen Basisdienststellen zählen die ehemaligen Gendarmerieposten, die Grenzdienststellen und die Außenstellen der Verkehrsabteilung beziehungsweise der Kriminalabteilung. Angemerkt wird, dass infolge der Zusammenführung der ehemaligen Wachkörper der Sicherheitsexekutive ein direkter Vergleich nicht zulässig ist.